Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

  • Hallo,
    ich bin kein Steuerprofi, im Gegenteil, also vergebt mir;). Folgendes ist Fakt:


    Ich bin AN und auswärts tätig. MEine Firma zahlt mir diese Pauschalen von 6, 12 oder 24 Euro. Das scheinen Pauschalen zu sein, auf die ich keine Steuern zahlen muss. Dieses Geld erscheint auf meiner Lohnsteuererkarte von AG als Punkt 20. So, wenn cih diese Summe von 222 Euro für 2013 rausnehme, bekomme ich ca. 90 Euro mehr Steuer erstattet, sagt die WISO Berechnung. Bedeutet für mcih als Nerd, ich muss Steuern zahlen für diese "Einnahmen", die ich quasi nie bekommen habe. Denn: Bei uns ist es usus in der Firma, wenn man keine Ausgaben hatte, da man selbst nichts ausgegeben hat, dass man der Firma das Geld überlässt.


    Frage 1) Was ist das für ein Anteil 90 Euro Steuern auf eine Summe von 222 Euro Verpflegungszuschüssen? MWST sind es nicht. Sind das Lohnsteuern, weil das als erhöhter Lohn angesehen wird?
    Frage 2) Darf ich diese Summe wieder bei dem Punkt "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" angeben? Wenn ja, dann muss ich beim AG Nacdhweise einholen. Das würden die tun, wundern sich aber massiv, da ich seit eh und je der einzige bin, der dies tut bei uns.



    Meine Gedankengänge dazu:
    Der Punkt heißt "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse", warum sind diese scheinbar nicht steuerfrei?
    Angenommen ich hätte Ausgaben gehabt und diese wären unter der Pauschale für einen Tag gewesen, dann hätte ich also MWST gezahlt. Jetzt würde ich verstehen, dass mir der Staat dieses Geld wiedergibt, ich bezahle aber noch Steuern auf das Geld, das mir der AG gibt.


    Ichi bin raus und verwirrt.


    Danke fürs aufklären, Olli

    • Offizieller Beitrag

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  • hallo alle zusammen,
    ich Versuche meine erste Steuer-Erklärung über Wiso zu erstellen. Bei Punkt 20 habe ich den Verpflegungszuschuss eingetragen. Nun meine Frage:



    Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden.


    Es wurde angegeben, dass F.M. vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Pauschalen für Verpflegung erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet.


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    • Offizieller Beitrag

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  • Hier sind keine Antworten, nur Fragen. Ich haben von meinem AG den vollen Spesensatz als Berufskraftfahrer bekommen und diese sind auch unter Punkt 20 aufgeführt. Jetzt will ich wissen warum und wo ich den Betrag einsetzen muss damit ich darauf keine Steuern zahlen muss. Und da hätte ich gerne eine Antwort und keine Verschieben in ein Forum war keine Antworten stehen sondern nur Fragen. Ich stell doch die Frage nicht zum Spaß.

  • Hallo,


    seit Januar 2014 gilt für eine Auswärtstätigkeit ab 8 Stunden der neue Spesensatz 12 Euro statt wie bisher 6 Euro. Mein Arbeitgeber hat mir 2014 weiterhin ab 8 Stunden Auswärtstätigkeit 6 Euro gezahlt und mir gesagt, das ich mir die anderen 6 Euro über die Einkommensteuererklärung wiederholen muss. Meine Frage hierzu ist: Wo trage ich die mir fehlenden 6 Euro pro Tag ein, die ich vom Finanzamt erstattet bekommen soll?


    Danke für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

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  • Hallo
    Mein Mann ist Berufskraftfahrer und ist von Montag bis Freitag/ Samstag nicht zu Hause. Da der Arbeitgeber in der Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung einen Betrag eingetragen hat wird dieser mit versteuert. (Muss laut Programm nachzahlen.) Wo kann ich dies als Ausgaben wieder gegenrechnen. Und kann ich den genauen Betrag dazu nehmen wie in Zeile 20 angegeben oder was muss ich tun? Bitte um Antwort und um keine Verschiebung


    Gruss Simone

  • Hallo Networkerblau,


    unter den Werbungskosten - Reisekosten für Auswärtstätigkeit sind die Fahrten zu erfassen mit den tatsächlichen Kosten und die Arbeitgebererstattungen hierfür anzugeben. Die Differenz wird entweder die Bemessungsgrundlage mindern oder zu versteuern sein. Wenn alle Kosten vom Arbeitgeber erstattet wurden, müsste am Schluss die Summe in den Werbungskosten Null sein.


