Einkommenssteuer bei Einsatzwechseltätigkeit

  • Hallo,


    meine Frage bezieht sich auf die Einkommenssteuererklärung 2011 bei einem Arbeitnehmer mit Einsatzwechseltätigkeit.


    Zur Situation:


    Ich habe im November 2010 nach dem Studium bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen zu arbeiten. Ich habe mir aufgrund dessen 380km von meinem Hauptwohnsitz 6 Monate lang eine Ferienwohnung gemietet. Danach bin ich in eine Wohnung zur Miete gezogen, da der Arbeitseinsatz längerfristig bei einer Firma war. Bei der Mietwohnung habe ich in dem Ort einen Zweitwohnsitz angemeldet, da mein Lebensmittelpunkt immer noch bei meinem 380km entfernten Erstwohnsitz ist unverheiratet, keine Kinder, Vereinsmitgliedschaft, Freunde, Familie...).


    Im November 2011 (nach genau 12 Monaten als Leiharbeitnehmer) habe ich den Arbeitgeber gewechselt (die Firma bei der ich meinen Arbeitseinsatz hatte), bei dem ich immer noch arbeite.


    Meine Fragen:


    1. Welche Fahrtkosten kann ich geltend machen? Einfache Fahrt von Ferienwohnung bzw. Zweitwohnsitz zum Arbeitsplatz?


    2. Kann ich auch Heimfahrten zum Erstwohnsitz geltend machen (Einfache Fahrt oder doppelt? In welchem Zeitraum geht das? (Anm. in 2010 habe ich bei der Steuererklärung keine Fahrtkosten zum Heimatwohnsitz geltend gemacht).


    3. Kann ich die Mietkosten in den ersten 6 Monate in der Ferienwohnung geltend machen?


    4. Ich bin von der Ferienwohnung in eine Mitwohnung Umgezogen. Gibt es hier eine Umzugs-Pauschale?


    5. Ich habe gehört, dass ich in 2011 meine Studiumskosten von 2008 geltend machen kann (Erst-Studium 2005 bis 2010). Stimmt das und wie geht das?


    6. Ich habe bei meiner Einsatzwechseltätigkeit vom Arbeitgeber eine steuerfreie Auslöse von 300 bis 500 Euro pro Monat bekommen. Wo ist das anzugeben?


    Ganz schön kompliziert, ich weiß ;)


    Vielen Dank für eure Hilfe und schöne Grüße,


    Ted

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