Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

  • Es ist demzufolge am besten, sich Aufzeichnugnen über die Reisen zu machen, damit man alles bei der Steuererklärung parat hat.

    Dem kann ich nur zustimmen. Ich mache von jeder Abrechnung und den eingereichten Unterlagen eine Kopie und hefte diese in meinem Jahressteuerordner ab. Damit habe ich alles zur Hand, wenn die Steuererklärung ansteht.

  • Danke erstmal für die Antworten.


    Die Daten der Dienstreisen habe ich ja da, das ist nicht das Problem.


    Die Frage ist, ob ich die Dienstreisen in der Steuererklärung aufführen muss auch wenn es keinen "Gegenpart" also keine ausgewiesenen "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" (Lonsteuerbescheinigung Zeile 20) gibt. In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist Zeile 20 nunmal leer.


    Wenn ich meine Dienstreisen trotzdem angebe, hat das schon einen signifikannten Einfluss auf die Steuerberechnung, daher würde ich hier gern sauber sein :)

  • Hast Du Dir schon mal die Masken dazu angesehen? Es gibt da überall auch das Feld "Erstattungen" (den genauen Namen habe ich jetzt nicht bei der Hand). Da trägst Du die Erstattungen ein, auch wenn in der Zeile 20 nix steht.
    Auch wenn es am Ende ein Nullsummenspiel und es (etwas) mehr Aufwand ist - falsch machst Du dann definitiv nix.

  • Ah ok, danke. Das Feld habe ich in der Tat nicht richtig wahrgenommen, bzw. habe ich nicht damit in Verbindung gebracht.
    Ich vermute ich gebe hier alle Erstattungen an? Also inkl. Hotel, Bahn, usw. und nicht nur die Verpflegungsmehraufwände?

  • Ah ok, danke. Das Feld habe ich in der Tat nicht richtig wahrgenommen, bzw. habe ich nicht damit in Verbindung gebracht.
    Ich vermute ich gebe hier alle Erstattungen an? Also inkl. Hotel, Bahn, usw. und nicht nur die Verpflegungsmehraufwände?

    Ja, Du gibst alle Erstattungen an.
    Also wenn Du z. B. für den Mietwagen (59 €) und Hotel (100 €) in Vorkasse gegangen bist, dann mußt Du Deine Ausgaben eintragen und ebenso die dazugehörigen Erstattungen.
    Die gezahlte Verpflegungspauschale sollte ja in Zeile 20 stehen, da sind dann Deine Angaben zu den einzelnen Tagen (Anreise, Abreise, volle Tage) das Gegenstück - zu dieser Stelle klickst Du Dich auch im Programm durch. Immer die Fragezeichen in den Kreisen lesen (also anklicken) sowie die Masken hinter einer Eingabeoption betrachten

  • OK, danke. Also in das Feld "Erstattungen" alle Erstattungen eintragen und die genauen Angaben zu den Dienstreisen in den entsprechenden Masken angeben.


    PS: in Zeile 20 steht bei mir eben gar nichts, weder Erstattungen für Verpflegungsmehraufwand noch irgendwas anderes. Die Zeile ist leer.
    Daher war ich mir ja nicht sicher, was ich angeben muss...

  • PS: in Zeile 20 steht bei mir eben gar nichts, weder Erstattungen für Verpflegungsmehraufwand noch irgendwas anderes. Die Zeile ist leer.

    Da würde ich den Arbeitgeber ansprechen - er ist gesetzlich verpflichtet, diese Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung zu machen.

  • Hallo zusammen,


    ich hab den ganzen Thread durchgelesen, aber leider nicht die Antworten gefunden, die ich gesucht habe..


    Ich helfe einer bekannten bei Ihrer Steuererklärung, sie ist als Leiharbeiterin angestellt und bei wechselnden Pflegeheimen auswärts tätig.

    Sie bekommt pro Tag 10€ vom AG erstattet und für die An/Abfahrt 20ct pro Kilometer.


    Zwei Fragen:

    1. Sie hat einen Eintrag für Zeile 20. Die Reisekosten für das Jahr haben wir lückenlos eingetragen und die Pauschalen für 8h Abwesenheit auf die Anzahl Tage gesetzt, die sie tatsächlich auch (lt. Nachweisen) in den betreffenden Pflegeheimen im Dienst war.

    --> Nach meinem Verständnis, auch aus diesem Thread hier, wird die steuerfreie Erstattung (Z. 20) mit den tatsächlichen (von uns eingetragenen) Kosten verrechnet.

    Da sie nur 10€ pro Tag bekommt, steuerlich aber 12€ geltend gemacht werden können, müsste sich die Diffrenz zwischen Erstattung AG und Ihren Kosten positiv auf die Erstattung vom FA auswirken. Korrekt? = Wir hatten höhere Kosten als wir erstattet bekommen haben, die Differenz daraus ist ansetzbar (wird vom Programm verrechnet)?


    2. Frage

    Wir haben die Kosten für die Fahrten entsprechen der Anzahl Tage berechnet und eingetragen.

    Sie hat für An/Abfahrt 20ct pro KM erstattet bekommen, wie genau die Erstattung umgesetzt wurde weiß ich aktuell noch nicht.

