Änderungen im Zulageverfahren VBL Ost - wo eintragen?

  • Hallo liebe Steuerspargemeinde,


    ich habe ein Poblem bzgl. der Änderung im Zulageverfahren VBL Ost. Hier wurden bisher die eingezahlten Beiträge zur Riesterförderung berücksichtigt. Mit Urteil vom Dez. 2011 kann zwischen Rieserförderung (Zulagen aus Nettoeinkommen) und Einzahlung ohne Riesterförderung (Zahlung aus Bruttoeinkommen) entschieden werden. Ich würde mich für die zweite Variante entscheiden.


    Nun die Frage wo ich die bisher eingzahlten Beiträge (welche aus dem Nettoeinkommen berechnet wurden) angebe, bzw. wie die nachträgliche Verrechnung zum Bruttoeinkommen erfolgt.


    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe

  • Hallo fischbias!


    Wenn Du bei VBL-Beiträgen zwischen Riesterförderung oder Zahlung aus versteuertem Einkommen entscheiden möchtest, brauchst Du für die betroffenen Beiträge bei der VBL einfach keine Zulagen mehr zu beantragen bzw. Du kündigst den Dauerzulagenantrag. Und Du gibst diese Beiträge nicht in der Steuererklärung für 2011 zur Riesterförderung an. Fertig.


    Ist es das, was Du beabsichtigst? So richtig sehe ich darin allerdings keinen Sinn, weil die nachgelagerte Besteuerung i.A. günstiger ist.


    Übrigens, welches Urteil vom Dez. 2011 meinst Du? Die derzeitigen Änderungen bezüglich der Steuerfreiheit der AN-Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bei der VBL beziehen sich auf ein Urteil des BFH vom 9.12.2010 und betrifft versteuerte Beiträge, die nachträglich nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt werden können.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Ach ja, ich hatte den Zusatz "aus Bruttoeinkommen" überlesen. Wenn Du die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG beantragen willst, kannst Du nur


    • Dir die Höhe der Beiträge vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, das passiert offenbar nicht automatisch
    • Dir die Höhe der Zulagen bei der VBL bescheinigen lassen
    • dem Finanzamt gegenüber erklären, dass Du die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG beantragst


    Eigentlich müsste Dein Arbeitgeber Dir eine diesbezügliche Information gegeben haben. Meines Wissens geht das nur formlos, da der besagte § für Direktversicherungen/Pensionskassen zuständig ist und diese Beiträge bereits vom Arbeitgeber abgeführt werden.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo,


    ich bin im öffentlichen Dienst tätig und zahle Arbeitnehmerbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge an die VBL im Abechnungsverband Ost. Von dort wurde ich informiert, daß mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 9. Dezember 2010 (Az. VI R 57/08 und VI R 23/09) diese Beiträge nunmehr steuerfrei zu stellen sind.


    Für das Jahr 2011 wurden die Beiträge jedoch noch aus versteuertem Einkommen abgeführt. Ich bin angehalten, mir die zu viel gezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückzuholen.


    Wie mache ich das? Wo ist welche Summe anzugeben und wie sehe ich die Auswirkung auf die Steuerrückzahlung?

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: gleiche Thematik, daher zusammengeführt

  • Hallo Rautka,


    erstmal vielen Dank für deine Antwort.

    Zitat
    • Dir die Höhe der Beiträge vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, das passiert offenbar nicht automatisch
    • Dir die Höhe der Zulagen bei der VBL bescheinigen lassen
    • dem Finanzamt gegenüber erklären, dass Du die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG beantragst

    Punkt 1 habe ich mir schon besorgt, Punkt 2 habe ich bereits bei der VBL beantragt.


    Nun stellt sich mir jedoch die Frage wie sie von gickel vielleicht besser beschrieben wurde. Ich habe hierzu allerdings auch noch keine Sonderanlage oder ähnliches gefunden.

  • Hallo zusammen,
    der saubere Weg, das Urteil umzusetzen, wäre gewesen, die betroffenen Beiträge noch in der Lohnsteuerbescheinigung für 2011 zu berücksichtigen. Das ist nämlich der normale Weg für die Förderung nach § 3 Nr.63 EStG. Dabei wäre der Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend zu verringern.
    Da viele öffentliche Arbeitgeber das nicht gemacht haben, bleibt nur, was ja auch in den Arbeitgeberinformationen und auf den Internetseiten der VBL vorgeschlagen wird, die Beantragung im Rahmen der Einkommensteuererklärung.


    Wo ...

    Meines Wissens geht das nur formlos ...


    In den Anlagen Vorsorgeaufwand und AV sind andere Sachverhalte anzugeben – dort gehören diese Beiträge nicht hin. Die Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung zu ändern, verbietet sich wegen der elektronischen Übertragung. Also bleibt nur der formlose Antrag, dem die zusätzlichen Bescheinigungen beigefügt sind.
    Wenn Ihr unsicher seid, könnt Ihr ja auch beim zuständigen Finanzbeamten anrufen. Schließlich solltet Ihr bei euerm Finanzamt nicht die einzigen Betroffen sein.

    ... welche Summe ...


    Die Summe der betroffenen Beiträge erfahrt Ihr durch die Bescheinigung vom Arbeitgeber.

    ... und wie sehe ich die Auswirkung auf die Steuerrückzahlung?


    Zum Testen könnt Ihr ja temporär Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung um den beantragten Betrag verringern.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hmm... ok, soweit schonmal besten Dank für die Auskünfte.
    Ist denn beabsichtigt, die Lösung für dieses Problem in der WISO-Software nachzupflegen? Hier könnte mir das Programm doch mal wirklich Arbeit abnehmen, z.B. mit:

    • entsprechenden Eingabefeldern
    • einem daraus resultierenden Musterschreiben
    • der Checkliste für die einzureichenden Bescheinigungen
    • der Vorschau auf den Effekt hinsichtlich der Steuerrückerstattung

    Und ich denke mal, daß ich nicht der Einzige in dieser Situation bin.
    Also - lohnt es, auf ein Update zu warten?

    • Offizieller Beitrag

    Und ich denke mal, daß ich nicht der Einzige in dieser Situation bin.

    Soweit mir bekannt gibt es dafür mehrseitige Merkblätter, die die betroffenen Arbeitnehmer von ihrer Bezügestelle erhalten haben und in denen detailliert aufgeführt wird, was wer wann machen muß bzw. an Bescheinigungen von wem benötigt.
    Wüßte nicht, was da ein Update dran ändern sollte.