    Dies steht auch so in den Erläuterungen (hinter den Fragezeichen)


    Gruß nesciens

  • Wo trage ich die mir fehlenden 6 Euro pro Tag ein, die ich vom Finanzamt erstattet bekommen soll?
    Danke für eure Hilfe.


    Die bekommst Du nicht erstattet, die wirken sich "nur" steuermindernd aus. Eintragen tust Du das Ganze unter Auswärtstätigkeit - entsprechende Tage eintragen. Und die Erstattungen des AG nicht vergessen

  • Hallo zusammen,


    leider geht es mir so wie vielen hier im Thread - die Übersicht ist verloren gegangen, weil alle Topics dazu hier gesammelt wurden. Jeder Forenuser schätzt das Fachwissen der Moderation und ist schlussendlich auch darauf angewiesen - aber hier scheint mir etwas zu viel aufgeräumt worden zu sein.



    Mein AG zahlt auch nur die jeweils gesetzliche Pauschalen. Reisekostenabrechnungen liegen mir dazu natürlich vor. Alle direkten Kosten (Flüge, Benzin, Hotel etc.) sind natürlich vom AG gezahlt worden. Hier sind mir also keine entstanden. Wenn ich zum Essen eingeladen wurde, egal ob Kunde, Lieferant oder das Hotelfrühstück, habe ich die entsprechenden Angaben auf den AG Abrechnungen gemacht. Dafür ist dann auch die Verpflegungspauschale entsprechent grkürzt worden...


    So geht es mir auch - ich erstelle nach meinen Dienstreisen eine Reisekostenabrechnung, in der meine Kosten für Transit, Verpflegungspauschalen etc direkt erstattet werden.
    Auf der elektronischen Lohnsteuerkarte ist unter Punkt 20 auch der Betrag an Verpflegungspauschalen angegeben.


    Dieser Betrag muss nun für das Finanzamt erklärt werden. Nach den Antworten in diesem Thread wird dies über die detaillierte Erfassung der Reisekosten gemacht - soweit so gut. Die Pauschalen für Verpflegung werden eingegeben.


    Was ist aber jetzt mit den übrigen Reisekosten, die mein Arbeitgeber bereits erstattet hat? Diese sind ja nicht im Punkt 20 der elektr. Lohnsteuerkarte enthalten, denn dort sind ja nur Verpflegungszuschüsse genannt.


    => Gebe ich die mir entstandenen Aufwendungen für Taxen, Bahn etc ein, muss ich ja auch den Erstattungsbetrag angeben, den ich von meinem Arbeitgeber erhalten habe.


    [Blockierte Grafik: http://fs1.directupload.net/images/150225/o7s8mwvu.jpg]Wäre es an dieser Stelle richtig? Denn offensichtlich sind nicht alle Erstattungen auf der Lohnsteuerbescheinigung erhalten, da ich ja auch noch Erstattung für meine Aufwendungen erhalten habe?


    Ich hoffe auf Nachsicht und Erleuchtung, vielen Dank :)

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist doch schon durch den Screen hinreichend beantwortet. Da steht doch noch haargenau, was wann wie einzutragen ist. Und spätestens bei einem Klick auf die vorstehenden erläuternden Fragezeichen sollte der letzte Zweifel hinsichtlich der Vorgehensweise beseitigt sein. ?(


    m. E. handelt es sich bei den Reisenebenkosten lediglich um einen steuerfreien Auslagenersatz. Nach dieser Quelle haufe.de/personal/personal-off…sk_PI10413_HI1565830.html sind sie nicht vom AG zu bescheinigen und demnach auch in der Erklärung nicht anzusetzen.

    Wie kommst Du denn darauf. Soweit der Steuerbürger Aufwendungen anlässlich Auswärtstätigkeiten geltend macht, sind insoweit alle zu erwartenden steuerfreien Erstattungen des AGs anzugeben. Was anderes steht in dem verlinkten Haufe-Beitrag auch nicht. Abzugrenzen natürlich etwaige steuerpflichtig erstatteten oder ggf. pauschal besteuerten Beträge.

  • Hallo miwe4,


    danke für die schnelle Antwort. Leider wird mir aus dem Screen der Sachverhalt nicht deutlicher, sonst hätte ich die Frage ja gar nicht stellen brauchen. Eine echte Antwort habe ich daher leider nicht von dir erhalten - bitte nimm dir doch kurz für mich und die anderen Fragenden hier im Thread die Zeit kurz aufzuzeigen, wo die erstatten Reisekosten hingehören.