    Mir ist unklar, wo ich die erstatteten Fahrkosten vom AG eintragen muss. Auch hier gibt es ja eine Differenz von 10ct pro Km zwischen dem was der AG erstattet und was das FA pro km anerkennt.

    --> "Steuerfreie Erstattungen für übrige Aufwendungen"?


    Besten Dank für eure Unterstützung.

  • Hallo Christie,


    erstens:

    Ich helfe einer bekannten bei Ihrer Steuererklärung,

    Wenn Ihr nur "bekannt" seid, ist dir dies verboten! Du bist dir hoffentlich im Klaren darüber, dass du hier verbotenerweise Hilfe leistet, aber selber nicht genau weißt, was zu machen ist - du gehst ein enormes Haftungsrisiko ein.


    Zu den Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen gibt es hier einen Haufen Einträge, die sollten weiterhelfen. Mehr werde ich hierzu nicht sagen - bei verbotener Steuerberater mache ich nicht mit.

  • Christi: Ich kann @nesciens nur vollstens zustimmen. Es ist sowohl rechtlich (unerlaubte Hilfe in Steuersachen) als auch menschlich mental (Du hast selbst wenig Kenntnisse, das ist sowas von fehleranfällig) für mich ein Unding. Und es ist nicht nur ein Haftungsrisiko gegenüber der Person, der Du hilfst, es ist vor allem strafrechtlich relevant (Bußgeld!).

    Ansonsten gibt es für Deine Fragen sowohl im Forum als auch in der Programmhilfe genügend Hinweise. Wenn Du nicht weißt, wo Du Reisekosten eintragen sollst, dann solltest Du Dich mit dem Programm beschäftigen, vor allem aber die Finger von dieser Art Hilfe lassen.

  • Ich habe diesen Thread gefunden und Reihe mich mal bei den Ahnlunglosen zum Thema "Zeile 20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein.

    Als Consultant reise ich sehr viel. Der Arbeitgeber erstattet alle Reisekosten und zusätzlich steuerfreie Verpflegungspauschalen. Letztere werden um die kostenfreien Mahlzeiten wie z.B. das Hotelfrühstück gekürzt.


    So steht in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung eine (fiktive) Summe von 1500 EUR, welche die Summe der (gekürzten) Verpflegungspauschalen sind.

    Soweit ich das Verstanden habe, muss ich jetzt die gleiche Summe als Werbungskosten angeben, da ich auf den Reisen ja auswärts gegessen habe, etc. Hierfür möchte ich eigentlch bei WISO steuer:Web die Maske "Ausgaben (Werbungskosten) -> Reisekosten -> Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten" nutzen.

    Leider ist meine Reisetätigkeit durchaus komplex mit über 50 Dienstreisen im Jahr in verschiedensten Ländern. Muss ich wirklich jede Reise einzeln dort aufführen und dann manuell bei "Kürzungsbetrag wegen gestellten Mahlzeiten" die Kürzungen von den Hotelfrühstücken abziehen?


    Mein Arbeitgeber schickt mir zum Jahresende eine Zusammenstellung zu, die alle gezahlten Verpflegungspauschalen aufweist, mit Beträgen vor und nach Kürzung. Der Betrag nach Kürzung ist identisch mit den 1500 EUR aus Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung.

    Kann ich mit dieser Aufstellung des Arbeitgebers mir den Aufwand der Einzelerfassung eventuell sparen und die 1500 EUR als sonstige Werbungskosten in einer Summe eintragen?

  • Anybody? Würde mir den Aufwand, jede Reise einzeln eintragen zu müssen, für 2019 echt gerne sparen falls ich die Summe als Verpflegungsmehraufwände einfach unter "Sonstige Werbungskosten" eintragen kann.

  • Bei mir ist der Punkt "Sollen die übersteigenden Erstattungen von xxx € als steuerprlichtiger Arbeitslohn behandelt werden per default auf NEIN gesetzt. Mich würde auch interessieren ob das reicht. Mein FA hat zumindest nie nachgefragt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir ist der Punkt "Sollen die übersteigenden Erstattungen von xxx € als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden per default auf NEIN gesetzt. Mich würde auch interessieren ob das reicht. Mein FA hat zumindest nie nachgefragt.

    Die Programmerläuterungen sagen doch dazu ganz konkret etwas. Meine persönliche Erfahrung ist, dass die Finanzämter darauf achten.

  • Hallo zusammen,


    es freut mich sehr hier einen Thread zu finden, in dem alle Fragen rund um die Verpflegungszuschüsse zusammengetragen wurden. Es stecken hier sehr viel wissenswerte Informationen und Arbeit dahinter!


    Auch ich habe zwei Fragen, welche ich mir nach dem Lesen der letzten Seiten nicht klar beantworten kann.


