geloescht
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- hoover
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Natürlich alles AfA = Absetzung für Abnutzung. Und die nahezu ausschließliche betriebliche Veranlassung eines iPad und eines Computers musst Du auch erst einmal glaubhaft machen. Abgesehen davon musst Du dann natürlich einen eventuellen Übergangsgewinn ermitteln und eine Aufgabebilanz mit Ermittlung des Aufgabegewinns erstellen. Dabei ist natürlich die Entnahme aller Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen zu würdigen (Ertragsteuer und Umsatzsteuer).
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geloescht
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Ich kenne die Software WISO Fahrtenbuch nicht. Aber es sollte da auch verschiedene Konten für Anlagevermögen etc. geben.
Ich habe iPad Applikationen entwickelt, dafür ist ein Apple Computer nötig.
Und jetzt wo Einnahmen daraus drohen meldest Du das Gewerbe ab?
Ich nutze ihn natürlich auch privat, wie muss ich das denn berücksichtigen?
Lese mal zu unentgeltlichen Wertabgaben nach.
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geloescht
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Ich nutze nicht WISO Fahrtenbuch, sondern WISO steuer:MAC
Dann habe ich mal ins Unterforum WISO Sparbuch verschoben, passt wohl eher.
Ich habe u.a. im US Urlaub einen Computer gekauft und hin und wieder z.B. Software von US-Firmen. Bei der Vorsteueranmeldung habe ich dies nicht berücksichtigt, da ich ja keine MwSt bezahlt habe.
Viel mir auch gerade noch auf. Warum nicht berücksichtigt? Keine Mehrwert-/Umsatzsteuer klar, aber wie sieht es mit der fälligen Einfuhrumsatzsteuer aus? Am Zoll vorbei geschmuggelt, also Steuerhinterziehung? Dann wäre ich mal ganz vorsichtig mit so einer Position in meiner EÜR.
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geloescht
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Zum Zeitpunkt des Kaufes habe ich bereits in den USA gewohnt, bin Ende des Jahres umgezogen, auch in Deutschland abgemeldet usw. Ich dachte dann muss ich das nicht versteuern, ist das nicht korrekt?
Da zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Einfuhr Deinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland hattest, ist dies m.E. nicht korrekt.
Die gekaufte Software belief sich im Bereich von 30-40 US Dollar. Ich habe über die Zeit ca. 7-8 Programmlizenzen erworben. Hätte ich dies versteuern müssen? Falls ja, könnte ich doch sicher auch ne Vorsteuerkorrektur machen oder?
Du hättest Dich vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit mal steuerlich beraten lassen sollen.
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geloescht
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Ich habe u.a. im US Urlaub einen Computer gekauft und hin und wieder z.B. Software von US-Firmen. Bei der Vorsteueranmeldung habe ich dies nicht berücksichtigt, da ich ja keine MwSt bezahlt habe.
Den Computer habe ich allerdings im Dezember erstanden, ich nutze ihn auch privat...
Zum Zeitpunkt des Kaufes habe ich bereits in den USA gewohnt, bin Ende des Jahres umgezogen, auch in Deutschland abgemeldet
Irgendwie arguimentierst Du wie Du es gerade brauchst.
Noch einmal wo ist anlässlich Deines gerade gegründeten Unternehmens überhaupt die Überschusserzielungsabsicht geschweige bzw. was sind überhaupt für Betriebseinnahmen geflossen? Im Prinzip erklärst Du hier nur Aufwendungen, die doch letztlich offensichtlich der Anbahnung einer Beschäftigung bzw. Tätigkeit in den USA dienten.
Mit den Sachkonten habe ich allerdings meine Schwierigkeiten... Wie verbuche ich Software? Wie sieht es mit kleinen Anschaffungen wie einer Tastatur aus?
Bitte wende Dich an einen Steuerberater, der sich den Sachverhalt dezidiert erläutern lässt und danach entscheidet, was betrieblich bzw. unternehmerisch veranlasst ist.
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Löschorgie
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Ich möchte das Ganze nur ordnungsgemäß abschliessen.
Was soll denn diese Löschorgie?
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Was soll denn diese Löschorgie?
Das habe ich mich auch gefragt.
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Das habe ich mich auch gefragt.
Ich habe mal den Titel restauriert (Google hat da ja ein länges Gedächtnis