Doppelte HHF: Umzug am Dienstort- wie eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    seit einigen Jahren gebe ich für meine Verlobte die doppelte Haushaltsführung erfolgreich in der Steuererklärung an. Unser gemeinsamer Lebensmittelpunkt/Hauptwohnsitz ist in A, ihre Arbeitsstelle im weit entfernten B. Ihren Zweitwohnsitz hatte sie bisher im Nachbardorf von B, nämlich C, und hat dort im Haus ihrer Eltern ein Zimmer kostenlos bewohnt. Wir haben daher bisher auch keine Unterkunftskosten angegeben.

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_stumm.gif

    Im Februar vergangenen Jahres hat sie ihren Zweitwohnsitz von C
    in eine Mietwohnung
    in D (ebenfalls ganz in der Nähe ihres Dienstortes B) verlegt, weil sie bei ihren Eltern ausziehen wollte. Dort zahlt sie nun Miete, die wir gern
    auch
    absetzen würden.

    DAS wiederum wäre nun okay.

    Oder kann ich einfach übers ganze Jahr hinweg einen Eintrag anlegen (und dann ab Februar Miete angeben)? Das ist schwierig, weil man ja nur einmal die Adresse des Dienstwohnsitzes eingeben kann? Sollte man in dem Fall eine formlose Erklärung beifügen?

    DHF Januar, Kosten: so und so.
    DHF Februar bis Dezember: Kosten so und so.


    Das lässt das Programm so zu, soweit ich weiß.

    2. Die Umzugskosten kann man sicherlich nicht absetzen - oder??

    öhm.... sagen wir es mal so: die Doppelte Haushaltsführung in der Vergangenheit durfte sie nicht absetzen.


    Da sie das wissentlich vorgenommen haben, kann sich Ihre Verlobte mal mit dem Tatbestand der Steuerhinterziehung vertraut machen.
    Vielleicht schafft sie auch glaubhaft die "keine Ahnung"- Nummer, dann kann sie den Tatbestand der Steuerverkürzung erlangen.

    3. Besteht die Gefahr, dass das FA aufgrund dieses Anlasses die kompletten letzten Jahre nochmal prüft und die ganze DHHF in Frage stellt, weil meine Freundin "nur" im Haus ihrer Eltern gewohnt hat?

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel2.gif]



    Sie wollen jetzt nicht ernsthaft einen Rat, wie das Finanzamt das vielleicht nicht so schnell merkt?!



    Es tut mir leid, ich neige zur unangenehmen Ehrlichkeit und ich möchte ihnen sagen: ich hoffe es fast...es scheint ja ein deutscher Volkssport, aber mich ärgert sowas persönlich sehr!

    • Offizieller Beitrag

    Wie gebe ich diesen Wechsel (am unauffälligsten) in der Software an:

    Sicherlich ein Scherz, oder?

    Besteht die Gefahr, dass das FA aufgrund dieses Anlasses die kompletten letzten Jahre nochmal prüft und die ganze DHHF in Frage stellt, weil meine Freundin "nur" im Haus ihrer Eltern gewohnt hat?

    Natürlich besteht die Möglichkeit, offenbar unrichtige Angaben auf Grund neuer Tatsachen aufzugreifen und zu ändern. Selbstverständlich verbunden mit einem Steuerstrafverfahren.


    Dir ist schon klar, dass Du unser aller Steuern erschleichst? :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Deine Begriffswahl, siehe unsere Zitate war eindeutig. Und an meiner Wertung ändert sich auch nichts. Das KO-Kriterium hast Du im Eingangspost selber geliefert.