Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

  • Hallo zusammen,


    ich habe für meinen Arbeitgeber im Jahr 2014 mehrere Dienstreisen durchgeführt.
    Dabei sind mir Kosten entstanden, die bei der Reisekostenabrechnung vollständig beglichen wurden. Ebenfalls kriege ich Tagegeld/Verpflegungspauschale und muss die Abzüge für z.B. Frühstück im Hotel in unserem System selber erfassen.


    Nun steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2014 eine Summe in Zeile 20 (steuerfreie Erstattungen), zu deren Einordnung ich mir weitere Informationen erhoffe.


    Erst einmal ist dies nicht die Summe der gesamten Verpflegungspauschalen, da diese wesentlich höher ist. Da es sich hier um steuerfreie Erstattungen handeln soll, vermute ich, dass das dann der lohnsteuerfreie Anteil der Verpflegungpauschale sein könnte. Das haut rechnerisch aber auch nicht hin. Da ich die Summe nicht nachvollziehen kann, bin ich mir auch nicht sicher, wie ich damit umgehen soll. Eigentlich wurden doch vom Arbeitgeber alle Unkosten beglichen und das Tagegeld ist das normalerweise übliche, nicht mehr. Wodurch sind denn diese steuerfreien Erstattungen angefallen? Kann ich diese meinen Reisen zuordnen und als Aufwendungen deklarieren (wenn ja, wo in WiSo), so dass die Erstattungen nicht auf mein Einkommen draufgeschlagen werden?


    Vielen Dank für Eure Tips im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Auch diesmal wieder zum Thema inklusive aller Antworten verschoben. Bitte künftig auch einmal die erweiterte Forumssuche zu Rate ziehen.

  • Dieser Thread bietet keine Antworten, von daher finde ich die Verschiebung relativ sinnlos.


    Hier mal eine Beispielreise, habe ich alles richtig eingetragen? Vor allem mit den EUR 19.20 unten bei den Erstattungen? Weil ansonsten kann ich ja nirgendwo angeben, dass mir das Geld erstattet wurde (will ja keine Steuer hinterziehen).

  • Oder muss ich in der unteren Box "ja" anklicken, weil der Betrag über Zeile 20 reguliert worden ist?


    du sagst es - und die übrigen erstatteten Beträge werden dann insgesamt (für alle Reisen) unter der Zusammenfassung noch angegeben ..

  • Ich stehe jetzt auch vor dem Problem der Zeile 20, deren manuellen Ergänzung durch Reisenebenkosten und so weiter.


    Ich konstruiere jetzt einfach mal ein einfaches Beispiel:

    • Ich war vom 01.06. bis zum 03.06. auf einer Dienstreise
    • Ich habe hier 2 Nächste in einem Hotel übernachtet, wo Frühstück inklusive war "Business Package", die Kosten hierfür werden zu 100% vom Arbeitgeber erstattet, die Nacht kostet 100€.

      • Die Rechnung von 200€ ist an meinen Arbeitgeber adressiert, wird jedoch vor Ort von mir bezahlt, bzw. ausgelegt.


    Bei der internen Reisekostenabrechnung rechne ich nun wie folgt:

    • Keine Fahrtkosten, da Firmenfahrzeug
    • Verpflegungsmehraufwand 48€

      • Zwei Mal Frühstück werden abgezogen (9,6€) damit also 38,4€
    • Beherberungskosten von 200€, Orignalbeleg liegt bei :)

    Ich machte also für die Dienstreise bei meinem AG 238,4€ Auslagen und Pauschalen geltend.
    Diese werden mir mit der Lohnabrechnung steuerfrei überwiesen.


    Wie ich hier lese, müsste ich - unter der Annahme, nur diese eine Dienstreise getätigt zu haben - in Zeile 20 38,4€ wiederfinden, die ich in den Werbungskosten entsprechend aufschlüsseln muss. So weit komme ich noch klar.


    Muss ich nun wirklich hierfür folgende Eintragungen machen (und eine Kopie der Hotelrechnung beilegen, die nicht auf meinen Namen läuft), um sauber zu sein?:

    • Sonstige Aufwendungen 200€ ohne Kürzung des Frühstücks (diese erfolgt ja in der Pauschale)
    • Verpflegungsaufwand 38,4€

    Weiterhin in der Zeile "Sind alle steuerfrei gezahlten (..)in Zeile 20 (..) enthalten" ein Nein mit einer Eingabe von 200€ in übrige Aufwendungen, um hier nicht Werbungskosten in Höhe von 200€ geltend machen zu wollen?

  • Die Eintragungen für die Dienstreisen machst Du unter dem Punkt "beruflich veranlaßte Auswärtstätigkeit". Dort trägst Du alle Ausgaben und Erstattungen ein. Da dürfte sich in Deinem Beispiel eine Summe von 0 € ergeben, wenn Du vom Arbeitgeber auch die VMA erstattet bekommen hast.
    Dann brauchst Du auch nix in der Zeile 20 ergänzen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann brauchst Du auch nix in der Zeile 20 ergänzen.

