Steuerfreibetrag in steuer:Mac nicht berücksichtigt?

  • Moin,


    ich nutze gerade erstmalig die Mac-Version von Wiso und habe ich Problem bei der Steuerberechnung des Programms.
    Ich bin Freiberufler, nutze als EüR / Anlage S. Lt. der Berechnung von WISO habe ich ein zu versteuerndes Einkommen knapp über Euro 8000,-, davon abzüglich Kosten der Kranken und Rentenversicherung, macht irgendwas bei Euro 4000,- als anzusetzender Betrag. Rechnerisch ist das alles richtig, der Existenzgründerzuschuss den ich letztes Jahr bekommen habe ist ja steuerfrei und taucht somit in der Berechnung anderweitig auf.


    Dennoch weist WISO eine Steuernachzahlung aus, obwohl ich doch deutlich unterhalb des Steuerfreibetrages liege.


    User- oder Programmfehler?


    Gruß Spenser

    • Offizieller Beitrag

    Lt. der Berechnung von WISO habe ich ein zu versteuerndes Einkommen knapp über Euro 8000,-, davon abzüglich Kosten der Kranken und Rentenversicherung, macht irgendwas bei Euro 4000,- als anzusetzender Betrag.

    ?(

    Dennoch weist WISO eine Steuernachzahlung aus, obwohl ich doch deutlich unterhalb des Steuerfreibetrages liege.

    Rechnerisch ist das alles richtig, der Existenzgründerzuschuss den ich letztes Jahr bekommen habe ist ja steuerfrei und taucht somit in der Berechnung anderweitig auf.

    Vielleicht versehentlich den Existenzgründungszuschuss als dem Progressionsvorbehalt unterliegend eingetragen? Oder liegen vielleicht andere Sozialleistungen vor, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen?

  • miwe4 schrieb:
    "Vielleicht versehentlich den Existenzgründungszuschuss als dem Progressionsvorbehalt unterliegend eingetragen? Oder liegen vielleicht andere Sozialleistungen vor, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen?"




    Sieht nicht danach aus. Der Gründezuschuss ist als "Steuerfreie Aufstockungsbeiträge nach §3 Nr. 28" erfasst.
    Zudem erscheint der Betrag ja auch nicht in der Berechnung. Dort sind tatsächlich nur die gut Euro 8000,- aus der EüR gelistet.

    • Offizieller Beitrag

    Sieht nicht danach aus. Der Gründezuschuss ist als "Steuerfreie Aufstockungsbeiträge nach §3 Nr. 28" erfasst.

    Mit der Schlussfolgerung wäre ich etwas vorsichtiger. M.E. sieht es eben doch genau danach aus, denn der Existenzgründungszuschuss ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG und nicht nach § 3 Nr. 28 EStG. Der § 3 Nr. 28 EStG betrifft im wesentlichen Altersteilzeitzuschläge und diese unterliegen eben genau dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Hingegen sind die Existenzgründungszuschüsse nicht in § 32b EStG genannt. Das Programm rechnet also, entsprechend Deiner fehlerhaften Angaben, zutreffend.


    Abgesehen davon solltest Du Dir die Begriffe "steuerpflichtige Einkünfte", "Einnahmenüberschuss/Gewinn", "Sonderausgaben" und "zu versteuerndes Einkommen" noch einmal etwas näher anschauen. Insbesondere aber auch die Erläuterungen des Programms zur vorgenommenen Steuerberechnung. Da würdest Du dann wahrscheinlich genau die Problematik des Progressionsvorbehaltes erkennen.

  • Hallo,
    wo trage ich diesen Existenzgründungszuschuss denn korrekterweise ein?


    Im Handbuch heißt es:
    Existenzgründungszuschuss
    Der Existenzgründungszuschuss gehört zu den sogenannten Einkommens- oder Lohnersatzleistungen.
    Einkommens- oder Lohnersatzleistungen werden grundsätzlich steuerfrei in Zeiten ausgezahlt, in denen Sie kein Arbeitsentgelt beziehen. Der Existenzgründungszuschuss unterliegt auch nicht mehr dem Progressionsvorbehalt. Aus diesem Grund brauchen Sie ihn nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.

    • Offizieller Beitrag

    Der Existenzgründungszuschuss gehört zu den sogenannten Einkommens- oder Lohnersatzleistungen.Im Handbuch heißt es:
    Existenzgründungszuschuss
    Einkommens- oder Lohnersatzleistungen werden grundsätzlich steuerfrei in Zeiten ausgezahlt, in denen Sie kein Arbeitsentgelt beziehen. Der Existenzgründungszuschuss unterliegt auch nicht mehr dem Progressionsvorbehalt. Aus diesem Grund brauchen Sie ihn nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.

    Das beantwortet doch alles. ?(

  • Brauchen nicht, können aber doch oder? Wenn es keinen Einfluss hat, hat es eben keinen Einfluss, dann läuft auch nichts schief, oder?
    Aber einfach weglassen? Kommen da nicht Bearbeiter, die in den Unterlagen stöbern, auf verstörende Gedanken?


    Daher meine Frage: Wo genau kann ich das eintragen?


    LGL