Sonderabschreibung auf Photovoltaikanlage

  • Moin ...


    Bei der Sonderabschreibung einer PV-Anlage muss man zwischen Volleinspeisung und / mit Direktverbrauch unterscheiden !


    Hat jemand Erfahrung damit, wie die Finanzämter in diesem Falle reagieren.
    Wird eine Sonderabschreibung anerkannt, eventuell sogar die gesamte Summe im 1. Jahr ?


    Auch hier sind wohl Klagen anhängig.
    Sogar mein Steuerberater ist sich nicht 100 % sicher !
    Will auch beim Finanzamt anrufen, aber da ist heute wirklich Mittwoch !


    ?( ?( ?(


    Gruß Kuddel

    • Offizieller Beitrag

    Hier noch mal die Verfügung der OFD Niedersachsen insgesamt zum Nachlesen:
    Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen - OFD Niedersachsen 26. November 2008 (S 2190 - 160 - StO 221/StO 222)


    Gleiches sagt übrigens die OFD Rheinland und da bezieht sich auch auf ein BMF-Schreiben:
    Ertragsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken - OFD Rheinland v. 22.03.2011 - S 2130 - 2011/0003 - St 142 (Rhld)

    Zitat

    Diese Steuerbegünstigungen stehen nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b, Abs. 6 Nr. 2 EStG unter dem Vorbehalt der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung der Photovoltaikanlage (siehe auch BMF-Schreiben vom 08.05.2009 , a. a. O., Rn. 46 – 48). In Fällen, in denen der selbst erzeugte Strom unmittelbar nach Erzeugung zu privaten Zwecken verbraucht und nur der nicht selbst verbrauchte Strom in das Netz eingespeist wird, dürfte im Regelfall eine in diesem Sinne schädliche private Nutzung von mehr als 10 % Prozent vorliegen.

  • Ich weiß nicht, von wem das Geschreibsel in der angehängten Datei stammt, aber die Argumentation ist m.E. nicht überzeugend. Es kommt auf die Nutzung an und nicht darauf, was umsatzsteuerlich unterstellt o.ä. wird. Ist genau das Gleiche wie bei der privaten Kfz-Nutzung. Die führt auch nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs, sondern zum Ansatz einer unentgeltlichen Wertabgabe.

  • Joooo ,


    das ist mir alles bekannt.


    ... und bei einer Selbstnutzung liegt man immer über 10 %, wahrscheinlich sogar bei 50 % und drüber !


    ... trotzdem, vielleicht tolerieren die Finanzämter ja eine Sonder-Afa


    ... vielleicht hat es ja hier aus dem Forum jemand schon versucht oder im Steuerbescheid Erklärung bekommen


    ... darauf bin ich eigentlich neugierig


    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • trotzdem, vielleicht tolerieren die Finanzämter ja eine Sonder-Afa


    ... vielleicht hat es ja hier aus dem Forum jemand schon versucht oder im Steuerbescheid Erklärung bekommen


    Das wird es sicher vereinzelt geben, aber nicht aus einer bewussten Entscheidung heraus, sondern weil nur überschlägig oder gar nicht nachgeprüft wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht kommt im Laufe des Jahres hier noch ein Urteil !

    Bestimmt nicht. Du hast die Verfahrensdauer üblicher Verfahren durch alle Instanzen doch sicherlich in der Presse schon mal verfolgen können.

  • Wie erreichst du 50% und drüber ?

  • Lt. Steuerberater gibt es ein Urteil aus 2012. dieses besagt eindeutig das die 20% Sonderabschreibung innerhalb der ersten 5 Jahre angesetzt werden können und das unabhängig von der Eigenverbrauchsquote.
    Hier die infos:


    Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung bei Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch zulässigDie Finanzverwaltung hat ihre frühere Rechtsauffassung, wonach ein Investitionsabzugsbetrag sowie die Sonderabschreibung nach § 7g EStG bei einem Eigenverbrauch von mehr als 10 % nicht zu gewähren waren, aufgegeben. Nach einer aktuellen Verfügung der OFD Niedersachsen vom 26.03.2012 spricht eine Verwendung des durch die PV-Anlage produzierten Stroms zu mehr als 10 % nicht gegen die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages sowie der Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Auf die spätere Sachentnahme des produzierten Stroms kommt es bei der Beurteilung der betrieblichen Nutzung der produzierenden Photovoltaikanlage nicht an. Die neue Auffassung deckt sich mit den Ausführungen im Entwurf der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012.

  • Moin ...


    Es soll sich um dieses Aktenzeichen handeln:


    Oberfinanzdirektion Niedersachsen
    Aktenzeichen: S 2183b-42-St 226


    Meine Suche nach dem Text ist bisher aber vergeblich !


    Gruß Kuddel

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    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Meine Suche nach dem Text ist bisher aber vergeblich !

    ?(


    Allein schon die Googlesuche nach ofd niedersachsen photovoltaikanlage bringt Dir alle maßgeblichen aktuellen Treffer an vorderster Stelle. Dann noch ein Klick oder Suche verfeinern. Das sollte doch reichen. Es ist übrigens nicht jede Verfügung der Verwaltung zur allgemeinen Bekanntgabe gedacht. 8)


    Ansonsten dazu auch einmal: WISO Steuerbrief - Steuerstrategien_PV-Anlage_2012

  • Danke Miwe,


    manchmal ist der Weg so einfach, aber ...


    Ich habe immer nur OfD Niedersachsen eingegeben ...


    Dann ist die Abschreibung über 5 Jahre - oder alles im 1 Jahr - nunmehr ja steuerrechtlich ok !


    gK

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    :lol: