Übergang von GmbH zu Einzelunternehmen; Erstellung Verschmelzungsbilanz

  • Hallo Zusammen,


    als Neuling hier habe ich ein Problem, mit dem ich nicht weiterkomme.


    Ich habe von GmbH auf Einzelunternehmen verschmolzen. Für das letzte Geschäftsjahr der GmbH gibt es eine Schlussbilanz, die noch der Steuerberater erstellt hat; wie erstelle ich daraus nun eine Eröffnungsbilanz für das Einzelunternehmen; als Jahresabschluss ist EÜR vorgesehen.


    Die Aktivseite mit Anlage- u. Umlaufvermögen ist weitestgehend klar. Unklar: Forderungen gegen Gesellschafter - wohin damit? Gibt es als Einzelunternehmer ja nicht mehr.
    Schwieriger wird es mit der Passivseite mit Posten wie "Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter", Steuerverbindlichkeiten, Rückstellungen, Verlustvortrag, Jahresüberschuss, etc.
    Wohl muss alles über Festkapital als EB-Wert gebucht werden, aber wie?
    Eigentlich muss doch die Eröffnungsbilanz das Spiegelbild der Schlussbilanz des Vorjahres sein. Doch das haut bei mir nicht hin, wenn ich Eigenkapital u. Verbindlichkeiten über Stammkapital eröffne.


    Kann mir jemand helfen oder weiß jemand Informationen, die ich abrufen kann - eine Muster-Eröffnungsbilanz für meinen Fall wäre ideal.


    Danke schon mal und einen schönen Abend

  • Hallo Lazycat,


    prinzipiell ist zu klären, ob Sie "verschmolzen" haben (dann müsste es schon ein Einzelunternehmen gegeben haben, das die Anteile an der GmbH gehalten hat oder zumindest Teile davon) oder "umgewandelt" haben (dann ist aus der GmbH ein Einzelunternehmen entstanden).
    Im ersten Fall müssten Sie die Anteile (Aktivposten im Einzelunternehmen) mit dem Eigenkapital der GmbH verrechnen, eine Differenz wäre als Verschmelzungsgewinn oder -verlust des Einzelunternehmens auszuweisen. Dies wäre aber - EÜR-Prinzipien voaraus gesetzt - keine Einnahme oder Ausgabe, sondern Privateinlage oder Entnahme.
    Im zweiten Fall würde das Eigenkapital in das Privatkonto überführt - ebenfalls als Einnahme oder Ausgabe.
    Forderungen und Verbindlichkeiten müssen - da noch nicht gezahlt - als noch nicht einnahme- bzw. ausgabewirksame Konten umgebucht werden und die entsprechenden Umsatzsteuern ebenfalls (da bei EÜR erst die Zahlung als Einnahme bzw. Ausgabe wirkt).
    Ähnlich müssten Sie alle Posten der Schlussbilanz daraufhin untersuchen, ob hier schon Geld geflossen ist und entsprechend umbuchen.


    Das konkrete Vorgehen sollten Sie - falls möglich - mit Ihrem bisherigen Steuerberater besprechen. Die Kosten hierfür sind als Ausgaben Ihres Einzelunternehmens ansetzbar.


    Ihre Gila0711

  • Liebe Gila0711,


    vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir eventuell nochmals behilflich sein? Seit ich keine Buchführung mehr über Steuerberater machen lasse, ist "jede Frage" ein kostspieliges Unterfangen :huh:
    Ich habe umgewandelt.
    Somit muss ich das Eigenkapital auf Privatkonto überführen - soweit ok. Steuerberater nannte mir das Knto 2000 (Ich nutze SKR04), auf das ich alles einbuchen soll (Eigenkaptilal, Forderungen gg. Gesellschafter sowie sämtliche Posten der Passivseite der Bilanz). Zumindest habe ich es so verstanden. Und das hat mich irritiert:
    Wenn ich Forderungen, Eigenkapital u. sämtliche Verbindlichkeiten der Passivseite der Schlussbilanz GmbH über Knto 2000 verbuche (Eigenkapital im Haben, Verbindlichkeiten im Soll), entsteht auf der Passivseite ja eine erhebliche Diskrepanz gegenüber der Aktivseite der Eröffnungsbilanz, da die Höhe der Verbindlichkeiten natürlich das Eigenkapital entsprechend reduziert. D.h. Aktiv- u. Passivseite der (theoretischen) Eröffnungsbilanz des Einzelunternehmens weichen stark voneinander ab, was ja eigentlich nicht sein darf. Muss mich das dann stören, wenn ich künftig nur noch EÜR mache? Habe bisher halt immer bilanziert - und das hat alles der Steuerberater gemacht.


    Ihre Erläuterung mit Buchung Forderungen u. Verbindlichkeiten auf "nicht einnahme- u. ausgabewirksame Konten" erscheint mir viel logischer. Blöde Frage: Welche Kontennr. (SKR04) sind das denn konkret für die EÜR? Bin nicht ganz so bewandert in der Fibu-habe gerade erst einen Grundkurs belegt, in dem solche spezifischen Probleme natürlich nicht behandelt wurden.


    Vielen Dank schon mal und herzliche Grüße
    Ihre lazycat

    • Offizieller Beitrag

    Huuu,


    ich finde, eine Hilfeleistung hierin ist nicht nur schwierig sondern auch unmöglich, ohne mit dem Steuerberatungsgesetz in Konflitkt zu kommen.


    Das ist kein sonderlich einfacher Sachverhalt- erbitten Sie doch bei Ihrem Steuererater eine genaue Buchungsliste für den Summen und Saldenvortrag aus der GmbH, dann sind sie auch der sicheren Seite!

    • Offizieller Beitrag

    Bin nicht ganz so bewandert in der Fibu-habe gerade erst einen Grundkurs belegt, in dem solche spezifischen Probleme natürlich nicht behandelt wurden.

    Wie häschen schon sagt, eine Steuerberatung ist hier nicht erlaubt. Abgesehen davon halte ich das Unterfangen für wirtschaftlich sehr riskant. Keinen Steuerberater in Anspruch zu nehmen kann schon mal teurer werden, als dessen Leistung in Anspruch zu nehmen.

  • Liebe Lazycat,


    ich kenne mich im SKR04 nicht aus - benutze selber núr einen vereinfachten Kontenrahmen für Kleinunternehmer auf Basis des SKR03.
    Es muss aber auch im SKR04 Konten geben, auf die Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst werden, die noch nicht zahlungswirksam sind; ebenfalls für die entsprechenden Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuerbeträge. Hier ist noch zu beachten, ob diese Beträge in den GmbH-Erklärungen schon enthalten sind - dann dürfen Sie nicht noch einmal in die EÜR übernommen werden.
    Hier kann wirklich nur der Steuerberater Auskunft geben, der die Erklärungen bislang erstellt hat. Ich kann nur von dem berichten, wie ich laufend buche.
    Bitte auch noch prüfen, ob Ist- oder Sollversteuerung vorliegt - auch hier muss der Steuerberater Auskunft geben.


    Es tut mir leid, dass ich hier nicht wirklich weiter helfen kann - der Fall ist nicht ganz einfach. Der umgekehrte Weg ist in der Literatur besser beschrieben.


    Freundliche Grüße Gila0711