Ich habe zwei Auslandskinder, die in den USA bei meiner Ex-Frau wohnen.
Im WISO 2012 kann ich nicht mehr angeben, dass kein Kindergeldanspruch für die beiden Auslandskinder besteht, obwohl die Auslandsadresse angegeben ist.
Das Programm berechnet automatisch einen inländischen Anspruch. Dadurch wird der Kinderfreibetrag in der Steuerberechnung zu niedrig. Bis inkl. WISO Sparbuch 2011 war hier eine separate Eingabe möglich.
Die Hilfe sagt dazu: Unter den Angaben zum Kindergeld ist das Kreuz im Ankreuzfeld "Es besteht Anspruch auf Kindergeld, vergleichbare Leistungen oder auf zivilrechtlichen Ausgleich" bereits als Voreinstellung gesetzt.
Dieses Ankreuszfeld finde ich aber nicht.
Vielen Dank für den Tipp
Ich verwende Version 19.06 (Build 7375)