Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

  • Danke für eure Mühe und zusammentragen der Themen.


    Seit heute morgen sitze ich dran diese Fragen zu klären und ich finde einfach keine klare und zitierbare Aussage in Fachartikeln.

    Ich finde eher im Grundsatz widersprüchliches niedergeschrieben:


    /lexikon/r/reisekostenerstattung

    Erstattet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Reisekosten, liegen für den Arbeitnehmer steuerfreie Einnahmen vor. Mit der Kostenerstattung entfällt jedoch der Werbungskostenabzug. Der Arbeitnehmer kann die Reisekosten dann nicht mehr als Werbungkosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen


    Aus meiner Sicht muss ich aber die tatsächlichen Aufwendungen angeben, sonst darf ich die erstatteten Beiträge (Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20) versteuern, was ja nicht Sinn der Sache ist.


    Bei meinem Arbeitgeber habe ich bspw. 30x >8 h Abwesenheit (12 €) angegeben und voll erstattet (360 €) bekommen. Diese werden in besagter Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung bzw. Zeile 57 der Einkommensteuererklärung aufgeführt. Muss/Darf ich jetzt diese gleichen 30x >8 h Abwesenheit ein weiteres mal in Zeile 49 - 56 der Steuererklärung angeben?


    Falls möglich bitte ich um eine direkte Antwort, nicht eine Antwort über ein Zitat der ersten Seiten hier im Thread.


    Lieben Gruß

  • Nein, falsch ist das m. E. nicht - der Artikel geht wohl davon aus, die Werbungskosten anzugeben und die Erstattung zu "vergessen" ..was aber aufgrund der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung scheitern dürfte ;)

    • Offizieller Beitrag

    Steht da, dass nichts in der Erklärung anzugeben ist? M.E. nein. Es ergibt sich nur keine weitere Steuererstattung, weil z.B. 100€ ./. 100€ eben 0€ ergibt. Erklärt man nichts wird ggf. der Betrag laut Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Arbeitslohn nachversteuert. Da weist Dich auch Dein Steuerprogramm von Buhl drauf hin. Du musst dann schon überlegen, ob Du Buhl (und uns als neutrale User) glaubst oder eben dem anderen Anbieter mit m.E. unklarer Formulierung in dem verlinkten Beitrag.

  • Vielen Dank für das fleißige Beantworten!


    Aufgrund der unklaren Formulierungen der in meinen Augen aussagekräftigen Seite mit passenden Namen entstand viel Verwirrung.

    Dank eurer Rückmeldung konnte ich Klarheit erlangen.

    Nochmals Danke und schöne Pfingsten!

  • Moin zusammen,

    Programm: WISO steuer:Sparbuch 2020, Erkläung 2019


    ich hänge gerade an der Sache mit der Vepflegungsmehraufwendung fest.


    lt Lohnsteuerbescheinigung wurde mit 1288€ erstattet (wurde aus der Lohnsteuerbescheinigung elektr. übernommen)

    Ich habe vom Arbeitgeber eine Auflistung der PAuschalen erhalten - in der Summe 1300,80€


    Reicht es nun den Betrag hier einzutragen oder muss ich es woanders noch eintragen. Die Warnhinweise irritieren mich.

    • Offizieller Beitrag

    lt Lohnsteuerbescheinigung wurde mit 1288€ erstattet (wurde aus der Lohnsteuerbescheinigung elektr. übernommen)

    Ich habe vom Arbeitgeber eine Auflistung der PAuschalen erhalten - in der Summe 1300,80€

    Und warum hat er auf der Lohnsteuerbescheinigung nur 1.288,00€ ausgewiesen? Woher rührt der Mehrbetrag?



    Reicht es nun den Betrag hier einzutragen oder muss ich es woanders noch eintragen. Die Warnhinweise irritieren mich.

    Die irritieren Dich grundsätzlich zurecht, denn Du hast jetzt insgesamt 2.588,00€ als steuerfreie AG-Erstattungen erklärt.

  • Danke für Deine Rückmeldung,


    OK , aber muss man nicht irgendwo noch die 1288€ noch mal "manuell" ausgleichen?


    Stephan

    • Offizieller Beitrag

    OK , aber muss man nicht irgendwo noch die 1288€ noch mal "manuell" ausgleichen?

    Was heißt manuell ausgleichen? Du musst Deine Werbungskosten/Verpflegungsmehraufwendungen, die diesen steuerfreien Erstattungen zu Grunde liegen, entsprechend bei den Reisekosten/Auswärtstätigkeiten geltend machen.


