Eine Einheit eines Hauses mit umsatzsteuerpflichtiger Vermietung

  • Hallo,


    da mir die Hotline nicht weiterhilft und meine Fragen ignoriert, würde mich interessieren, ob hier jemand im Forum ist, der auch mit teilweise umsatzsteuerpflichtiger Vermietung arbeitet und mit dem ich mich austauschen könnte.


    Viele Grüße


    Peter

  • Hallo Peter,


    ich versuch mich gerade an der Testversion.


    Habe unter Anderem ein Gebäude mit 12 Gewerbeeinheiten (mit Vorsteuer) und einer Wohneinheit (oh. Vorsteuer)
    Kann dir aber sicher z.Z. noch keine große Hilfe sein, da ich gestern erst mit dem Programm begonnen habe, verfolge aber gern deine Nachrichten.


    Grüße,
    andreas!

  • ob hier jemand im Forum ist, der auch mit teilweise umsatzsteuerpflichtiger Vermietung arbeitet


    Das ist überhaupt kein Problem.
    Unter "Mieter/Verträge" kannst du für jeden Mietvertrag eingeben.....
    1) Privat oder
    2) Gewerbe mit MwSt oder
    3) Gewerbe ohne MwSt.


    Beim Buchen musst du dann natürlich Netto plus MwSt. buchen, ergfibt sich aber automatisch aus den Eingabemasken.


    MfG Günter

  • Schön wäre, es wenn es so einfach wäre.


    Genauso wie Günter es beschrieben hat, habe ich es auch gemacht. Nur treten dabei zwei Probleme auf. Da der Support bisher immer nur abgewiegelt hat und meinte, ich solle einfach richtig mit der Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen. Auch nachdem ich die paar Buchungen, die noch falsch waren korrigiert hatte, waren die Fehler immer noch vorhanden. Drei oder vier mal habe ich meine Datenbank an den Support geschickt, da sie dort immer gleich wieder gelöscht wird, obwohl der Fall noch nicht zur Zufriedenheit abgeschlossen war. Morgen habe ich einen Telefontermin mit dem Support. Ich bin mal gespannt.


    Hier die Probleme:


    1. Aufteilung der Heizkosten eines externen Heizkostenabrechnungsunternehmens:
    Da ich mit dem Programm die WEG- und Nebenkostenabrechnung mache, muss ich die Heizkosten sowohl für die Mieter als auch die Eigentümer eingeben. Bei der Gewerbeeinheit muss ich laut Programm die Heizkosten für den Mieter netto buchen. Das mache ich und die auf die Mieter zu verteilenden Kosten entsprechen den verteilten Beträgen. Ob beim Eigentümer der Gewerbeeinheit der Betrag netto oder brutto zu erfassen ist, ist im Programm nicht angegeben. Also buche ich brutto, da nur so der aufzuteilende Betrag und die Summe der verteilten Beträge übereinstimmt.
    Was passiert nun aber in der Hausgeldabrechnung: Auf den Brutto-Betrag wird nochmals 19% MwSt aufgeschlagen. Da das ja wohl nicht korrekt ist, habe ich nun auch beim Eigentümer den Netto-Betrag erfasst. Jetzt weißt das Programm zwar eine Differenz zwischen aufzuteilender Kosten und der vertielten Beträge (in höhe der MwSt) auf, aber es stimmt jetzt wenigstens die Hausgeldabrechnung an dieser Stelle.


