Kirchgeld bei evangelischen Kirchengemeinden in Bayern

  • Hallo, dass Kirchgeld Kirchensteuer ist ist mir klar.
    Meine Frage ist, wo trage ich das bezahlte Kirchgleld ein?


    Es fällt weder unter
    - ... geleistete Zahlungen für Vorjahre
    noch besteht eine Möglichkeit den Betrag unten sonstige anrechenbare Kirchensteuern einzutragen.


    Aber trotzdem Danke für die Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Es fällt weder unter
    - ... geleistete Zahlungen für Vorjahre

    Das Programm würde sich da aber sicherlich nicht wehren. Und das Finanzamt mit besonderer Erläuterung in der Eingabemaske auch nicht.


    Kurze Frage: Erfolgt der laufende Kirchensteuerabzug in Bayern nicht beim Lohnsteuerabzug bzw. im Nachinein über das Kirchgeld?

  • Hallo miwe4,


    der Kirchensteuerhebesatz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beträgt 8% und wird gleich vom Lohn abgezogen.
    Die örtlichen Kirchengemeinden erheben ein der jeweiligen Kirchengemeinde direkt zur Verfügung stehendes Kirchgeld in der Höhe von üblicherweise 1 %.


    Mir geht es um den Eintrag des dieses Kirchgeldes (wo und wie).


    Und ...
    ... leider wehrt sich das Programm.
    bei den Nachzahlungen für Vorjahre wäre der Eintrag eindeutig falsch,
    und bei den Kirchensteuern aus Steuervorauszahlungen geht es auch nicht, hier "meckert" das Programm, da es dann gleichzeitig eine Einkommensteuervorauszahlung erwartet.



    Ciao

    • Offizieller Beitrag

    Aber das Kirchgeld rechnet sich doch nach den Besteuerungsgrundlagen eines Kalenderjahres und kann daher doch eigentlich nur im Nachhinein erhoben werden. Also Zahlung in 2011 für 2010 nach den Besteuerungsgrundlagen für 2010.


    Ansonsten wüsste ich nicht, was Du da versuchst einzugeben. Du solltest dann vielleicht mal Screens von Deinen Eingaben anhängen.

  • Hallo,


    ich habe das gleiche Problem. Der Punkt Kirchgeld ist zwar aufgeführt, aber es gibt keine richtige Möglichkeit zur Eingabe. Meiner Ansicht nach handelt es sich hier eindeutig um einen Fehler im Programm. In den letzten Jahren gab es das Problem nicht.


    Ortskirchensteuer kann (muss nicht) in Rheinland-Pfalz von den Kirchengemeinden erhoben werden. Die Abführung erfolgt im Laufe des Jahres mit den kommunalen Abgaben wie Grundsteuer, Wassergeld etc.

    • Offizieller Beitrag

    Bevor Ihr von einem Programmfehler redet, erklärt mir doch erst einmal, nach welchen Kriterien in Eurem jeweiligen Bundesland das Kirchgeld berechnet wird und wann die Festsetzung für welches Kalenderjahr erfolgt. Ich kenne es nur so wie von mir geschildert.

  • Hallo,


    die Bemessungsgrundlage für die Ortskirchensteuer ist in Rheinland-Pfalz die Grundsteuer B. Daher wird diese Steuer auch nur von Grundbesitzern erhoben die der Kirche angehören. Wie bereits erwähnt erfolgt die Zahlung im Laufe des Jahres mit den sonstigen kommunalen Abgaben (Wassergeld etc.). Im Gegensatz zu den Vorjahren gibt es im Steuersparbuch dieses Jahr keine vernünftige Eingabemöglichkeit. Das schaut mir doch sehr nach einem Fehler im Programm aus.

    • Offizieller Beitrag

    Das mit der Kirchensteuer in Rheinland-Pfalz nach dem Maßstab der Grundsteuer B ist mir neu gewesen. Das wäre dann wohl wirklich ein Grund den Kirchenaustritt zu überdenken, denn von Deinem laufenden Einkommen errechnen die sich ja auch noch ihren Anteil. Oder sehe ich das falsch?
    Hier für alle Interessierten zum Nachlesen: Fragen und Antworten: Die Kirchensteuer


    Im Steuer-Sparbuch hat sich gegenüber dem Vorjahr bei den Eingabemöglichkeiten m.E. nichts geändert. Und man kann es problemlos eintragen und dann mit einer Erläuterung/Begründung nebst Nachweis versehen geltend machen.

  • Im Steuer-Sparbuch hat sich gegenüber dem Vorjahr bei den Eingabemöglichkeiten m.E. nichts geändert. Und man kann es problemlos eintragen und dann mit einer Erläuterung/Begründung nebst Nachweis versehen geltend machen.


    Hallo zusammen,


    danke zuerst mal für den Hinweis Ortskirchensteuer wo eintragen. Dann wird diese auch bei der Programmberechnung abgezogen. Schade nur, dass man das dann selbst erläutern muss (eigene Anlage schreiben) und das nicht vom Programm unterstützt wird. Andere Sonderausgaben (z.B. Spenden, Handwerkerleistungen) werden ja auch automatisch als Anlage generiert.


    Aber ganz korrekt ist das natürlich aus meiner Sicht nicht, weil die Ortskirchensteuer eine solche ist und keine geleistete NACHzahlung (Zahlungen für Vorjahre).
    Mit gleichem Programm-Abzugseffekt könnte man die Ortskirchensteuer auch in der unteren Rubrik "Sonstige anrechenbare Kirchensteuern" eintragen. Aber auch das wäre nicht korrekt, da es eigentlich keine Kirchensteuer aus VORAUSzahlungen ist. Was man darüber also erreicht ist lediglich, dass die Ortskirchensteuer "irgenwo" eingetragen wird, was dann letztlich zu einem Abzug führt.


    In der weiteren Untermaske über die Zeile "Kirchensteuern aus Steuervorauszahlungen" git es eine Zeile "Steuerabzug bei Bauleistungen". Die ist aber nur für Unternehmen aus der Baubranche interessant und relevant. Nun muss ich fragen, welcher Bauunternehmer sich für seine Steuererklärung des elektronischen "Wiso-Sparbuchs" bedient und nicht eines herkömmlichen Steuerberaters. Welche Wichtigkeit also so eine Abfrage für die weitaus meisten Anwender des Programms tatsächlich hat. Umgekehrt fehlt hier also aus meiner Sicht schon ein expliziter Hinweis auf die Ortskirchensteuer. Diese ist für Privatanwender interessant. Und mit dem Programm sollte man ja auf mögliche Dinge hingeleitet werden, die man ansetzen kann. Sonst kann ich mir die Zahlen auch selbst addieren und in das FA-Formular reinschreiben und brauche keinen elektronischen Steuerberater. Solche "Kleinigkeiten" sind schnell übersehen, wenn danach nicht abgefragt wird.


    Ob man dies als Programmfehler werten möchte, ist eine Sache. Aber man sollte eine adäquate Abfrage und Eingabemöglichkeit der Ortskirchensteuer für ein update doch mal berücksichtigen. Inklusive generierbarer Anlage für die Kirchensteuer, die das dann darstellt.


    Joachim