Aktienkauf in 2011 (noch kein Verkauf)


  • Hallo,


    ich habe gelesen, dass im Rahmen der Abgeltungssteuer mit dem Sparerpauschbetrag alle Gebühren, die man im Rahmen von Aktienkäufen tätigt, abgedeckt sind.
    In einer anderen Quelle wurde auf § 20 (4) EStG verwiesen und das die Angabe doch möglich wäre.


    Falls doch, wo kann ich denn die Kosten angeben für den Kauf, der Verkauf ist ja noch nicht erfolgt. Oder erfolgt dies erst bei Verkauf in der nächsten resp. eine der nächsten Steuererklärungen (je nach Verkaufszeitpunkt)?


    Ferner habe ich noch eine Verlustbescheinigung von 2003 vom FA, aber die letzten Jahre nichts in Aktien investiert. Wo kann man diesen eingeben, da immer auf das vorige Jahr in der Wiso-Software bezogen wird?


    Danke und Gruß. uzvu

    • Offizieller Beitrag

    Falls doch, wo kann ich denn die Kosten angeben für den Kauf, der Verkauf ist ja noch nicht erfolgt. Oder erfolgt dies erst bei Verkauf in der nächsten resp. eine der nächsten Steuererklärungen (je nach Verkaufszeitpunkt)?

    Steht doch in dem von Dir oben genannten § 20 Absatz 4 EStG.

    Ferner habe ich noch eine Verlustbescheinigung von 2003 vom FA, aber die letzten Jahre nichts in Aktien investiert. Wo kann man diesen eingeben, da immer auf das vorige Jahr in der Wiso-Software bezogen wird?

    Einkommensteuererklärungen 2004ff bzw. Erklärungen zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2004ff abgeben.

  • ... auch auf die Gefahr hin, dass Du es bereits erwähnt hast, aber ich bin kein Steuerberater und kein Steuerfachangestellter - ich habe es nur zum Informatikstudium geschafft. Könntest Du auch einen weniger affinen Steuerzahler das bitte kurz erklären. Bin beim Wiso-Programm noch auf der Suche, wenn es dann speziell wird, sind doch sehr viele Details, die missverständlich sind.


    Die Steuererklärungen 2004-2010 sind bereits Geschichte. Ich bin davon ausgegangen, dass die Feststellung bestehen bleibt, auch ohne diese immer zu erwähnen. Das FA meinte, da ich studiert habe, müsse ich nur eine Blankoerklärung machen, mit Einnahmen 0. Kann ich diese einfach formlos noch angeben, wenn ja, auch im Steuerprogramm mit Bezug auf 2003?


    Danke. uzvu

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin davon ausgegangen, dass die Feststellung bestehen bleibt, auch ohne diese immer zu erwähnen.

    Nein, es sind m.E. zwinegnd Erklärungen abzugeben.

    Das FA meinte, da ich studiert habe, müsse ich nur eine Blankoerklärung machen, mit Einnahmen 0. Kann ich diese einfach formlos noch angeben, wenn ja, auch im Steuerprogramm mit Bezug auf 2003?

    Dann musst Du das mit demjenigen klären, der Dir diese, in meinen Augen falsche, Auskunft gegeben hat.