    2. In der Nebenkostenaufstellung- und abrechnung wird brutto und netto gemischt:
    Bei den umlagefähigen Kosten wird in der Aufteilung der Hausgeldabrechnung sowohl der Gesamtbetrag als auch der Anteil des Mieters brutto ausgeben (hier wäre schon brutto und netto sowie MwSt-Betrag sinnvoll). Bei den nicht umlagefähigen Kosten habe ich mehrere Konten, bei denen auch der Gesamtbetrag sowie der Anteil brutto ausgegeben wird. Aber bei einem Konto wird der Gesamtbetrag brutto und der Anteil _netto_ ausgegeben. Bei der Summierung werden dann die Brutto- als auch der Netoobetrag aufsummiert. Das kann ja wohl auch nicht richtig sein.
    Meines Erachtens liegt hier ein Fehler bei Konten vor, die nicht über einen Verteilschlüssel sondern eine direkte Zuordnung aufgeteilt werden. Für mich habe ich diese Behauptung bewiesen und somit mittlerweile auch eine korrekte Hausgeldabrechnung, indem ich für jede Mieteinheit einen Verteilschlüssel mit Einheiten habe, bei dem jeweils nur die betroffene Wohnung eine 1 und alle anderen eine 0 haben. Dazu habe ich für jede Wohnung ein Konto, dem der zu dieser Wohnung gehörende Verteilschlüssel zugeordnet ist. Die zugeordneten Buchungen buche ich nun nicht auf ein und das selbe Konto und ordne die Buchung direkt einem Eigentümer zu, sondern ich buche die Kosten auf das jeweils zur betroffenen Wohnung angelegte Konto. Un siehe da, es wird in der Abrechnung nun auch der Anteil brutto ausgegeben und die abrechnung stimmt.


    Meine Lösungen können ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein und ich hoffe, dass der Support sich endlich mal der Sache brauchbar annimmt.


    Eine kleine Episode dazu:
    Der Support hat meine Datenbank erhalten und behauptet, die Abrechnung wäre bei ihnen richtig.
    Darauf hin habe ich darum gebeten, die korrekte Abrechnung als PDF zu erstellen und mir zur Ansicht zukommen zu lassen.
    Der Support kann meiner Bitte aber nicht nachkommen, da die Datenbank aus Datenschutzgründen schon gelöscht wurde.
    Der Kunde - ja, lieber Support, ich bin ein Kunde; wie das mit der Lieferant ist König, oder so - gibt aber nicht auf und stellt dem Support zum Zwecke der Erstellung einer angeblich korrekten Abrechnung die Datenbank erneut zur Verfügung.
    Was passiert, es wird mir keine korrekte Auswertung erstellt und gemailt. Statt dessen behauptet man nur wieder meine Buchungen wären falsch. Welche Buchungen aber falsch sind sagt man mir auch nicht.


    Wie gesagt, bin ich nun auf den Telefontermin mit dem Support gespannt und hoffe auf Besserung des Programms, denn graue Haare habe ich bereits genug.


    Viele Grüße
    Peter

  • Wie gesagt, bin ich nun auf den Telefontermin mit dem Support gespannt und hoffe auf Besserung des Programms, denn graue Haare habe ich bereits genug.


    Also, das Programm arbeitet genau nach den gesetzlichen Vorgaben.
    Wenn du gewerblich mit MwSt. vermietest, dann musst du auch zur MwSt. optieren.
    Dann werden alle Betrage, die du weiter berechnest mit MwSt. berechnet, und du selbst bist vorsteuerberechtigt.
    So wie du das willst, nur einzelne Beträge anteilmässig an den einen Mieter weiter berechnen ist gesetzlich unzulässig.
    Investier in eine vernünftige Steuerberatung und lass dich aufklären.
    MfG Günter

  • Ich bin seit 20 Jahren selbständig mit einer GmbH und vermiete seit 13 Jahren mit MwSt-Optierung. Mit dem Steuerberater habe ich auch ständig zu tun. Ich weiß, was ich tue.


    Wo habe ich denn geschrieben, dass ich einzelne Beträge anteilmässig an den Mieter weiter berechnen will? Wo bitte?

    • Offizieller Beitrag

    Das hier ist der Kernsatz, der zur Lösung führt:



    Dann werden alle Betrage, die du weiter berechnest mit MwSt. berechnet, und du selbst bist vorsteuerberechtigt.


    (Hervorhebung durch mich)


    Alle Nebenkosten, auch die vorsteuerfreien, werden mir Umsatzsteuer an den Mieter weiterberechnet, alle.


