Privatentnahme eines KFZ bei Firmenauflösung

  • Hallo,


    ich habe zum Ende 2011 mein Gewerbe abgemeldet.
    Jetzt möchte ich meinen Firmenwagen, den ich bei Gewerbestart neu gekauft habe und direkt als Privateinlage in das Betriebsvermögen übernommen habe (Vorsteuer wurde vom Finanzamt erstattet) wieder ins Privatvermögen übernehmen. Der Wagen wurde über 4 Jahre abgeschrieben.


    Im Steuersparbuch 2012 gibt es bei der Einnahmeüberschussrechnung unter Betriebsvermögen -> Anlagevermögen den Punkt: Verkauf/Abgabe in 2011 (Anlagenabgang durch Privatentnahme). (siehe Anhang)


    Jetzt komme ich leider nicht damit klar, was ich wo eintragen muss und wie ich sicherstelle, dass berücksichtigt wird, dass ich den PKW als Privateinlage ins Unternehmen genommen habe.


    Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar!


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die Privateinlage ist Geschichte.


    Die jetztigen Gegebenheite sind: ein PKW wird entnommen. Dafür muss der Teilwert angesetzt werden.


    Den Teilwert erfährt man am Besten über ein Wertgutachten beim Autohaus Ihrer Wahl oder bei einem Sachverständigen. Zu diesem Wert muss das KFZ umsatzsteuerpflichtig entnommen werden. Der Einnahme sowie der Restbuchwert sind in die Aufgabebilanz einzutragen. Die Umsatzsteuer in die Umsatzsteuererkläung.


    Tiefergehend darf hier nicht beraten werden. Der Sachverhalt ist nicht unkompliziert, ggf ist es sinnvoll, eine Steuerberaterstunde zu bezahlen!


    Zumal ich aus dem Ärmel behaupte, die Erstellung einer Aufgabebilanz überfordert das Steuersparbuch.

    • Offizieller Beitrag

    Den Teilwert erfährt man am Besten über ein Wertgutachten beim Autohaus Ihrer Wahl oder bei einem Sachverständigen.

    Wobei ich dann, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, schon zu Gutachten zweier voneinander unabhängigen Autohäusern tendieren würde. Ein kostenpflichtiges Sachverständigengutachten wäre immer die sicherste Lösung. Vor allem bist Du mit der Entnahme und deren Bewertung etwas spät dran, wenn das Gewerbe ja schon zum 31.12.2011 abgemeldet worden ist. Was sagte denn Deine letzte USt-VA diesbezüglich aus? Und das Kfz ist das einzige werthaltige Vermögen des Unternehmens gewesen?


    Ansonsten kann ich häschen nur zustimmen. Das Steuer-Sparbuch bekommt das bestimmt nicht hin.