Hallo,
ich habe gelesen, dass im Rahmen der Abgeltungssteuer mit dem Sparerpauschbetrag alle Gebühren, die man im Rahmen von Aktienkäufen tätigt, abgedeckt sind.
In einer anderen Quelle wurde auf § 20 (4) EStG verwiesen und das die Angabe doch möglich wäre.
Falls doch, wo kann ich denn die Kosten angeben für den Kauf, der Verkauf ist ja noch nicht erfolgt. Oder erfolgt dies erst bei Verkauf in der nächsten resp. eine der nächsten Steuererklärungen (je nach Verkaufszeitpunkt)?
Ferner habe ich noch eine Verlustbescheinigung von 2003 vom FA, aber die letzten Jahre nichts in Aktien investiert. Wo kann man diesen eingeben, da immer auf das vorige Jahr in der Wiso-Software bezogen wird?
Danke und Gruß. uzvu