Nur jetzt gibt es noch die Frage "Wurden vom Arbeitgeber für die Verpflegung Mahlzeiten gestellt?" und die Möglichkeit diese entsprechend einzutragen.
Diese Werte sind doch aber in Zeile 20 schon berücksichtigt - insofern, dass es für diese Mahlzeiten vom Arbeitgeber eben keine steuerfreien Erstattungen gab, oder?
Das sind zwei grundverschiedene Dinge.