Ungenauer Bankname im Briefkopf, den Rest muß ich mir korrekt zusammenreimen??

  • Unglaublich was mit Handwerkern möglich ist.
    Ich bekomme von einem Handwerker seine Rechnung auf der eins nicht korrekt ist. Beim Zahlungskonto steht seine Bank nicht so wie sie im BLZ Verzeichnis zurückkommt. TeBa Landlau nennt er sie im Briefkopf!- er schreibt auch nicht, daß das eine Bank ist. Die Bank nennt sich aber TeBa Kreditbank. Nun hab ich es mir abgewöhnt, mir immer den Reim zu machen was andere Leute sich dabei gedacht haben.


    Schließlich trage ich die Verantwortung beim Überweisen. So habe ich ihn schrftl. darauf hingewiesen, daß unter der genannten BLZ was andres raus kommt und so nicht ausreichend zur Deckung kommt. Er solle es mal selber prüfen, wie seine Bank heißt. Lediglich 4 wichtige Buchstaben von insgesamt 20 Buchstaben. Also schreibt er zurück, daß ICH da Bedien Fehler mache usw.


    Also ich befinde mich in der Situation, daß ich mich bemühen muß seinen 4 Buchstaben zu vertrauen und mir den Rest zusammendenken muß und mit mir ausmachen soll,


    ...was das Landau darin überhaupt solle ...und in die Rolle als Depp zu geraten. Nochmals ihm geschrieben und er rückt mit dem offiziellen Banknamen raus: es handel sich um eine Kreditbank. Das war auch das Stichwort, das er komplett unterschlägt. Er schafft es nicht mal in einem Satz zu sagen: TeBa Kreditbank heißt die Bank. Was soll das dann mit der Ortsbezeichnung Landau?



    Also habe ihn dann aufgefordert eine korrigierte Rechnung mir zuzusenden mit unmißverständlicher Banknamen und er möge sich an die Banknamen im BLZ Verzeichnis halten.


    Daraufhin flippt er aus: Ich habe alle nötigen Daten ihnen genannt. Und läßt jetzt eine automatisches professionelles Forderungsmangement auf mich zu kommen mit Stufe 1 Erinnerung.


    Ich fasse mich an den Kopf was sind das für Handwerker, die nicht mal ihre Banknamen gescheit zusammen bekommen auf der Rechnung.


    FRAGE: Sowas kann man wohl noch nicht mal mit irgendeiner Verordnung oder geschäftlicher Grundsatzordnung einfordern, daß jemand seine Bank eindeutig benennt????


    Also ich bin sprachlos!! Was kann ich erwarten? Eigentlich nichts, da ich Kto Nr, die BLZ Nummer, Bankname habe und mich richtig übel und beschissen behandelt vorkomme.

  • Eigentlich weiß ich gar nicht wo so das Problem ist. Wenn ich die Bezeichnung " TeBa Landlau" bei google eingebe komme ich zur http://www.teba-kreditbank.de/ also der Kreditbank. Wenn ich ins Impressum schau bekomme ich den Ort Landau an der Isar. Ich gebe immer die Bezeichnung ein die auf der BLZ registiert ist. Das andere sin oft Bezeichnungen mit der Filiale bzw. dem Ort. Die zwar in der Region jeder kennt aber überregional zu Unstimmigkeiten führen.


    Ich finde ihr beide reagiert etwas über und verkompliziert die Sache, meine Meinung.


    Du musst es auch von der anderen Seite aus sehen. Handwerker bleiben oft auf Ihren Rechnungen sitzen wenn sie nicht alle Hebel in Bewegung setzen. Und wenn ein Kunde aufeinmal anfängt zu sagen, er kenne die Bankbezeichnung nicht, denkt der Handwerker, oje schon wieder einer der nicht bezahlen will, weil er sich absichtlich "doof" stellt. Denke so könnte man es auch von der anderen Seite aus betrachten. ;)

  • Ich frage:


    Wo sind da die Festlegungen und Grenzen: Staatliche
    Belange im Rechnungswesen sind alle nachschlagbar und festgelegt. So hinderlich das sein kann, aber es machts einfach, daß ich mich nicht um Essentielles erst noch auseinandersetzen muß.


    Im Privaten Zahlungsverkehr erscheint hier mir alles etwas laxer - also


    • Bankname nach Sinn ergooglen reicht und nur bei begründetem Anfangsverdacht Kontakt aufnehmen und


    • Weiteres Thema:Zum Kontoinhaber/Kontonummer
      Kontoinhaber klingt ähnlich oder der Name kann belanglos sein: nur korrekte Nummer ist entscheidend.


    Geht es dann auf ein andere Kontonummer, erfahr ich daß von der Bank,
    wenn es die Nr nicht gibt oder vom Empfänger, wenn sein Geld nicht
    ankam.


    Das kann es doch nicht sein? Oder doch? ich will es nur mal wissen.


    Denn in dem obigen Falle: ich würde nie meine Heimatbank so jemanden präsentieren.
    Meine Bank wurde namentlich geschluckt, aber jeder weiß es ja - ist ja ergoogelbar und mit Ortsangabe ist es nochmal sicherer: jeder hier in Gegend kennt sie.


    Worauf muß/kann ich verbindlich
    achten? Wäre einfach mal danbar, wenn mir jemand aufzeigen kann, wie sicher ich den Bankverkehr kontrollieren kann. Anscheinend ist das legerer hier.... lediglich Nummern vertrauen und abwarten ?(

  • Also als Schuldner bist du erst einmal immer in der Pflicht das ist schon mal Fakt. Wenn es ein offensichtlicher Fehler ist, sprich man sieht es das es nicht stimmen kann, Bsp. Buchstaben weg etc. dann musst du vorerst nicht bezahlen aber drum kümmmern an die richtigen Daten zu kommen. Wenn es ne falsche Angabe ist die aber plausibel erscheint/ist hätte ich überwiesen und Ende. Du hast als rechtlich relevante Dokumente ja die Rechnung mit Fehler (was du ja nicht wissen kannst) und deinen Kontoauszug.


    Jetzt stellt sich für mich eher die Frage wer kommt die für Folgekosten auf? Rückbuchung, Inkasso etc. Ich würde jetzt sogar fest davon ausgehen der Gläubiger muss sich kümmern! Obwohl der Schuldner eigentlich immer den Zonk hat. Zumindest hast du aber nach § 14 (4) UStG das Recht darauf die vollständigen und richtigen Daten auf der Rechnung zu erhalten und wenn du ordnungsgemäß nachweisen kannst das du diese Daten benutzt hast, biste eigentlich aus dem Schneider.


    Nur jetzt seid ihr ja schon in einem anderen Stadium, du weist das was an der Rechnung nicht stimmt, er weis das du noch nicht bezahlt hast... vielleicht hilft nen Telefonanruf?

  • Der Hinweis auf §14(4) UStG geht leider in diesem Fall daneben, denn Angaben zur Bankverbindung des Leistenden sind kein zwingender Teil der Rechnung. Es ist natürlich in der Praxis sinnvoll, zum Anschubsen einer Zahlung auch die entsprechende Bankverbindung anzugeben, aber im zitierten § steht da nix von.


    Praktisch würde ich - wie WisoTest - im geschilderten Fall einfach die BLZ und die Kontonummer nehmen, wie sie in der Rechnung steht, ohne weiter drüber nachzudenken. Wenn's schiefgeht, habe ich meinen Kontoauszug als Beweis einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Zahlung und der schludrige Handwerker muss halt bei der nächsten Rechnungslegung besser aufpassen.