    Und wenn über diese 1288€ hinaus weitere steuerfreie Erstattungen erfolgt sind, musst Du diese ggf. bei den sonstigen steuerfreien Erstattungen eintragen. Deshalb ja meine Frage:

    lt Lohnsteuerbescheinigung wurde mit 1288€ erstattet (wurde aus der Lohnsteuerbescheinigung elektr. übernommen)

    Ich habe vom Arbeitgeber eine Auflistung der PAuschalen erhalten - in der Summe 1300,80€

    Und warum hat er auf der Lohnsteuerbescheinigung nur 1.288,00€ ausgewiesen? Woher rührt der Mehrbetrag?

  • Hi,und hier liegt ehrlich gesagt mein Problem. Wo muss ich das eintragen. Sorry,irgendwie ist da ein Knoten drin.

    Du musst Deine Werbungskosten/Verpflegungsmehraufwendungen, die diesen steuerfreien Erstattungen zu Grunde liegen, entsprechend bei den Reisekosten/Auswärtstätigkeiten geltend machen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann hast Du diesen Thread aber nicht von vorne bis hinten durchgelesen, denn da sind genügend Screens mit Infos zu sehen. Außer an der Optik der Masken hat sich da in den Jahren nicht viel am Prozedere geändert.


    Ansonsten einmal Verpflegungsmehraufwand/Reisekosten/Auswärtstätigkeit o.ä. in die erweiterte Forumssuche oder auch in die Programmhilfe/-suche eingeben.

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte bitte auch noch kurz Eure Hilfe, ob ich Alles richtig eingegeben habe.
    Ich mach gerade noch die Steuererklärung 2016.


    In meiner Lohnsteuererklärung habe ich unter Punkt 20 den Betrag von 526,00 Euro.

    Bei meiner Dienstreise bekomme ich alles von meinem AG bezahlt.
    Ich erhalte die Verpflegungspauschale abzgl. (Frühstück/Mittagessen/Abendessen).

    Stimmt es so, wie ich es eingegeben habe?

  • Nun, zumindest das Ergebnis ergibt Null - sieht also plausibel aus

    Sehe ich auch so.

    Wichtig ist wirklich, daß die Dienstreisen angegeben sind. Ein größerer Erstattungsbetrag als der Betrag, der sich aus den Pauschalen für den VMA ergibt, wird dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet (sofern nicht pauschal versteuert - das wird meines Wissens für jede Auswärtstätigkeit getrennt betrachtet, bin mir aber nicht ganz sicher).

  • Hallo zusammen,


    aktuell bin ich gerade noch mit der Steuer für 2019 beschäftigt (WISO Steuer-Sparbuch 2020).


    Was mich hierbei ziemlich irritiert:

    Der Arbeitgeber hat in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung 500€ eingetragen - soweit so gut/richtig.

    In den Vorjahren habe ich unter Reisekosten --> Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten --> Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung - dann einfach immer die entsprechenden Tage/Abwesenheiten erfasst.

    Im aktuellen Fall würde man dann auf 700€ Pauschbeträge für Mehraufwendungen kommen (400€ Inland + 300€ Ausland). Die Differenz (zu den steuerfreien Erstattungen durch den Arbeitgeber wären somit 200€.

    Soweit alles klar für mich.


    Nur jetzt gibt es noch die Frage "Wurden vom Arbeitgeber für die Verpflegung Mahlzeiten gestellt?" und die Möglichkeit diese entsprechend einzutragen.


    Diese Werte sind doch aber in Zeile 20 schon berücksichtigt - insofern, dass es für diese Mahlzeiten vom Arbeitgeber eben keine steuerfreien Erstattungen gab, oder? Im "allerdümmsten Fall" würde das ja somit zu einer Nachzahlung führen.


    Ich habe mich jetzt hier im Forum nochmals versucht einzulesen, zu diesem expliziten Fall aber keine Erklärung gefunden.


    Ich wünsche euch allen schon mal einen guten Rutsch und vielen Dank für das Lesen meiner Thematik.

  • Moin,


    Was sagt denn die Lohnsteuerbescheinigung - wurde hier der Grossbuchstabe M ausgewiesen ? Dann müsste das so übernommen werden. Wenn keine steuerfreie Erstattung des AGs erfolgte, wäre auch keine weitere Kürzung der Pauschalen notwendig und eine eine diesbezügliche "Nachzahlung" nicht zu befürchten :)


    Viele Grüße

    Maulwurf