Wechsel von EÜR zu Bilanz

  • Hallo zusammen,


    hab zu einer anderen Frage vom Häschen diesen Link bekommen.
    Vom Sinn her klar, nur die Umsetzung nicht.


    Da ergeben sich für mich wieder Fragen.


    - Wie wird im Kaufmann (standard) der Übergangsgewinn ermittelt? Oder muss ich das extra machen und irgendwie im Kaufmann eintragen?
    - Wie im Link beschrieben, hab ich Gehaltszahlungen (nur die netto Zahlungen an die Angestellten) vom Dez. 2011 erst im Januar 2012 bezahlt. Diese Zahlungen tauchen ja auf dem Kontoauszug auf.
    wie verfahre ich damit richtig? Auf 1740?
    - Genauso die Lohnsteuer für Dez. 2011, ebenfalls im Jan. 2012 bezahlt. Wie buchen? Auf 1741?
    - Und dann noch die Umsatzsteuervorauszahlung für Dez. 2011, wieder im Jan. 2012 bezahlt. Auf 1780 oder 1790?
    - Dann gibts noch Rechnungen, die ich im Dez. 2011 dem Kunden gestellt habe und dieser, wie vereinbart, im Jan. 2012 bezahlt hat.
    Also OP's vom Vorjahr. Auf 8400?


    Oder muss das alles in die Liste für die Eröffnungswerte?
    Oder alles gaaaaanz anders?????
    Weiß momentan nicht weiter und hoffe auf Hilfe. (Häschen??)
    Danke im Vorraus.

  • Weiß momentan nicht weiter und hoffe auf Hilfe. (Häschen??)


    Ich glaube, da kann dir Häschen auch nicht so recht weiterhelfen. In dem Link ist alles genau erklärt.
    Ich würde dir raten, deine abschließende EÜR und deine Eröffnungsbilanz von einem Fachmann erstellen zu lassen, der haftet dafür.
    MfG Günter

  • ....
    In dem Link ist alles genau erklärt.


    Ja, das mag sein, aber nicht so, dass ich richtig durchblicke.
    Drum meine Frage nach einer ausführlicheren Erklärung.


    Ich würde dir raten, deine abschließende EÜR und deine Eröffnungsbilanz von einem Fachmann erstellen zu lassen, der haftet dafür.
    MfG Günter


    Danke, aber ich möchte es erst mal selbst probieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, da kann dir Häschen auch nicht so recht weiterhelfen.


    Können kann das häschen, macht es regelmäßig- dürfen darf es nicht.



    1) EÜR nehmen, Übergangsgewinn ermitteln (außerhalb des Kaufmanns, kann eine Exel- Liste sein), daraus erstellt man dann folgerichtig die Eröffnungsbilanz,


    2) Die Gehaltszahlungen werden auf das Konto gebucht, auf dem im Rahmen der Eröffnungsbilanz die Verbindlichkeit eingestellt wurde,


    3) Lohnsteuer genauso,


    4) Umsatzsteuer auch.


    --> 17er Konten sind Verbindlichkeitskonten. Somit eine GUTE WAHL zur Verbuchung dieser Verbindlichkeiten. Ergo, der Logik folgend: Verbindlichkeit im Rahmen der EÖ Bilanz EINSTELLEN (HABEN- Saldo) und per Zahlung ergibt sich dann Verbindlichkeit = NULL. Ergebniswirksam: NEIN und das ist korrekt, weil keine wirtschaftliche Zugehörigkeit in dem Jahr sondern im Jahr der EÜR -> Übergang!


    5) OP's des Vorjahres sind Forderungen und als Pendant zu den Verbindlichkeiten zu behandeln: wirtschaftliche Zugehörigkeit beachten, Übergangsgewinnermittlung, ...



    Schwäääre Kost! :D

  • Schwäääre Kost!


    @ Ela500
    Bitte, bitte, mach es nicht selber.....Was Häschen da schreibt ist alles richtig, klingt so einfach, aber ich müsste mich schon sehr konzentrieren, das ist nichts für Laien.
    Oder probier es, aber rechne mit Fehlern.
    MfG Günter

  • Können kann das häschen, macht es regelmäßig- dürfen darf es nicht.


    Häschen wars nicht! *schwör* :D
    Trotzdem mal wieder herzlichen Dank! *tiefenknicksmach*




    Denke, 2 bis 4 hab ich soweit verstanden.
    1 und 5 fast.....
    Ermittlung des ÜG ist klar, aber wo in der EB im Kaufmann trag ich den ein?????
    Da (so überschlagsmäßig) mit Gewinn zu rechnen ist, muss ich den ja auf drei Jahre (laut Link) aufteilen.


    Schwäääre Kost! :D


    Echt????? Das müsste doch eigentlich fast immer so sein, wenn von EÜR auf Bilanz gewechselt wird.
    Dachte, ich wäre eher ein harmloser Fall.... :huh:

  • @ Ela500
    Bitte, bitte, mach es nicht selber.....Was Häschen da schreibt ist alles richtig, klingt so einfach, aber ich müsste mich schon sehr konzentrieren, das ist nichts für Laien.
    Oder probier es, aber rechne mit Fehlern.
    MfG Günter


    Danke für die Warnung.
    Ich wills trotzdem probieren, weil ich es ja auch lernen will.
    Und aus Fehlern lernt man ja.
    Des SB kann ich immer noch hinzuziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Übergangsgewinn wird nicht in den Kaufmann als solche eingetragen- aus dem folgert man die Eröffnungsbilanzbuchungen.


    Per 31.12. eine EÜR, DANN die Übergangsgewinnermittlung wie im link beschrieben- Der Gewinn daraus wird am Jahresende eingetragen in das entsprechende Steuer-Formular (ergo: zwei Einträge zu Gewinn aus Gewerbebetrieb 1. EÜR, 2. Bilanz).


    DANN eine Eröffnungsbilanz aus den vorliegenden Zahlen erstellen, dabei beachten, dass keine Zahl doppelt ergebniswirksam gebucht wird, oder doppelt unwirksam!



    Doch, das IST schwer!


    Selbst nach der 3-jährigen Ausbildung zum Steuerfachangestellten sind die Wenigsten zur Erstellung einer Bilanz aus dem Ärmel, geschweige denn zu einer Überleitungsrechnung in der Lage!


    Falsche EÖ beeuten Folgefehler und ist ein Unternehmen erst einmal in der Bilanzierungspflicht, kommt es umso eher zu einer Prüfung. Im harmlosen Falle führt das einer Nachzahlung nebst Zinsen, im schlechteren zum Vorwurf der Steuerverkürzung. :pinch: