Hallo,
laut Wiso Stuer Sparbuch sind:
Beiträge der Mitglieder von Religionsgemeinschaften können wie Kirchensteuern abgezogen werden, wenn die Religionsgemeinschaften in mindestens einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, aber während des ganzen Jahres keine Kirchensteuer erhebt. Der Abzug ist bis zur Höhe der Kirchensteuer zulässig, die in dem betreffenden Bundesland unter Berücksichtigung der Kinderermäßigung von den als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften erhoben wird.
WO werden diese Beiträge denn erfasst?
Das m.E. dafür geeignete Feld unter Sonderausgaben -> Kirchensteuern -> Beiträge an Religionsgemeinschaften
ist ausgegraut?
WIe würde denn die "Höhe der Kirchensteuer zulässig, die in dem betreffenden Bundesland
unter Berücksichtigung der Kinderermäßigung von den als Körperschaften
des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften erhoben wird" berechnet werden?
Vielen Dank HW