    Wenn der Mieter 800 Euro Nettomiete und 200 Euro Nettonebenkostenvorauszahlung an Sie zahlt, dann müssen sie 190 Euro Umsatzsteuer berechnen- da wird nichts mehr aufgeteilt.


    Rechtgrundlage hierfür ist der UStAE,. Abschnitt 3.1 Absatz 5 Satz 1


    Zitat

    Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung. Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird

  • Ich bin seit 20 Jahren selbständig mit einer GmbH und vermiete seit 13 Jahren mit MwSt-Optierung. Mit dem Steuerberater habe ich auch ständig zu tun. Ich weiß, was ich tue.


    Dann verstehe ich deine Frage nicht.
    Eine Einheit eines Hauses mit umsatzsteuerpflichtiger Vermietung


    Wenn du zur MwSt. optiert hast, musst dann die GmbH als Vermieter nicht insgesamt mit MwSt. vermieten?


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du zur MwSt. optiert hast, musst dann die GmbH als Vermieter nicht insgesamt mit MwSt. vermieten?

    ?(


    § 15 UStG
    § 15a UStG

    • Offizieller Beitrag

    Eine Optierung iSd § 9 UStG kommt nur bei Vermietung gegenüber vorsteuerabzugsberechtigten MIetern in Frage und zwar unabhängig von der Rechtform des Unternehmens.


    Ich vermute beinahe, dass eine Person, die seit 13 Jahren Vermeitung bucht und einen Steuerberater an seiner Seite hat, im allgemeinen recht mit derartiger Kritik haben kann.


    Ich kann mir vorstellen, dass der Support die Probleme nicht lösen konnte, weil sie die Ausführungen nicht verstehen. Ich zB auch nicht wirklich.


    MMn geht es in Punkt 1 darum, dass nicht klar war, ob Beträge brutto oder netto angegeben werden sollten, der wäre dann gelöst. Punkt 2 verstehe ich aber garnicht mehr... 8|

    • Offizieller Beitrag

    ?( ?(

    § 15 UStG war für Günter gedacht. Steht doch nur das drin, was Du so schön ausgeschrieben hast. Und § 15a UStG war auch für Günter, weil es den nicht bräuchte, wenn sein Satz zuträfe.

  • Alle Nebenkosten, auch die vorsteuerfreien, werden mir Umsatzsteuer an den Mieter weiterberechnet, alle.


    Liebes Häschen,
    genau so hatte ich es geschrieben und du verstehst das auch so.


    Aber es gibt zwei Möglichkeiten.....
    1) Option zur MwSt. und dann bitte auch bei allen Mietern nur MwSt. und Vorsteuerabzug.


    2) Privat vermietet an gewerblichen Kunden, der vorsteuerberechtigt ist.
    In diesem Fall wirft das Programm nach genauer Einstellung bei der Abrechnung, die in Beträgen enthaltene Vorsteuer gesondert aus, damit dieser sie geltend machen kann. Ob er diese Version überhaupt machen darf, bezweifel ich.


    Berichtigt mich, wenn ich eine Falschaussage mache.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    1) Option zur MwSt. und dann bitte auch bei allen Mietern nur MwSt. und Vorsteuerabzug.

    Es müssen doch in einem Objekt nicht nur (umsatzsteuerpflichtige) Unternehmer angesiedelt sein. ?(


    Häschen hat es schon genau richtig erkannt und auch beschrieben. Kannst ja auch mal Seeling neu oder alt googlen. Dann siehst Du, dass es auch so richtig kompliziert werden kann hinsichtlich der Umsatzsteuer. Da kannst (konntest) Du ganze Prüferbrigaden mit beschäftigen.


    2) Privat vermietet an gewerblichen Kunden, der vorsteuerberechtigt ist.
    In diesem Fall wirft das Programm nach genauer Einstellung bei der Abrechnung, die in Beträgen enthaltene Vorsteuer gesondert aus, damit dieser sie geltend machen kann.

    Verstehe ich schon gar nicht von der Formulierung her. Wenn ein Privatmann an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer vermietet, kann doch keiner von beiden Vorsteuer aus irgendwelchen Aufwendungen abziehen. Und optiert der Vermieter nach § 9 UStG bei Vermietung an einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, dann ist er kein Privatmann mehr, sondern ebenfalls Unternehmer i.S.d. UStG.

  • Soeben hatte den Telefontermin mit dem Support. Sehr freundlich und alle Fragen konnten fast vollständig geklärt werden.


    Wie ich es vermutet hatte, werden beim Umlageschlüssel 'Betrag' die anteiligen Kosten netto statt brutto ausgegeben. Warum dies so ist und ob es einen Grund hat kann der Support derzeit noch nicht sagen. Der Support hat deshalb eine Anfrage an die Entwicklung gestellt, wartet jedoch noch auf eine Antwort.


    Der Weg zu einer korrekten Abrechnung ist der von mir oben beschriebene oder die Variante, die Konten mit Umlageschlüssel 'Betrag' auf den Schlüsssel 'laut Abrechnung' umzustellen und dann die Kosten laut Abrechnung auf die Eigentümer bzw. Mieter zu verteilen.


    Viele Grüße
    Peter

  • oder die Variante, die Konten mit Umlageschlüssel 'Betrag' auf den Schlüsssel 'laut Abrechnung' umzustellen und dann die Kosten laut Abrechnung auf die Eigentümer bzw. Mieter zu verteilen.


    ...so mach ich es auch, und da treten keinerlei Probleme auf.
    MfG Günter


    ....jetzt fehlt nur noch die Aufklärung über deine Abrechnungsweise.


    der auch mit teilweise umsatzsteuerpflichtiger Vermietung arbeitet


    Wie machst du das, was nicht sein darf?

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht- was darf denn nun nicht sein?


    Man kann doch die Umlage auf die Mieters schlüsseln, sodass man direkt die Kosten auf die Einheiten verteilen kann.
    Dafür gibt es die Möglichkeit der eigenen Zählers oder andere Umlageschlüssel wie etwa Anzahl der Bewohner oder Grundfläche.

  • Ich verstehe nicht- was darf denn nun nicht sein?


    Eine Mietpartei mit Mehrwertsteuer
    und die anderen Mietparteien ohne MwSt.
    Das geht nicht, wenn zur MwSt bei Vermietung optiert, war aber doch klar.
    Nur er macht das scheinbar.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Eine Mietpartei mit Mehrwertsteuer und die anderen Mietparteien ohne MwSt. Das geht nicht, wenn zur MwSt bei Vermietung optiert, war aber doch klar.

    Wie kommst Du bloß darauf, dass es nicht geht?

    Nur er macht das scheinbar.

    Nicht nur er.


    Du hast wohl häschens und meine Hinweise für Dich überlesen. Was machst Du denn mit einem Objekt, in dem im Erdgeschoß mehrere Ladenlokale sind und die oberen Etagen zu privaten Wohnzwecken vermietet sind? Ich könnte das natürlich noch auf die Spitze treiben und im EG zusätzlich einen Kleinunternehmer unterbringen oder einen Unternehmer, der ausschileßlich steuerfreie Umsätze tätigt. Lies einfach mal unsere Fundstellen nach.


    Umsatzsteuerlich ist das hier doch eigentlich ein Standardfall für die V+V-Option. Wobei pelumu das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine (teilweise) Option zur Umsatzsteuer bei seinen Vermietungseinheiten natürlich nur selber prüfen kann.


    Hier auch noch etwas zur Übersicht bzw. als Ergänzung zu schon genannten Fundstellen. Nicht mehr ganz aktuell und nur in Auszügen, aber alleine schon das lesbare zeigt die vielfältigen Möglichkeiten der Falldarstellung:
    Vermieten an Unternehmer: Vorsteuererstattung durch Option

  • Lies einfach mal unsere Fundstellen nach.


    So langsam verstehe ich jetzt deinen Satz...


    Dann siehst Du, dass es auch so richtig kompliziert werden kann hinsichtlich der Umsatzsteuer. Da kannst (konntest) Du ganze Prüferbrigaden mit beschäftigen.


    ?( MfG Günter