Negativer Betrag in Lohnsteuerbescheinigung kann mit Elster nicht übermittelt werden

  • Hallo an alle,


    ich habe das Problem, dass ich laut Lohnsteuerbescheinigung einen negativen Betrag in Zeile 15 habe (-19,38€).


    Wenn ich dieses aber so eintrage, bekomme ich bei der Elsterprüfung eine Fehlermeldung, die besagt, dass ein unzulässiges Vorzeichen eingetragen wurde.


    Ich muss aber doch den Wert der Lohnsteuerbescheinigung eintragen oder nicht?


    Kann jemand helfen?


    Grüße


    Skelo

  • Kann ich nun wirklich nicht die Steuererklärung per Elster verschicken wegen diesem kleinen Fehler?


    Warum kann ich einen Wert der in der Lohnsteuerbescheinigung steht nicht über Elster übertragen?


    Kann ich mich irgendwie direkt an die Programmierer von Elster wenden?

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe eine ziemlich wilde Testdatei mit fiktiver Steuernummer und kanns deshalb die ELSTER-Abgabe so nicht testen. Aber die ELSTER-Prüfung weist bei mir alles mögliche aus, nur ein negativer Betrag an dieser Stelle, der wird nicht beanstandet. Es wird bei der Steuerberechnung sogar ein zutreffender negativer Progressionsvorbehalt gerechnet.


    Hast Du auch einen Screen Deiner Angaben zu Zeile 15?

  • Hallo,


    ich habe noch einen Screenshot von dem als fehlerhaft erkannten Eintrag gemacht.


    Wobei ich mir mittlerweile nicht mehr ganz sicher bin ob der Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung wirklich negativ gemeint war. Dort steht nämlich "19,38-". Also das Minuszeichen hinter dem Cent-Betrag.


    Vielleicht ist da nur irgendwie ein "-" hingekommen oder kann jemand bestätigen das negative Werte in der Lohnsteuerbescheingung immer so dargestellt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du schon eine Datensicherung gemacht und die Eingabemaske mal komplett gelöscht und neu eingegeben?


    Und das Minus zuerst eingeben.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe es jetzt mal mit einer Test-Steuernummer und einem Test-Finanzamt ausprobiert.


    Es läuft bei ELSTER tatsächlich auf Fehler. Gleichwohl wird es im Steuer-Sparbuch zutreffend eingetragen und berechnet.


    Ich würde an Deiner Stelle also definitiv ein Ticket beim Buhl-Support eröffnen und das als Fehler mitteilen.


    Falls es mit Deiner Erklärung drängt, bliebe ja noch der gute alte Papierausdruck und ggf. Postversand.

  • Ich bin mir mittlerweile ja gar nicht mehr sicher ob der Eintrag "19,38-" wirklich einen negativen Betrag ausweisen soll.


    Hat jemand in der Lohnsteuerbescheinigung tatsächlich einen negativen Betrag stehen und kann mir sagen ob das "-" Zeichen wirklich immer nach dem Cent-Betrag steht?

  • Moin ...


    Vielleicht 'ne blöde Idee, aber kannst Du diese 19,38 € irgendeiner Monatsabrechnung zuordnen ?


    Irgendwo muss es doch einen Differenzbetrag geben !


    Wie gesagt, nur ' ne Idee ...


    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Habe ich auch schon geschaut aber ich vermute das bezieht sich noch auf 2010 und ist nicht eindeutig nachzuvollziehen woher der Betrag kommt.


    Müsste halt mal bei der Buchhaltung nachfragen ...

  • Hallo,


    ich habe bei der buchhaltung nachgefragt und es handelt sich echt um einen negativen betrag.


    Weiterhin habe ich ein ticket eröffnet und es wird daran gearbeitet.


    Nun muss ich also warten bis dieser fehler behoben wird und habe keine ahnung wie lange dies dauert und ob dies überhaupt passiert.


    Das ist echt sehr ärgerlich.

  • Danke für deinen Eintrag hier im Forum.


    Bei mir ist dasselbe passiert: ich habe einen negativen Betrag in Zeile 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und auch bei mir verweigert ELSTER die Übermittlung. Dann muss ich halt auch noch ein wenig warten und hoffen, dass dein gemeldetes Problem alsbald gefixed wird.

    • Offizieller Beitrag

    Die Übermittlung der Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt durch den Arbeitgeber.
    Die Eintragung hier im Programm dient also vor allem der korrekten Berechnung- laut miwe funktioniert die.


    Wenn es also mit der Abgabe der Steuererklärung pressiert, kann man den Betrag nach der Berechnung und vor der Übermittlung löschen und im Anschreiben bei der Abgabe der unterschriebenen Version (oder der Unterlagen) aufnehmen.
    Die Finanzverwaltung wird die Abweichung dann korrigieren (sogar ohne Anschreiben).


    Das ist zwar nicht weniger ärgerlich, aber eine Lösung für den Fall, dass man abgeben möchte.


    Oder eben die Unterlagen drucken und herkömmlich übersenden.

    • Offizieller Beitrag

    Dann muss ich halt auch noch ein wenig warten und hoffen, dass dein gemeldetes Problem alsbald gefixed wird.

    Nein, Du solltest selbstverständlich ebenfalls tätig werden und ein entsprechendes Ticket beim Buhl-Support eröffnen. Die Dringlichkeit sollte mit der Anzahl der Problemmelder beim offiziellen Support steigen.

  • Nein, Du solltest selbstverständlich ebenfalls tätig werden und ein entsprechendes Ticket beim Buhl-Support eröffnen. Die Dringlichkeit sollte mit der Anzahl der Problemmelder beim offiziellen Support steigen.


    Vollkommen richtig!


    Das habe ich dann auch gleich nach dem Post hier gemacht.
    Leider ist mein Ticket noch im Status offen - vollkommen unverändert. Status: normal


    Wie kann _ich_ den Status eigentlich anpassen? Das gehört aber hier nicht rein....

  • Moin...


    ganz vorsichtige Frage:


    Bist Du bei Buhl als Kunde registriert ?
    Hast Du eine Kundennummer ?
    Dann wirst Du von Buhl aktiviert !


    Ich weiss nicht, ob Du als " Nichtkunde " Antwort bekämst !
    Warte mal die Antwort eines Eingeweihten ab !


    Gruß Kuddel


    PS: An einen Mod ... eventuell neues Thema unter " Status " aufmachen ?