Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber


  • Hallo,
    zu Frage 1: steuerfrei darf nur erstattet werden, wenn entsprechende Aufwendungen des AN vorliegen. Sonst handelt es sich um zu versteuerndes Gehalt.
    zu Frage 2: du must die Kürzungen entprechend eintragen. Da hilft nur tageweiser Eintrag, denn du musst ja nachweisen, dass du ausserhalb tätig warst. Und dies ist nur durch Angabe der Reisezeile und der entsprechenden Dauer möglich.
    nesciens


  • Hallo Maulwurf,
    da liegst du aber schief. Es handelt sich um Aufwendungen des Arbeitnehmers, die dieser zur Erfüllung von Aufgaben und im Auftrag des Arbeitgebers hatte, die der AG daher steuerfrei erstatten darf. Daher müssen die Aufwendungen in der Erklärung aber auch aufgeführt werden und die steuerfreien Erstattungen gegengerechnet. Dann wird ein Schuh daraus.
    Deshalb sind auch Erstattungen über die getätigten Aufwendungen hinaus steuerfrei nicht möglich. Wird weniger erstattet, kann dies in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
    nesciens


    Sehe ich auch so - ich denke allerdings, wenn Aufwendungen = Erstattungen sind, dann kann man das in der Steuererklärung weglassen. Oder liege ich da falsch?
    Wenn die Erstattungen, warum auch immer, größer als die Aufwendungen sein sollten, dann wird der Differenzbetrag dem zu versteuernden Einkommen zugeschlagen.

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich auch so - ich denke allerdings, wenn Aufwendungen = Erstattungen sind, dann kann man das in der Steuererklärung weglassen. Oder liege ich da falsch?

    Du siehst es falsch. Zumindest bezogen auf den Eintrag in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung, denn genau darum geht es doch in diesem Thread.

  • Danke für eure Hilfe, das hat mir sehr geholfen!


    Eine Frage wäre noch - warum muss ich das täglich eingeben? Kann ich nicht die Anzahl der Tage im Jahr 2014 angeben, in denen ich über 8 Stunden abwesend war, und die Gesamtsumme der erstatteten Mahlzeiten dann von diesem Gesamtbetrag abziehen?
    Als Nachweis würde ich dann noch die entsprechenden Lohnabrechnungen beilegen, in denen genau die Zeiten und Tage der Abwesenheit aufgeführt sind.


    Sonst müsste ich ja ~ 90 Einträge machen ?


    Gruß

  • wäre einen Versuch wert - vielleicht im Vorfeld mit deinem Finanzamt abstimmen. Wenn in den Abrechnungen alle Fahrten einzeln aufgeführt sind, könnte dies als Nachweis hinreichend sein.

  • Hallo Fachleute,


    ich habe meine Steuererklärung für 2013 mit WISO Steuersparbuch 2014 erstellt.
    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung waren Verpflegungszuschüsse ausgewiesen. Nun sagt mir mein WISO, dass es zu zusätzlichen Steuern führt, wenn keine Aufwände eingetragen sind. Was sind das für Aufwände und wo muss ich diese denn eintragen?


    Dann habe ich noch die Frage, wie ich das Wasserzeichen weg bekomme, wenn ich die Steuererklärung für das Finanzamt ausdrucken will.


    Vielen Dank schon mal!
    dudekm

  • Hallo Fachleute,
    ich habe meine Steuererklärung für 2013 mit WISO Steuersparbuch 2014 erstellt.
    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung waren Verpflegungszuschüsse ausgewiesen. Nun sagt mir mein WISO, dass es zu zusätzlichen Steuern führt, wenn keine Aufwände eingetragen sind. Was sind das für Aufwände und wo muss ich diese denn eintragen?


    Hallo dudekm,
    das ist im Bild im Beitrag vor Deinem zu sehen.


    Dann habe ich noch die Frage,wie ich das Wasserzeichen weg bekomme, wenn ich die Steuererklärung für das Finanzamt ausdrucken will.


    Die sollten nicht mehr da sein, wenn Du unter "Steuererklärung abgeben" dann "Steuererklärung versenden" wählst (ich unterstelle, daß Du das so machen willst), der dritte Punkt heißt dort "Unterlagen für das Finanzamt drucken".

  • Hallo!


    Dank für die guten Einträge und ich konnte alle meine Fragen beantworten. Bis auf eine:


    Habe Dezember 2013 eine Dienstreise gemacht und dafür habe ich Verpflegungsmehraufwand erhalten in Höhe 950€ erhalten. Dieser Betrag wurde allerdings erst im Februar 2014 in der Lohnabrechnung eingetragen und die Reise abgerechnet.


    Wenn ich jetzt die Steuererklärung 2014 erstelle kann ich die Summe in Höhe 950€ ja nicht eintragen bzw. gegenrechnen weil die Reise ja 2013 stattgefunden hat.


    Gibt es eine Zeile oder einen Eintrag in der ich das eintragen kann ? Grundsätzlich habe ich jetzt eine Differzenz Zeile 20 zu meinen Reisen 2014.


    Danke und Gruß!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich jetzt die Steuererklärung 2014 erstelle kann ich die Summe in Höhe 950€ ja nicht eintragen bzw. gegenrechnen weil die Reise ja 2013 stattgefunden hat.

    http://www.wiso-software.de/fo…=zu+erwartende+erstattung

  • Hallo kann mir vielleicht jemand helfen .
    wo bzw wie trage ich Spesen ein beim wiso 2015 das sie gegen gerechnet werden da sie ja steuerfrei sind
    Ich komm da leider nicht mehr weiter da es mir immer auf das Brutto gerechnet wird
    Bitte um dringende hilfe
    Danke schon mal :)

    • Offizieller Beitrag

    Auch diesmal wieder zur Antwort verschoben. Bitte künftig auch einmal die erweiterte Forumssuche zu Rate ziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst über die erweiterte Forumssuche (z.B. oben rechts) gehen. Und etwas konkretere und variierte Suchwörter auszuprobieren ist dann auch manchmal erforderlich.

  • Hallo,


    leider tue ich mir nach wie vor schwer mit den Begrifflichkeiten...


    "Auslandszuschläge erhalten z.B.
    ins Ausland entsandte Beschäftigte des Auswärtigen Amts für ihre
    Tätigkeit im Ausland. Es handelt sich hierbei um Einnahmen aus
    nichtselbständiger Arbeit, die nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfrei sind. Der
    Auslandszuschlag gilt materiellen Mehraufwand sowie allgemeine und
    dienstortbezogene immaterielle Belastungen der allgemeinen Verwendung im
    Ausland ab."


    Gilt das also auch für normale Geschäftsreisen mit
    einer Dauer von einigen Wochen? Muss ich also hier die Werte aus Zeile
    20, von der elektronsichen Lohnsteuerbescheinigung eingeben?


    LG,


    s.

    • Offizieller Beitrag

    ... also ich fasse nochmal zusammen. Ist der Auslandszuschlag oder der Auslandsverwendungszuschlag das selbe wie der Verpflegungszuschuss?

    nein