    [Blockierte Grafik: http://fs1.directupload.net/images/150225/o7s8mwvu.jpg]
    Ist das denn hier nun korrekt? Auf der Lohnsteuerbescheinigung in Nr. 20 sind ja nur die Pauschalen für Verpflegung enthalten. Also sage ich hier "nein", füge meine vom Arbeitgeber erstatteten Reisekosten unter "übrige Aufwendungen auf" und lasse die Pauschalen für Verpflegung bei 0,00 €, weil die ja richtig auf der Lohnsteuerkarte in Nr. 20 stehen?


    Moin Orbbman,m. E. handelt es sich bei den Reisenebenkosten lediglich um einen steuerfreien Auslagenersatz. Nach dieser Quelle http://www.haufe.de/personal/p…sk_PI10413_HI1565830.html sind sie nicht vom AG zu bescheinigen und demnach auch in der Erklärung nicht anzusetzen.Hell genug ?Viele GrüßeMaulwurf


    Nun ja, angeben muss ich die Reisen ja sowieso, damit meine Erstattungen nicht steuerpflichtig sind und auf zum zu versteuernden Einkommen addiert werden, oder?! 8|

  • @ miwe:
    wie ich schon sagte, handelt es sich m. E. um die Erstattung von Auslagen des AN für Kosten des AG. Diese stellen keinen Arbeitslohn dar und sind demnach auch nicht in der LStBescheinigung aufzuführen.


    Maulwurf

  • Hallo Zusammen!


    Auch mich "nervt" der Punkt 20 der Verpflegungspauschale. Leider ist es meine erste Steuererklärung, deswegen muss ich doch mal nachfragen.


    Vorweg: Ich habe ca. 2 Stunden die Forensuche genutzt und Threads gelesen, aber ganz geholfen hat es noch nicht - daher muss ich doch einen Thread öffnen, verzeiht mir bitte ;(


    Ich habe in meiner Bescheiningung vom AG 1154€ im Jahre 2014 unter Punkt 20 aufgeführt.


    Gebe ich diese in Wiso ein, bekomme ich die Meldung es als Aufwand zu erfassen da es sonst versteuert wird.


    Hier komme ich zu Frage 1 zum Verständnis: Wenn es sich um eine Steuerfreie Pauschale handelt, warum wird der Betrag dann in der Software in erster Instanz versteuert?


    Frage 2 wäre, wie ich das ganze richtig angebe. Ich arbeite im Kundendienst und erhalte die 12€ Täglich, wenn ich meine Büro früh verlasse und damit auf die 8 Stunden komme.
    Im Wiso kann ich die Zahl aber nicht manuell absetzen, sondern nur die Tage eingeben. Da 1154€ aber nicht durch 12 teilbar sind, da ich vereinzelt auch Mahlzeiten erhielt welche von der Pauschale abgezogen wurden, ist mir nun nicht klar wie ich es genau erfasse?
    Die 90 Tage im Screen sind nur eine Beispielzahl.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Kommentarlos verschoben - in einen Thread ohne Antwort - sehr hilfreich ..

    Natürlich hilfreich, weil die grundsätzliche Antwort zur Notwendigkeit der Eingabe sich aus diesem Threade ergibt. Alles andere sind nur zutreffende Klicks innerhalb der Programmführung zur detaillierten Eingabe der Auswärtstätigkeiten.


  • @ miwe:
    wie ich schon sagte, handelt es sich m. E. um die Erstattung von Auslagen des AN für Kosten des AG. Diese stellen keinen Arbeitslohn dar und sind demnach auch nicht in der LStBescheinigung aufzuführen.


    Maulwurf


    Hallo Maulwurf,


    da liegst du aber schief. Es handelt sich um Aufwendungen des Arbeitnehmers, die dieser zur Erfüllung von Aufgaben und im Auftrag des Arbeitgebers hatte, die der AG daher steuerfrei erstatten darf. Daher müssen die Aufwendungen in der Erklärung aber auch aufgeführt werden und die steuerfreien Erstattungen gegengerechnet. Dann wird ein Schuh daraus.
    Deshalb sind auch Erstattungen über die getätigten Aufwendungen hinaus steuerfrei nicht möglich. Wird weniger erstattet, kann dies in der Steuererklärung geltend gemacht werden.


    nesciens