Trennungsgeld (tägliche Rückkehr an Wohnort)

  • Schönen guten Tag!!!


    Ich bin Polizeibeamter in Bayern und bekam für 2011 jeden Monat als täglicher Rückkehrer zum Wohnort Trennungsgeld ausbezahlt. Da ich mein eigenes KFZ benutzt habe, wurden mir für die 72 Kilometer, welche ich täglich gefahren bin, pro Kilometer 0,125 € pro Kilometer ausbezahlt.


    Nun zu meinen Fragen:


    • Wo gebe ich diese Bezüge ein, denn steuerfrei werden die wohl nicht sein? :D
    • Und was mache ich mit der Pendlerpauschale bzw. mit der Differenz zu den 0,30 € pro Kilometer? Wahrscheinlich angeben, wenn ich das Trennungsgeld als quasi "Einkünfte" angegeben habe?

    Vielen lieben Dank für die Unterstützung.
    Matosch

    • Offizieller Beitrag

    Du trägst die steuerfreie Fahrtkostenerstattung aus dem Trennungsgeld da ein, wo Du auch die diesen zu Grunde liegenden Fahrten in Deiner Einkommensteuererklärung geltend machst.

  • Hallo, ist zwar schon eine Weile her, aber ich hab da auch noch eine Frage.
    Ich bekomme als Beamter jeden Monat mein Trennungsgeld auf Antrag ausbezahlt, gleichzeitig erscheint das Trennungsgeld vom Vormonat auf meiner Bezügeabrechnung und wird dort gesondert versteuert. Somit ist es schonmal nicht Steuerfrei. Muss ich dies dann überhaupt noch in der Steuererklärung angeben? Und wenn ja wo? Da die zuständige Trennungsgeldbearbeitende Stelle letztes Jahr mehrfach gewechselt hat, habe ich auch nicht wirklich eine Bescheinigung für das komplette Kalenderjahr. Selbst über die Bezügeabrechnung kann ich mir die höhe des Trennungsgeldes im Jahr 2013 nicht rausrechnen, da nur sporadisch versteuert wir, d.h. mal mehrere Monate zusammen, dadurch dann manche Monate ohne, und vor allem auch über den Jahreswechsel hinweg. Nach langwierigen Telefonaten mit der Bezügebearbeitenden Stelle musste ich leider feststellen das keiner in der Lage ist mir eine vernünftige Aufstellung des Trennungsgeldes anzufertigen.


    Viele Grüße
    Burgsteff

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich dies dann überhaupt noch in der Steuererklärung angeben?

    Steuerpflichtig gezalte erstattungen sollten in Ziffer 3 der Lohnsteuerbescheiniigung enthalten sein.


    Nach langwierigen Telefonaten mit der Bezügebearbeitenden Stelle musste ich leider feststellen das keiner in der Lage ist mir eine vernünftige Aufstellung des Trennungsgeldes anzufertigen.

    Das ist leider Dein Problem. Machst Du insoweit Werbungskosten geltend, bist Du zur Ermittlung der ordnungsgemäßen Höhe verpflichtet. Dazu gehört dann selbstverständlich auch ein Nachweis der genauen Höhe der steuerfrei erfolgten AG-Erstattungen, also u.a. auch der TE. Und zur Ausstellung entsprechender Bescheinigungen muss jeder Arbeitgeber in der Lage sein. Wie soll denn ansonsten deren Buchhaltung aussehen, erst Recht im Öffentlichen Dienst der Haushalt/Titel?