Rücklastschriften...wie verbuchen?

  • Hallo an alle...


    Ich habe folgendes Problem und bitte um ein Lösungsansatz..


    Wir sind Kleinunternehmer und haben die IST-Versteuerung.


    Viele Kunden bezahlen bei uns über eine Einzugsermächtigung vom Konto...es kommt dann ab und zu vor das nicht gebucht werden kann. Es wird dann natürlich die Rechnung nicht gezahlt und es entstehen zusätzlich die Gebühren..in den meisten Fällen ca. 8Euro. Die erlöse buche ich ja auf Konto 8195, da ich die Lastschrift über DTAUS einspiele...und somit der komplette Betrag gebucht wird.


    Meine Gedanke war es nun ein Konto im skr03 zu erstellen...In dem ich die reine nicht bezahlte Rechnung einbuche und die Kosten für die Rücklastschrift dann auf das Konto 4970 buche.


    Nur wie erstellt man dies am besten, da es ja auch dann die Einnahmeüberschußrechnung (Formula) angepasst werden muss. Alternativ könnte man das Konto 4970 kopieren umbenennen z.B. 4971 Name: Rücklastschriften..somit wäre es ja zuordbar.


    Danke


    Vg
    kai

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das ist eine schöne Idee.


    Wenn man immer erst dann bucht, wenn man bereits weiß, dass das Geld wieder rückbelastet wird, ist eine Buchung über ein durchlaufendes Konto sinnvoll: 1360 oder zB 1361, Bezeichnung anpassen.


    Die Gebühren kann man dann auf 4970 buchen. Wenn man sie aber weiterberechnet, muss das auch in die Erlöse gebucht werden!

  • Ja, das ist eine schöne Idee.


    Wenn man immer erst dann bucht, wenn man bereits weiß, dass das Geld wieder rückbelastet wird, ist eine Buchung über ein durchlaufendes Konto sinnvoll: 1360 oder zB 1361, Bezeichnung anpassen.


    Die Gebühren kann man dann auf 4970 buchen. Wenn man sie aber weiterberechnet, muss das auch in die Erlöse gebucht werden!


    Danke für den Hinweis,


    das Problem wäre ja denn, wenn die Kunden/Bank das Geld zurückbucht, schreibe ich ja ein Mahnung...und die Kunden zahlen ja dann..inkulsive der Kosten für Rücklastschriften.
    Muss ich dann die reine Kosten für die Dienstleistung und 8195 buchen und den Rest, dass wären ja dann die Kosten für Rücklastschriften und evenuell Mahnkosten dann auch Erlöse nach 8195? Es ja auch immer Kunden die nur die reine Rechnung zahlen ohne deie Gebühren..und ich habe Fälle wo die Bank nach 3 Monaten erst das Geld zurückholt..


    oder mache ich mir dazu zu viele gedanken...


    normal ist es ja so..


    DTAUS : 300Euro.. Rücklastschrift 2x30Euro ( 2x25€ reine Rechnung + 2x5€ Gebühren), dass wären ja dann 50Euro reine Rechnungsverlust von der DATUS und der rest Gebühren.
    Bis jetzt habe ich es immer so gemacht haben den reinen Betrag laut Kontoauszug als Ausgabe gebucht(mit der Anmerkung Rücklastschrift)...in dem Fall 2x60Euro.


    Wenn ich so mache wie beschrieben, würde ich die reinen 2x25€ unter 1360 buchen und die Kosten von 2x5€ unter 4970 buchen...aber wie macht man es dann wenn der Kunde es wieder bezahlt..


    oder denke ich zu kompliziert?


    Danke


    vg
    kai

    • Offizieller Beitrag

    Bleiben wir mal nah an Ihrem Beispiel:


    Zitat

    DTAUS : 300Euro.. Rücklastschrift 2x30Euro ( 2x25€ reine Rechnung + 2x5€ Gebühren), dass wären ja dann 50Euro reine Rechnungsverlust von der DATUS und der rest Gebühren.
    Bis jetzt habe ich es immer so gemacht haben den reinen Betrag laut Kontoauszug als Ausgabe gebucht(mit der Anmerkung Rücklastschrift)...in dem Fall 2x60Euro.


    Sie haben einen Betrag von 300 Euro und wissen bereits am Buchungstag, dass der 2 x 25 Euro vom Erlös wieder zurückgeht (weil es sofort ersichtlich ist).


    Dann buchen sie per Splitbuchung: 1200 an 8195 (250 Euro) und an 1360 (50 Euro)


    Am Tag der Rückbuchung dann eine Splitbuchung: 1360 (50 Euro) und 4970 (10 Euro) an 1200.


    Zitat

    ...aber wie macht man es dann wenn der Kunde es wieder bezahlt..


    Dann wird die volle Summe zum Erlös, also statt 25 dann 30 Euro auf 8195.



    Für die Fälle, in denen sie nicht schon bei der Buchung wissen, dass die Banken das Geld zurückholen, haben sie bereits (längst) die Einnahme auf 8195- dann buchen Sie die Rücklastschrift auch gegen 8195 (also zurück) und die Gebühr wiederum auf 4970. Sie müssen hierbei NICHT die alte Buchung wieder aufnehmen.


    Wichtiger Sonderfall: wenn die im Dezember 50 Euro einziehen, die erst im Januar zurückgebucht werden, also IMMER,wenn ein Jahreswechsel dazwischen liegt, sind diese Umsätze nicht auf 1360, sondern in die Erlöse 8195 zu buchen - wegen des Zufluss- Abfluss- Prinzips.


    Ich hoffe, das war verständlich.