Zusammengefasste Beschäftigungszeiträume auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:


    Mein befristeter Arbeitsvertrag konnte letztes Jahr nur mit einer Unterbrechung von 3 Tagen weitergeführt werden. Jetzt habe ich zwei Ausdrucke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2011: Einmal für 01.01-30.09 und einmal für 04.10-31.12


    Der erste Ausdruck ist bis auf Steuerklasse usw. und den Zeitraum ohne weiteren Eintrag, d.h. 2.-35. Ist alles leer. Es gibt noch den Hinweis "Die Betragsangaben aller Beschäftigungszeiträume sind beim letzten Beschäftigungszeitraum zusammengefasst".


    So kann ich das im WISO Steuer-Sparbuch 2012 aber nicht eingeben. Wenn ich alle Felder leer lasse, dann wird der Eintrag nicht abgespeichert..


    Was ist zu tun? Die ersten neun Monate nicht zu nennen wäre ja falsch. Und einfach 01.01-31.12. anzugeben ebenso. Da bekomme ich dann auch einen Hinweis dass das mit der eibehaltenend Lohnsteuer (Eintrag 4) gar nicht sein kann.


    Danke schonmal!


    Ben

    • Offizieller Beitrag

    Jede Lohnsteuerbescheinigung ist gesondert im Programm zu erfassen, da sie auch so getrennt elektronisch übermittelt werden. Versuche es mal mit Nullen bei Arbeitslohn und ggf. anrechenbaren Steuern.

    • Offizieller Beitrag

    Bug in der Software?

    Ich hätte ja gesagt: Bug in der Abrechnungserstellung durch den Arbeitgeber... ich weiß aber nicht genau, wie man das umgeht, allzu viel falsch machen kann man nicht, weil die Daten elektronisch übermittelt wurden.


    Wo stehen die Nullen "automatisch"?

    • Offizieller Beitrag

    Warst Du denn 01.01.-30.09.2011 bei dem Arbeitgeber überhaupt beschäftigt? Steht da ggf. etwas zu Ziffer 2 (Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn)?


    Wenn Du beides verneinst, sollte der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung tatsächlich ändern/stornieren.

  • Die Nullen stehen im Formular in der Software. Man kann dort gar nicht nichts eintragen. Nur 0,00


    Natürlich war ich vom 1.1. bis 30.9. dort beschäftigt ich habe ja auch Steuern und Abgaben bezahlt. Nur wurden die Beträge eben auf die Bescheinigung für den Zeitraum 4.10. bis 31.12. addiert.
    Unter 2. steht nichts

    • Offizieller Beitrag

    Dann muss Dein Arbeitgeber ganz klar beide Lohnsteuerbescheinigungen ändern. Entweder er erstellt für die Zeiträume getrennte Lohnsteuerbescheinigungen, dann muss er auch alle Beträge zeitraumbezogen zuordnen, oder er fasst die Zeiträume zusammen, dann darf er aber auch nur eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen.