Elterngeld während Teilzeitbeschäftigung - Fehler im Sparbuch 2012 bzgl. Zeiten ohne Beschäftigung?

  • Hallo,


    meine Frau und ich waren im vergangenen Jahr zeitweise in Teilzeit beschäftigt. Wir haben in dieser Zeit Elternzeit genommen und zeitgleich Elterngeld bezogen.


    Den Bezug von Elterngeld habe ich im Sparbuch 2012 unter Einkommensersatzleistungen eingetragen.


    Nach Eingabe aller Daten im Steuer-Sparbuch kommt eine logische Fehlermeldung, dass wir Zeiten ohne Beschäftigung angegeben haben (Elterngeldbezug) und zeitgleich aber in Teilzeit beschäftigt waren.


    Kann mir jemand einen Tipp geben, ob ich einen Eingabefehler habe oder ob es ein Fehler im Programm ist ?


    Danke


    Thomas

  • Hallo,
    ich schließe mich ThomasBS an und halte dies für einen Fehler:


    Das Formular heißt "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung", aber das erste Eintragfeld heißt nur "Zeitraum ohne Beschäftigung". Bei Teilzeitbeschäftigung mit gleichzeitiger Zahlung von Elterngeld ist ein Eintrag unter diesem Feld sachlich falsch. Das lässt einen natürlich zweifeln. Ohne das "Ersatzleistungen" in der Überschrift würde man sich gar nicht trauen, den Eintrag hier zu machen. Man muss ihn aber hier machen, verstehe ich das richtig? Und dann schlägt noch die Prüfung der "Fahrten zur Arbeit" gegen die Tage "ohne Beschäftigung" Alarm. Ich bitte Sie, das würde man ohne Ihre Antwort hier niemals einfach nur abnicken!


    Das ist definitiv ein Fehler in der Gestaltung der Eingabemaske! Es braucht ein getrenntes Feld für "Ersatzleistungen bei bestehender Beschäftigung"!!!


    Jochen

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich lediglich um eine programmseitige Plausibilitätsprüfung, welche nicht an der Abgabe der Steuererklärung hindert:


    "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung: Sie haben gearbeitet und waren gleichzeitig ohne Beschäftigung?
    Sie haben angegeben, dass Sie eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung ausgeübt haben und im selben Zeitraum ohne Beschäftigung waren. Bitte überprüfen, ob die Angaben korrekt sind."


    Dies ist nur ein Hinweis der den Anwender auf die Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben hinweist.

  • Hallo,
    es geht um Elterngeldzahlung während einer Teilzeitbeschäftigung. Ich greife damit den geschlossenen Thread wieder auf. Bitte lassen Sie den Thread bis zur Klärung offen! Es steht nirgendwo, dass der Thread geschlossen ist, bis man seine ganze Antwort erfolglos eingetippt hat und dann im neuen Thread nochmal schreiben muss...


    Ich schrieb:


    "Das Formular heißt "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung", aber das erste Eintragfeld heißt nur "Zeitraum ohne Beschäftigung". Bei Teilzeitbeschäftigung mit gleichzeitiger Zahlung von Elterngeld ist ein Eintrag unter diesem Feld sachlich falsch. Das lässt einen natürlich zweifeln. Ohne das "Ersatzleistungen" in der Überschrift würde man sich gar nicht trauen, den Eintrag hier zu machen. Man muss ihn aber hier machen, verstehe ich das richtig? Und dann schlägt noch die Prüfung der "Fahrten zur Arbeit" gegen die Tage "ohne Beschäftigung" Alarm.


    Das ist definitiv ein Fehler in der Gestaltung der Eingabemaske! Es braucht ein getrenntes Feld für "Ersatzleistungen" bei bestehender Beschäftigung"!!!"




    Sie (Herr Krieger) schrieben:


    "Es handelt sich lediglich um eine programmseitige Plausibilitätsprüfung, welche nicht an der Abgabe der Steuererklärung hindert:


    "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung: Sie haben gearbeitet und waren gleichzeitig ohne Beschäftigung?
    Sie haben angegeben, dass Sie eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung ausgeübt haben und im selben Zeitraum ohne Beschäftigung waren. Bitte überprüfen, ob die Angaben korrekt sind."


    Dies ist nur ein Hinweis der den Anwender auf die Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben hinweist."



    Meine Antwort darauf:


    Wenn diese Meldung käme, wäre klar, dass das Programm "die lohnsteuerpflichtige Beschäftigung" mit dem "Zeitraum ohne Beschäftigung" in Verbindung bringt. Dass man selbst das richtige Eintragfeld für einen Zeitraum mit Beschäftigung und gleichzeitiger Ersatzleistungszahlung benutzt hat, weiß man an der Stelle nicht sicher. Ein ungutes Gefühl bleibt.


    Es ist aber noch anders. Die beschriebene Meldung seitens Buhl/WiSo kommt gar nicht. Stattdessen ergibt der erste Schritt der Elster-Prüfung:


    "Fehler (1)
    ! Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)
    Zeiten ohne Beschäftigung mit Fahrten zur Arbeit?
    Es wurden x Tage Tage (sic!) ohne Beschäftigung erklärt. Gleichzeitig wurden y Tage mit Fahrten zur Arbeit angegeben. Insgesamt wurden somit mehr Tage (396) erfasst als innerhalb eines Jahres zur Verfügung stehen. Bitte prüfen, ob die Angaben korrekt sind."


    Das Stichwort "Fehler", der erkannte Zusammenhang zwischen Fahrten zur Arbeit und Tagen "ohne Beschäftigung" und die Meldung erst bei der Elsterprüfung lassen die Vermutung nahe treten, dass man die Elterngeldzahlung tatsächlich irgendwie falsch eingetragen hat. Nur wo dann?


    Ich bleibe dabei: Das ist sehr verwirrend und sollte im Programm bereinigt werden. Ich stelle mir ein weiteres Feld "Zeitraum mit Ersatzleistung bei Teilzeitbeschäftigung" vor, das von ihrer Prüfung ausgenommen wird. Für Elster haben Sie das vermutlich nicht in der Hand, aber dann sollte das Steuer-Sparbuch zumindest darauf hinweisen, dass man den "Fehler" in dieser Situation ignorieren kann.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Jochen

    • Offizieller Beitrag

    es geht um Elterngeldzahlung während einer Teilzeitbeschäftigung. Ich greife damit den geschlossenen Thread wieder auf. Bitte lassen Sie den Thread bis zur Klärung offen! Es steht nirgendwo, dass der Thread geschlossen ist, bis man seine ganze Antwort erfolglos eingetippt hat und dann im neuen Thread nochmal schreiben muss...

    Der Thread wird nach befriedigender Antwort durch den TE selber als erledigt gekennzeichnet oder durch uns, wenn der TE nach gewisser Zeit nicht mehr geantwortet hat und man von einer befriedigenden Erledigung ausgehen kann.


    Mitnichten ist der Thread damit geschlossen. Sonst könnten wir alle hier ja kaum wunderbar weiter hineintippen wie wir möchten.


    Und genauso fein sind die Hinweise im Steuerprogramm. Es gibt eben Prüfhinweise, bei denen man eben nicht nur genau lesen muss, sondern auch einmal nachdenken. Wenn Buhl hier für jede Eventualität, und das sind nicht nur die von Dir genannten, einen zusätzlichen Hinweis anbringt, dann bekommen diese Hinweise einen Umfang, der dazu führt, dass die Hinweise erst recht niemand mehr von Vorne bis Hinten durchliest. Damit ist wohl erst recht niemandem gedient. Und es müssen auch nicht Programm- und ELSTER-Hinweise doppelt erscheinen. Mit der Prüfung/Berechnung werden beide Prüfungsarten vorgenommen und Probleme gut nachvollziehbar im Reiter aufgezeigt.


    Es ist nun einmal bei eigentlich jeder Steuersoftware so, dass diese eben nicht, auch wenn es die Werbung vermeintlich versprechen sollte, eine Steuererklärung auf Knopfdruck quasi selbständig erstellt. Es ist eben immer noch das menschliche Hintergrundwissen und Kombinationsvermögen gefragt. Deshalb ist eine Steuersoftware auch nicht für jeden Steuerbürger geeignet und genau deshalb weisen wir sehr oft auf die steuerberatenden Berufe hin.

  • Seltsam - ich hatte eben wirklich die Meldung, der Thread sei geschlossen und ich solle ggf. einen neuen aufmachen!


    Zum Thema: Ich benutze WiSo Sparbuch, heute Steuer-Sparbuch seit 7 oder 8 Jahren und es hat mich erfolgreich durch Umzüge, kurze Arbeitslosigkeit, Heirat, Hauskauf, -vermietung und -umbau, sowie neue Versicherungen gelotst, um mal ein paar Änderungen aufzuzählen, durch die ich mich in neue Aspekte der Steuererklärung kämpfen musste. Auch jetzt mit Kind ist es eine unschätzbare Hilfe, was Riester-Kinderzulage, die Günstigerprüfung bzgl. Kindergeld / -freibetrag, oder unsere erstmalige Qualifikation für die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie geht.


    Ich habe noch nie in dieses Forum gesehen und habe mich erst gestern angemeldet, um diese erste Stolperfalle zu monieren. Ich halte Teilzeit + Elterngeld für eine sehr häufig auftretende Kombination. Sie ist im Programm schlecht umgesetzt und dann kann es doch nicht falsch sein, das hier auch mit Nachdruck anzubringen. Der Hinweis muss nicht jedem gezeigt werden, sondern nur Leuten, die diese Kombination auch eintragen. Es hat nix mit "Steuererklärung auf Knopfdruck" zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    Seltsam - ich hatte eben wirklich die Meldung, der Thread sei geschlossen und ich solle ggf. einen neuen aufmachen!

    Nee, das geht garnicht, weil man in "geschlossenen" Threads als Forumsuser mit normalen Rechten garnicht posten kann. Ist auch erkenntlich an dem Schloss:



    Du hattest die "erledigt"-Info auf dem Schirm:



    Und da kann man trotzdem noch antworten. "Ggf." sagt ja nicht, daß man es machen muß. ;)


    Ich habe noch nie in dieses Forum gesehen und habe mich erst gestern angemeldet, um diese erste Stolperfalle zu monieren. Ich halte Teilzeit + Elterngeld für eine sehr häufig auftretende Kombination, die im Programm schlecht umgesetzt ist, und dann kann es doch nicht falsch sein, das hier auch mit Nachdruck anzubringen.

    Nein, das nicht. Es sollte aber klar sein, daß es hier nicht um einen Programmfehler geht.


    P.S.:


    Ich schrieb:

    Hier noch ein Lesetipp zur Zitiererei. Deine Zitate sind etwas verwirrend.

    • Offizieller Beitrag

    Das ging nicht besser, weil ich ja wirklich einen neuen Thread angelegt hatte. Das hat jemand hierhin verschoben.

    Die Zitate kann man auch Thread-übergreifend mitnehmen und verwenden.


    Ok, dann halt kein "Fehler", meinetwegen. Sieht irgend jemand außer mir trotzdem Handlungsbedarf?

    Nun ja, kann ja niemand ernsthaft behaupten, daß es nicht noch Verbesserungspotential in der Software gibt (wir haben uns z.B. sehr darüber geärgert, daß die "erledigt"-Markierung von Abschnitten weggefallen bzw. unserer Ansicht nach nur schlecht ersetzt wurde durch Lesezeichen und Notizen) - die Frage ist nur, welches Gewicht hat der Bedarf? :S Wir werden es an den weiteren Antworten vielleicht ablesen können.

  • hallo,
    ich muss jochen zustimmen! micht hat dieser "hinweis" auch sehr verunsichert und ich musste mich durch seitenweise forumseinträge lesen um zu dem schluss zu kommen, dass mein eintrag im wiso sparbuch wohl richtig war..
    viele grüße