Abfindung eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung

  • Guten abend zusammen,


    Dieses Thema gab es schonmal, aber aus einer anderen Perspektive.
    Der Versorger teilte mir mit, dass es sich um Außerordentliche Einkünfte, Vergütung aus einer mehrjährigen Tätigkeit nach §34 Abs.2 ESTG handelt.
    Wo, um alles in der Welt, trage ich so etwas in WISO ein?
    Ich habe die EK-St.2011 in WISO 2012 bereits gemacht,und versuche nun, im Planspielmodus, den Betrag einzugeben.


    Wenn ich das Formular für nichtselbstständige Arbeit; Lohnsteuereinkünfte benutze, würde ich es gefühlsmäßig unter Nr 9 (Steuerbegünstigte Versorgungs Bezüge) oder Nr.10 (Entschädigung fü mehrere Kalenderjahre) eintragen.
    Bei der WISO Steuerberechnung finde ich dann unter den Erleuterungen den Hinweis, dass die angewandte Berechnungsmethode strittig sei, :?: :?: :?:
    und es wird immer nur von § 34 Abs. 1 statt von Abs.2 geschrieben.


    Meine Fragen also,
    wo trage ich die Abfindung ein?
    Bezieht sich die Strittigkeit auch auf diese Art der Abfindung?
    Wo ist der Unterschied zwischen § 34 Abs. 2 und § 34 Abs. 1?


    Danke für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Was sagt denn die Lohnsteuerbescheinigung? Genau so werden die Daten ja an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt.


    Es gibt übrigens verschiedene Steuerprogramme von Buhl, aber kein "WISO 2012".

  • Was sagt denn die Lohnsteuerbescheinigung? Genau so werden die Daten ja an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt.


    Es gibt übrigens verschiedene Steuerprogramme von Buhl, aber kein "WISO 2012".


    Hallo miwe4,


    Ich versuche eine Prognose auf meine EK-Str.2012, ob sich für mich die Abfindung lohnt, sie wäre erst in 2012 fällig. Daher gibt es noch keine Lohnsteuer- oder Sonstige Bescheinigung.


    Das Programm mit dem ich arbeite ist das WISO Steuersparbuch 2012

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist der Unterschied zwischen § 34 Abs. 2 und § 34 Abs. 1?

    Du hast Dir die Absätze 1 und 2 des § 34 EStG aber schon einmal durchgelesen, oder?


    Einmalzahlung unter Umständen, abhängig vom Sachverhalt, Nr.10 der Lohnsteuerbescheinigung - Entschädigung für mehrere Kalenderjahre; laufende Zahlung ganz normaler Arbeitslohn.

  • Du hast Dir die Absätze 1 und 2 des § 34 EStG aber schon einmal durchgelesen, oder?

    Sorry aber ich verstehe die meisten Gesetzestexten nur bedingt. zumal wenn Bezug auf andere Paragrafen genommen wird.


    Es sieht für mich so aus als ob Abs.2 Abfindungen aus Abs.1 beträfen.
    Was aber der Abs. 1 mit der Abfindung der Betriebsrente zu tun hat erschließt sich mir aus dem Gesetzestext nicht, obwohl sich in den Kommentaren der Steuerberechnung des WISO-Programms darauf bezogen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Absatz 1 = Berechnungsmodus
    Absatz 2 = Tatbestandsvoraussetzungen


    Der Absatz 2 fängt doch eigentlich ganz klar einfach mit der Beschreibung des Inhaltes dieses Absatzes an:

    Zitat

    (2) Als außerordentliche Einkünfte kommen nur in Betracht: .....


    Und in Absatz 1 ist das doch auch nicht viel schwieriger zu erkennen:

    Zitat

    1Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach den Sätzen 2 bis 4 zu berechnen.

  • Ok. Habe wohl auch Schwierigkeiten mit der Struktur des Gesetzestextes. Wenn Absatz, Satz, Nummern, Hochgestellten Zahlen verwendet werden, weis ich nicht was gemeint ist.


    Aber auf den Punkt gebracht wo wird die Abfindung der Betriebsrente ins WISO-Sparbuch eigetragen
    Lohnsteuerbescheinigung Nr.9
    Lohnsteuerbescheinigung Nr.10
    oder ganz wo anders.

    • Offizieller Beitrag

    Habe wohl auch Schwierigkeiten mit der Struktur des Gesetzestextes. Wenn Absatz, Satz, Nummern, Hochgestellten Zahlen verwendet werden, weis ich nicht was gemeint ist.

    Das sieht man eigentlich schon, wenn man sich den Text ansieht und ein bisschen auf die Satzzeichen achtet. Zahlen in Klammern = Absätze, hochgestellte Zahlen = Sätze


    Aber auf den Punkt gebracht wo wird die Abfindung der Betriebsrente ins WISO-Sparbuch eigetragen
    Lohnsteuerbescheinigung Nr.9
    Lohnsteuerbescheinigung Nr.10
    oder ganz wo anders.

    Einmalzahlung unter Umständen, abhängig vom Sachverhalt, Nr.10 der Lohnsteuerbescheinigung - Entschädigung für mehrere Kalenderjahre; laufende Zahlung ganz normaler Arbeitslohn.

  • Ok. danke miwe4 bin jetzt ein Stück weiter, weist du auch noch was dahinter steckt wenn WISO Sparbuch bei der Steuerberechnung eine Steuermäßigung für die Abfindung nach §34 Abs. 1 einbaut. und meint das sei aber strittig ??

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, was Du meinst. Du musst auf jeden Fall alles belegmäßig nachweisen und die Entscheidung des FA abwarten. Der Bearbeiter prüft selbstverständlich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen antragsgemäß gegeben sind.