    Frage 1:

    Mein Arbeitgeber erstattet mir sämtliche Reisekosten und Verpflegung. Die Erstattung bedarf i.d.R. mehrere Wochen. Dadurch kommt es zustande, dass ich eine Dienstreise beispielsweise am 15.12. durchführe und die Erstattung erst mit der Gehaltsabrechnung zum 31.01. erhalte. Da ich auf die Frage bereits im letzten Jahr gestoßen bin, habe ich alle Erstattungen geprüft und festgestellt, dass die Reise vom 15.12. nicht in der Lohnsteuerbescheinigung des selbigen Jahres steht, sondern erst in der Bescheinigung des Jahres der Auszahlung steht.


    Mit meinem korrekten Verständis, kann ich demnach nicht einfach die Summe der Zeile 20 als Gegenwert in den Aufwendungen ansetzen um auf 0 € rauszukommen, sondern müsste die Reise am 15.12. ergänzen - mit dem Ergebnis, dass diese Reise in diesem Jahr angerechnet wird, aber im Folgejahr als steuerpflichtige Einnahme angesetzt wird.


    Aus meiner Sicht führt das zu Verwirrung und Durcheinander ...


    Wie kann ich mit dieser Situation pragmatisch umgehen?


    Frage 1.1:

    Ich arbeite voll bei einen "Hauptarbeitgeber" und fahre gelegentlich samstags in einem "kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis (<70 Tage)" LKW.

    Im kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis wird Steuer abgeführt, ist aber frei von Sozialversichungsabgaben.


    Beim Hauptarbeitgeber werden die Reisekosten und Verpflegung voll erstattet und in Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung geführt.

    Da beim LKW fahren eine Abwesenheit von 10 h besteht möchte ich je Fahrtag die 12 € Verpflegunsmehraufwand absetzen, die der "Nebenarbeitgeber" nicht erstattet.


    Beispiel:

    Hauptarbeitgeber Reisekosten: 800 € / voll erstattet

    LKW Fahren: 20 Tage x 12 € = 240 € / nicht erstattet


    Um die nicht erstatteten Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen, muss ich ja für den Hauptarbeitgeber meine Reisekosten i.h.V. 800 € eintragen, sodass ich auf 0 € rauskomme. Danach als weiteren Punkt die Aufwendungen für das LKW fahren, sodass diese zur Berücksichtigung führen.


    Dies ist so ja erstmal korrekt?

    Verbindet man jetzt dies mit meiner Frage 1, kann man sicherlich gut vorstellen wie ich im Papierstapel versinke...


    Auch hier meine Frage, ob jemand einen Tipp zu dieser Situation hat?


    Ich würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen um in meinem Kopf wieder klare Gedanken fassen zu können.

    Lieben Gruß und schönes Wochenende.

  • Hallo Maulwurf,

    vielen Dank für deine Info und den Link.


    Besteht aber auch die Möglichkeit, dass bei der Dienstreise gegen Jahresende und deren Erstattung im Folgejahr das Zuflussprinzip gelten könnte?

    • Offizieller Beitrag

    Besteht aber auch die Möglichkeit, dass bei der Dienstreise gegen Jahresende und deren Erstattung im Folgejahr das Zuflussprinzip gelten könnte?

    Grundsätzlich nein.

  • Besteht aber auch die Möglichkeit, dass bei der Dienstreise gegen Jahresende und deren Erstattung im Folgejahr das Zuflussprinzip gelten könnte?

    Grundsätzlich nein.

    Hallo miwe,

    danke für deine Rückmeldung. Was meinst du mit "Grundsätzlich nein" in meinem Falle?


    In dem vorhergehenden Link hattest du geschrieben, dass die zu erwartende Erstattung zu erklären ist. Im Programm gibt es aus meiner Sicht dafür keine Möglichkeit und den übermittelten Wert vom AG kann ich nicht auf der übermittelten Lohnsteuererklärung korrigieren.


    Aus meiner Sicht handelt es sich dann immer nur um eine Verschiebung ins Folgejahr, wenn ich immer Ende Dezembe eine Dienstreise habe.

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch alles in dem von @maulwurf23 verlinkten Thread erläutert.

    In dem vorhergehenden Link hattest du geschrieben, dass die zu erwartende Erstattung zu erklären ist. Im Programm gibt es aus meiner Sicht dafür keine Möglichkeit und den übermittelten Wert vom AG kann ich nicht auf der übermittelten Lohnsteuererklärung korrigieren.

    Ganz normal im Rahmen der Erstattungen zu den Werbungskosten zu erklären als nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung enthaltene Erstattungen seitens des AG und entsprechender Erläuterung für das FA. Und im nächsten Jahr ist das dann eben mittels entsprechender Begründung ebenfalls dem FA zu den Erstattungen des AG laut Lohnsteuerbescheinigung zu erläutern, damit die Erstattungen dann dort manuell gekürzt werden.


    Was meinst du mit "Grundsätzlich nein" in meinem Falle?

    Genau das:

    Aus meiner Sicht handelt es sich dann immer nur um eine Verschiebung ins Folgejahr, wenn ich immer Ende Dezember eine Dienstreise habe.

    Aber auch dies ist dem FA zu erläutern, da dieses ja die Entscheidung über die Kulanz zu treffen hat und dies für die Folgejahre ggf. entsprechend in den Unterlagen vermerken muss.


    Fakt ist, dass Du ordnungsgemäße und vollständige Angaben zu machen hast.