    In der Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung darf er eh nichts "ergänzen", die muss er zwingend 1:1 in seine Erklärung übernehmen.

  • Hallo also ich bin Packet Zusteller und fahre zu meinen Stützpunkt mit meinen eigenen PKW und von dort dann mit dem Transporter. Ich habe auch unter Punkt 20 Verpflegungsgeld erhalten. Reicht es aus wenn ich bei Reisekosten 1440€÷12€Pauschale mache das ich auf 120 Tage Verpflegung komme?

    • Offizieller Beitrag

    Reicht es aus wenn ich bei Reisekosten 1440€÷12€Pauschale mache das ich auf 120 Tage Verpflegung komme?

    Grundsätzlich musst Du die Kosten durch geeignete Nachweise glaubhaft machen. Das wurde aber doch hier im Thread zur genüge diskutiert. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Also dann Belege für essen

    Hat das hier im Thread jemand geschrieben oder sieht das die Software so vor? ?(

  • Hi,


    ich habe in Zeile 20 (steuerfreie Erstattungen) eingetragen (Steuer Sparbuch 2017). Zusätzliche habe ich nun unter Reisekosten die einzelnen Auswärtigkeitstätigen hinterlegt inkl. Pauschale, Hotelkosten und den Abzügen (bei Hotelfrühstück). Lustigerweise habe hat sich mein Erstattungsbetrag mal eben verdreifacht nach den Eintragungen. Ich habe das Gefühl, dass ich irgendwo einen Haken vergessen habe?


    Meinem Verständnis nach müsste WISO die Pauschalen etc. gegen die Zeile 20 gegenrechnen und bei 0 rauskommen?


    Sieht aber eher danach aus als würde er die Zeile 20 nicht als zu versteuerndes Einkommen ansehen?!


    Danke für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Sieht aber eher danach aus als würde er die Zeile 20 nicht als zu versteuerndes Einkommen ansehen?!

    Natürlich nicht. Erst einmal werden die abziehbaren Werbungskosten entsprechend gekürzt. erst dann werden evtl. überschießende Beträge den Einnahmen hinzugerechnet und nachversteuert. Einfach mal den ganzen Thread lesen und die entsprechenden Eingabemasken im Programm Zeile für Zeile durchgehen.

  • Hallow miwe4,


    danke für die Antwort. Ich habe den Fehler gefunden. Ich hatte bei den Auswärtstätigkeiten jeweils auch die Hotelkosten angegeben. Laut folgenden Link müssen Reise - und Übernachtungskosten vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerkarte nicht ausgewiesen werden. Dementsprechend dachte WISO ich habe diese selbst bezahlt und erhöhte somit meine Werbungskosten.


    Gruß

  • Laut folgenden Link müssen Reise - und Übernachtungskosten vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerkarte nicht ausgewiesen werden. Dementsprechend dachte WISO ich habe diese selbst bezahlt und erhöhte somit meine Werbungskosten.

    Das ist aber die falsche Schlussfolgerung. Wenn du dir einmal die Maske für die Reisekosten ansiehst, findest du auch unten eine Rubrik: "Erstattungen durch den Arbeitgeber". Hier musst du die vom Arbeitgeber nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführten Erstattungen angeben!

  • Hallo,


    bisher wurde hier ja immer darüber diskutiert, was angegeben werden muss, wenn in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" angegeben sind.


    So wie ich das jetzt rauslese, muss ich auch nur dann meine Dienstreisen angeben, wenn in der Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung Angaben vom Arbeitgeber gemacht wurden.


    In meinem Fall bekomme ich von meiner Firma die Resiekostenabrechnungen nicht mit dem Lohn ausgezahlt, sondern separat. Daher habe ich auch keine Angabe von steuerfreien Zuschüssen auf der Lohnsteuerkarte stehen. Demzufolge brauche ich dem Finanzamt auch keine Auskunft über meine Dienstreisen zu geben.


    Ist das so korrekt? Oder sollte ich aus irgend einem Grund meine Dienstreisen trotzdem aufführen?

  • Die Summe der steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse muss der Arbeitgeber grundsätzlich in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung aufnehmen.

    Also spätestens in der Lohnsteuerbescheinigung fürs laufende Jahr wird das enthalten sein, auch wenn es in den monatlichen Gehaltsabrechnungen nicht drin steht (ist auch meine Erfahrung bei meinem Jungen).
    Es ist demzufolge am besten, sich Aufzeichnugnen über die Reisen zu machen, damit man alles bei der Steuererklärung parat hat. Es kann ja auch sein, daß (aus welchem Grund auch immer) nicht immer alles erstattet wird (z. B. Fahrtkosten mit dem eigenen PKW o. ä.).


    Mir sind nur zwei Ausnahmen der Pflichtangabe durch den AG bekannt: wenn es sich nur um ersetzte Kosten für Fahrt und/oder Übernachtung handelt (der Arbeitnehmer halt also ausgelegt) oder höhere Erstattungen als die gesetzliche Verpflegungspauschale, die dann aber pauschal versteuert wurde.