Guten abend zusammen,
Dieses Thema gab es schonmal, aber aus einer anderen Perspektive.
Der Versorger teilte mir mit, dass es sich um Außerordentliche Einkünfte, Vergütung aus einer mehrjährigen Tätigkeit nach §34 Abs.2 ESTG handelt.
Wo, um alles in der Welt, trage ich so etwas in WISO ein?
Ich habe die EK-St.2011 in WISO 2012 bereits gemacht,und versuche nun, im Planspielmodus, den Betrag einzugeben.
Wenn ich das Formular für nichtselbstständige Arbeit; Lohnsteuereinkünfte benutze, würde ich es gefühlsmäßig unter Nr 9 (Steuerbegünstigte Versorgungs Bezüge) oder Nr.10 (Entschädigung fü mehrere Kalenderjahre) eintragen.
Bei der WISO Steuerberechnung finde ich dann unter den Erleuterungen den Hinweis, dass die angewandte Berechnungsmethode strittig sei,
und es wird immer nur von § 34 Abs. 1 statt von Abs.2 geschrieben.
Meine Fragen also,
wo trage ich die Abfindung ein?
Bezieht sich die Strittigkeit auch auf diese Art der Abfindung?
Wo ist der Unterschied zwischen § 34 Abs. 2 und § 34 Abs. 1?
Danke für eure Hilfe