Vermögenswirksame Leistungen

  • Ich benutze das Steuer-Sparbuch 2012. Ich habe zwei Verträge für VL (bei dem gleichen Institut) über Wertpapiere, da der eine auslief (Sperrfrist bis 31.12.2011) und direkt anschließend ein neuer abgeschlossen wurde (Sperrfrist bis 2017). Zuerst habe ich die Einträge aus dem Vorjahr (da gab es nur den alten Vertrag) übernommen. Dann habe ich die Einträge korrigiert (280 € alter Vertrag, 200 € neuer Vertrag) und erstaunlicherweise war die resultierende Steuerentlastung nun angeblich um mehr als 20 Euro geringer - wie kann das sein?
    Nach etwas herumprobieren stellt sich nun heraus, dass das Programm den zweiten Vertrag in keinem Fall akzeptiert. Die Beträge werden - egal wie hoch - nicht berücksichtigt, nur die des alten Vertrags sind für das Programm relevant.
    Nach noch mehr Herumprobieren stellt sich heraus, dass die Sperrfrist 31.12.2017 sämtliche Eingaben irrelevant macht. Genauer gesagt: Jede Sperrfrist nach dem 31.12.2011 bewirkt, dass die VL nicht mehr berücksichtigt werden. Umgekehrt könnte ich mir das vorstellen - da die Einkommensgrenzen erhöht wurden. Aber so?


    Ist das korrekt? Gibt es die Förderung für VL mit Wertpapieren neuerdings nicht mehr oder arbeitet das Programm fehlerhaft?

    • Offizieller Beitrag

    Ist das korrekt? Gibt es die Förderung für VL mit Wertpapieren neuerdings nicht mehr oder arbeitet das Programm fehlerhaft?

    Soweit ich weiß, wird die Arbeitnehmersparzulage erst nach Ende der Sperrfrist ausgezahlt (siehe Hilfe Steuer-Sparbuch).

    • Offizieller Beitrag

    Zuerst habe ich die Einträge aus dem Vorjahr (da gab es nur den alten Vertrag) übernommen.


    Das ist doch auch richtig so.


    Wenn ich das richtig verstehe, geht es hier doch um die Steuererklärung für das Jahr 2011, oder?


    Frage: Ab welchem Zeitpunkt wurden denn Beiträge zum neuen Vertrag geleistet? Doch sicher erst ab dem 01.01.2012, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Der erste Vertrag ist doch schon im letzten Jahr, also in der einjährigen Sperrfrist. Sind denn auf den tatsächlich noch Zahlungen erfolgt?


    Was sagt/en denn die Arbeitgeberbescheinigung/en?

  • Soweit ich weiß, wird die Arbeitnehmersparzulage erst nach Ende der Sperrfrist ausgezahlt (siehe Hilfe Steuer-Sparbuch).

    Damit ist das Rätsel gelöst - danke für die schnelle Hilfe. Wenn man die Steuerberechnung anschaut, wird der Betrag, der für 2011 direkt ausgezahlt wird - und das geht nur mit Ende der Sperrfrist 2011 - (in meinem Fall 20% von 280 €, da mein Arbeitgeber 7 Monate lang 40 Euro einzahlte, also 56 €) angezeigt und zur Summe der Steuererstattung addiert.


    Der Rest (in meinem Fall 20% von 120 €, da dann die 400 € Höchstbetrag ausgeschöpft sind, also 24€) wird zwar in der Steuerberechnung ausgewiesen, aber nicht in die Summe der Steuererstattung einberechnet, da man das Geld ja auch erst später sieht. Alles also korrekt.