Danke für eure Mühe und zusammentragen der Themen.
Seit heute morgen sitze ich dran diese Fragen zu klären und ich finde einfach keine klare und zitierbare Aussage in Fachartikeln.
Ich finde eher im Grundsatz widersprüchliches niedergeschrieben:
/lexikon/r/reisekostenerstattung
Erstattet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Reisekosten, liegen für den Arbeitnehmer steuerfreie Einnahmen vor. Mit der Kostenerstattung entfällt jedoch der Werbungskostenabzug. Der Arbeitnehmer kann die Reisekosten dann nicht mehr als Werbungkosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen
Aus meiner Sicht muss ich aber die tatsächlichen Aufwendungen angeben, sonst darf ich die erstatteten Beiträge (Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20) versteuern, was ja nicht Sinn der Sache ist.
Bei meinem Arbeitgeber habe ich bspw. 30x >8 h Abwesenheit (12 €) angegeben und voll erstattet (360 €) bekommen. Diese werden in besagter Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung bzw. Zeile 57 der Einkommensteuererklärung aufgeführt. Muss/Darf ich jetzt diese gleichen 30x >8 h Abwesenheit ein weiteres mal in Zeile 49 - 56 der Steuererklärung angeben?
Falls möglich bitte ich um eine direkte Antwort, nicht eine Antwort über ein Zitat der ersten Seiten hier im Thread.
Lieben Gruß