Abschreibung Immobilien

  • Hallo und guten Tag,
    „wer sucht der findet“ heißt es. Dies trifft zumindest nicht auf mich zu.
    Problem(chen): Ich habe 2003 ein Zweifamilienhaus gebaut. Eine Wohnung benutze ich selbst. Die andere ist vermietet. Die Herstellungskosten des Gebäudes schreibe ich z.Zt. noch degressiv (5%) ab. Den Betrag der Herstellungskosten kann in der Einkommenssteuererklärung 2011, Anlage V, Einkünfte aus dem bebauten Grundstück, Seite 2, Zeile 33. eingetragen werden.
    Im Wiso-Sparbuch 2012 „Daten erfassen“ Immobilien, selbst genutzte Objekte“ findet sich auch die entsprechende Frage und Felder für diese Daten.
    Die Kosten Für die Herstellung der Außenanlage gilt dagegen m.W. nur ein AfA von 10 Jahren (linear 10%).
    In dem Finanzamtprogramm Elster kann eine 2.Zeile 33 hinzugefügt werden, in die man die Kosten , und die Art der Abschreibung für die Außenanlage eintragen Kann.
    Eine entsprechende Frage und Rubrik vermisse ich - bzw. ich kann sie nicht finden- im Bereich Immobilien.


    Ich bitte um Eure Hilfe, vielen Dank im Voraus

  • Hallo alle zusammen,


    in meinem Kaufvertrag zu dem erworbenen Immobilien gibt es eine Aufteilung der Kosten - 92% Gebäude, 5% Grund und Boden, 3% Außenanlage. Ich finde aber keine Möglichkeit, die 3% Kosten für Außenanlage zum Abschreiben nach AfA mit 10% in 10 Jahren in Wiso Steuer-Sparbuch 2012 einzugeben.
    Können Sie mir bitte dabei weiter helfen?


    Ich bitte um Eure Hilfe, vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Die Kosten Für die Herstellung der Außenanlage gilt dagegen m.W. nur ein AfA von 10 Jahren (linear 10%).


    Für mich ist die erstmalige Anlage/Fertigstellung der Außenanlagen (Einfriedung etc.) immer noch ganz normal den Herstellungskosten hinzuzurechnen. Ich lasse mich insoweit aber gerne eines besseren belehren. ?(


    Schon mal Garten oder Grünanlagen oder ähnliches in die Programmhilfe des Steuer-Sparbuchs als Stichwort eingegeben? Da kommt man nämlich direkt zu den in Frage kommenden Eingabebereichen.


    Für den Rest an Grünzeug + Samen:

  • @miwe4
    Das hat mir sehr gut geholfen, vielen Dank!
    Allerdings weiß ich nicht, wie ich Kaufpreis laut Kaufvertrag aufteile, da in dem Kaufvertag 92% auf das Gebäude fällt. Das Programm aber erlaubt nur die Eingabe von der Anteil für Grund und Boden (in meinem Fall von 5%), und Rest (95%) wird dem Gebäude zugewiesen.

    • Offizieller Beitrag

    Da wirst Du wohl nicht darum herumkommen, selber ein bisschen zu rechnen. Du solltest wie gesagt nur prüfen, was diese 3% beinhalten. Denn, wie schon gesagt, ein nicht unerheblicher Teil könnte den Herstellungskosten des Objektes zuzurechnen sein.