Hallo Zusammen,
ich hatte u.a. in 2009 einen PC gekauft und diesen natürlich im Anlagevermögen erfasst.
Nun ging das "gute" Ding in 2011 leider kaputt und Toshiba konnte ihn auch nicht mehr reparieren. Also haben sie mir den Restwert erstattet.
Ich habe den PC mit der Rest-AfA für 2011 ausgebucht.
Jetzt habe ich in 2012 dieses bl*de Ding immernoch in der Anlagenübersicht mit dem damaligen Restwert ohne AfA für 2012, ABER rein physisch natürlich gar nicht mehr.
Kann ich den Posten in 2012 da einfach rauslöschen oder muss ich das Ding jetzt bis zum Weltuntergang mitschleppen?
Rein vom Verständnis her, würde ich sagen raus damit, aber wäre das richtig?
Danke im Voraus!
Gruss
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