Dauer Dienstreise,Einsatzwechseltätigkeit / Verpflegungpauschale

  • Hallo zusammen,


    bei mir hat sich beruflich im letzten Jahr einiges verändert und hinke mit meinem Verständnis etwas hinter her.


    Folgende Situation:


    Meine regelmäßige Arbeitsstätte oder Dienstsitz ist zb. Düsseldorf
    Mein Wohnsitz ist in zb. in Aachen
    Variante A.) Der Kunde variiert, weniger als drei Monate
    Variante B.) Bin min. drei Monate oder länger bei ein und demselben Kunden


    Bei meinem Arbeitgeber bekomme ich für die Fahrt einen Teil der Kosten der gefahrenen Kilometer zum Kunden (Also hin und rückweg der TATSÄCHLICH gefahrenen KM) zurückerstattet, z.B. 20cent pro gefahrenen Kilometer.


    Ich bin sehr selten wirklich in meinem Dienstsitz in Düsseldorf sondern meist beim Kunden die Deutschlandweit verteilt sein können. Im letzten Jahr waren es meistens kurze Einsätze von maximal 2 Wochen und einmal von etwas mehr als 3 Monaten.


    Ich verstehe dass so, dass ich die Fahrten als Dienstreise einzutragen habe. Dies würde bedeuten, dass ich vom Finanzamt 30cent pro tatsächlich gefahren KM zurückverlange.
    Eine Verpflegungspauschale von meinem Arbeitgeber bekomme ich nur zurück wenn ich länger als 12h von zu Hause weg bzw. unterwegs war. Vom Finanzamt kann ich aber ab einer Abwesenheit von mehr als 8h eine Verpflegungspausche "verlangen".


    Soweit so gut und hoffentlich verständlich.


    Jetzt zu meinen Fragen:


    - Darf ich obwohl ich pro gefahrenen KM einen Teil von meinem Arbeitgeber zurückerstattet bekomme, diese Dienstreisen eintragen?
    - Sind diese überhaupt Dienstreisen oder sind diese anders einzutragen?
    - Die Verpflegungspauschale kann ich doch definitiv ausfüllen oder? Und gilt dies auch wenn ich zu meiner regelmäßigen Arbeitsstätte, also meinen Dienstsitz, und nach Hause länger als 8h unterwegs war?


    - Einsatzwechseltätigkeit, Kundeneinsatz länger als 3 Monate: Ich hatte mich da mit den gesetzes Texten beschäftigt und wenn ich das richtig verstanden habe, muss dabei nur eine zeitliche Begrenzung festgelegt sein. Also eine Projektdauer von X Monaten. Selbst wenn das Projekt verlängert wird besteht die Einsatzwechseltätigkeit weiter.


    Dabei hab ich noch nicht ganz verstanden, ob ich jetzt einfach nur Dienstreisen habe oder einer Einsatzwechseltätigkeit nachgehe.
    Bin in der IT-Branche tätig und wechsel häufiger den Kunden, die sich eben an unterschiedlichen Orten befinden und bin da mal länger und mal weniger lang.. Ist dies nun eine Einsatzwechseltätigkeit? Für mich schon.


    Ich habe letzte Jahr WISO genutzt und werde vom Vorjahr die Daten in die neue Version übernehmen, die allerdings noch im Geschäft steht ;)


    Ich hoffe ich habe mich verständlich und nachvollziehbar ausgedrückt und ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.


    Vielen Dank schonmal!

    • Offizieller Beitrag

    Sie können die gefahrenen Kilometer ansetzen und müssen die (vermutlich) steuerfreie Erstattung ihres Arbeitgebers ebenfalls angeben, sodass sie am Ende nur den Überhang tatsächlich absetzen!
    Das gilt für Kilometer und Verpflegungsmehraufwand!


    Zitat

    Dies würde bedeuten, dass ich vom Finanzamt 30cent pro tatsächlich gefahren KM zurückverlange.

    Das Finanzamt wird ihnen keine 0,30€ pro KM zahlen, aber sie können die Steuern auf einen Teil ihrer nicht erstatteten Kosten sparen!

  • Sie können die gefahrenen Kilometer ansetzen und müssen die (vermutlich) steuerfreie Erstattung ihres Arbeitgebers ebenfalls angeben, sodass sie am Ende nur den Überhang tatsächlich absetzen!


    Erstmal danke für die Antwort.


    Wie und wo müsste ich denn die Erstattung des Arbeitgebers eintragen?
    Ich dachte bei Dienstreisen/EWT gilt 30 Cent pro gefahrenen Kilometer ist dem nicht so?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte bei Dienstreisen/EWT gilt 30 Cent pro gefahrenen Kilometer ist dem nicht so?

    Korrekt. Aber Sie können nicht 0,30€ je gefahrenen km zurückverlangen, sondern nur die Steuerlast mit diesen Ausgaben mindern.
    Diese Steuerlast berechnet sich dann nach dem persönlichen Steuersatz.

    • Offizieller Beitrag

    Dabei hab ich noch nicht ganz verstanden, ob ich jetzt einfach nur Dienstreisen habe oder einer Einsatzwechseltätigkeit nachgehe.

    Diese Unterscheidung gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Es gibt begrifflich nur noch beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten mit einheitlichen Regelungen.

    Wie und wo müsste ich denn die Erstattung des Arbeitgebers eintragen?

    An der Stelle des Steuer-Sparbuchs, wo Deine Kosten auch eingetragen werden.

  • Achso okay, dass heißt ich habe ein Auswärtstätigkeit und die Dauer einer solchen Auswärtstätigkeit dauert ist nicht interessant?


    Mir ist gestern noch eine Frage eingefallen die für mich ganz interessant ist:
    Ich habe ja angegeben das mein Dienstsitz(wäre ja dann die regelmäßige Arbeitsstätte,korrigiert mich wenn das nicht stimmt) in Düsseldorf liegt und wenn ich dort hinfahre kann ich die Pendlerpauschale abrechnen.


    Was ist wenn mein Kunde auch im Großraum Düsseldorf ansässig ist? Es kann vorkommen, dass es weiter weg ist als zum Dienstsitz und auch umgekehrt, dass ich weniger Kilometer fahre. Wird dies trotzdem als normale Auswärtstätigkeit mit dieser Dienstreise berechnet oder geht der Finanzbeamte hin und sagt, ob der nun zum Kunden fährt in Düsseldorf oder in die Firma ist dasselbe also bekommt er nur die Pauschale oder garnix dafür`?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Schau Dir doch einfach mal die Begriffe "Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (und/oder ggf. zurück)" und "Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten an". Die Lösung liegt doch auf der Hand, schwarz auf weiß (oder wie immer Bildschirm und Text eingestellt sind).