Doppelte Dienstwagenbesteuerung rechtens?

  • Hallo,


    wieso muss man neben der 1%-Regel zusätzlich noch die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit versteuern (0,03% der UPE x Enternung)? Ob ich mit dem Wagen zur Arbeit oder nach Italien fahre dürfte für den Tatbestand des geldwerten Vorteils doch unerheblich sein, zumal ich mit der 1%-Regel ja schon den geldwerten Vorteil des Dienstwagens versteuert habe. Also wieso wird hier zweimal abkassiert?

  • Nein, das betrifft ja unterschiedliche steuerliche Tatbestände.

    Das verstehe ich nicht? Das ich durch die Überlassung eines Dienstwagens einen Vorteil habe ist mir klar und dass ich den versteuern muss auch. Dafür zahl ich ja die 1% von der UPE. Aber wofür zahl ich dan noch die 0,03% der UPE x Kilometer?

    • Offizieller Beitrag

    1% - Privatfahrten
    0,03% Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte


    Du solltest mal ein bisschen im Forum und/oder in Deiner Software nachlesen. Ansonsten hilft es auch schon mal, den Steuerberater oder den Buchhalter des Arbeigebers zu bitten, einem das Prozedere zu erklären. Das sollte man i.d.R. allerdings schon vor der vertraglichen Vereinbarung tun.

  • Sorry, aber ich habe immer noch keine "befriedigende" Antwort darauf, WARUM ich zweimal zahlen muss? Ob ich mit dem Wagen in den Urlaub fahre oder zur Arbeit ist doch völlig egal! Wenn jemand z.B. seinen Dienstwagen nicht selber nutzt sondern der Frau gibt, muss er die 0,03% der UPE x Kilometer ja auch nicht zahlen.


    Nochmal: das ich einen Vorteil habe und den versteuern muss sehe ich ja ein - aber bitte auch gerecht! Wieso muss ich für den Dienstwagen mehr an den Fiskus abführen, nur weil ich 50 Km von der Arbeit entfernt wohne als mein Kollege, der nur 10 Km weit entfernt wohnt? Der kutschiert dafür am WE seine Kinder durch die Gegend und hat am Ende des Monats mehr auf dem Tacho als ich, zahlt aber weniger, weil er näher zur Arbeit wohnt! Das kann doch nicht sein? Der Vorteil bei meinem Kollegen und bei mir sollte doch steuerrechtlich gesehen gleich sein (außer man hätte unterschiedlich teure Dienstwagen) - also warum wird mit einer so dusseliegen Regelung der bestraft, der weiter weg wohnt und eh schon höhere Kosten für Benzin hat?

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, aber ich habe immer noch keine "befriedigende" Antwort darauf, WARUM ich zweimal zahlen muss?

    Du zahlst nicht zweimal.

    Wieso muss ich für den Dienstwagen mehr an den Fiskus abführen, nur weil ich 50 Km von der Arbeit entfernt wohne als mein Kollege, der nur 10 Km weit entfernt wohnt?

    Dafür kannst Du dann auch 50km bei der Entfernungspauschale ansetzen und Dein Kollege nur 10km.


    Nutze doch einfach mal die Forensuchfunktion zu 1%-Regelung, 0,03%-Regelung bzw. Firmenwagen/Dienstwagen.

  • Bevor Du so lospolterst, solltest Du dich mit der Materie vertraut machen. Entweder die Hilfe in WiSo nutzen, mal hier im Forum stöbern oder Tante Google bemühen.


    Dann hättest Du festgestellt, dass Du eine Entfernungspauschale in deiner Est-Erklärung geltend machen kannst.


    Und es wäre mir neu, das man die Fahrten der/des Lebensgefährten/in mit dem eigen Auto auch als Nicht-Dienstwagennutzer steuerlich geltend machen könnte.


    Unerschlossen bleibt uns ebenfalls, warum Du schlechter gestellt wirst als Kollege X, der nur 10km Wegstrecke hat. Immerhin kann dieser ja auch nur 10km ansetzten und Du 50km.


    Der Hit ist aber: Dienstwagen und höhere Spritkosten... Die trägst doch nicht Du sondern in der Regel der Arbeitgeber. Sonst ist es kein klassisches Dienstwagenverhältnis sondern eher eine Gehaltsumwandlung oder ähnliches.


    Greetz Sandman633

  • Dafür kannst Du dann auch 50km bei der Entfernungspauschale ansetzen und Dein Kollege nur 10km.


    0,03% von 40.000 x 50 Km x 18,33 Tage = 324€ pro Monat x 12 Monate = 3.885€
    0,03% von 40.000 x 10 Km x 18,33 Tage = 140€ pro Monat x 12 Moante = 1.680€


    18,33 Tage x 12 Moante x 50 Km x 0,30€ = 3.299€
    18,33 Tage x 12 Monate x 10 Km x 0,30€ = 660€


    3.885 - 3.299 = 586€
    1.680 - 660 = 1.020€


    Stimmt, nach gegenrechnung der Ansetzbaren Werbungskosten stehe ich besser da 8o


    Dennoch ist das ganze in meinen Augen eine doppelte Besteuerung. Außerdem bezieht sich die Berechnung auf die UPE also die unverbindliche Preisempfehlung. Wer aber seinen Wagen im Autohaus kauft weiss, dass dort mit bis zu 10% Nachlass zu rechnen ist. Das wird in der Berechnung für den geldwerten Vorteil nicht berücksichtigt.

  • Der Hit ist aber: Dienstwagen und höhere Spritkosten... Die trägst doch nicht Du sondern in der Regel der Arbeitgeber.

    Tja, in der Regel trifft aber bei mir eben nicht zu! Ich bekomme zwar von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, muss ihm aber 1/2% dafür zahlen (wird von meinem Gehalt abgezogen) und den Spritt darf ich obendrein auch noch selber zahlen.

  • Und es wäre mir neu, das man die Fahrten der/des Lebensgefährten/in mit dem eigen Auto auch als Nicht-Dienstwagennutzer steuerlich geltend machen könnte.


    So habe ich das auch nicht geäußert. Wenn ich selber meinen Dienstwagen nutze, muss ich 1% der UPE + 0,03% der UPE x Kilometer zahlen. Gebe ich den Wagen aber meiner Frau, dann muss ich NUR die 1% zahlen.


    Nochmal: ich habe einen Vorteil gegenüber anderen, da ich neben meinem Gehalt einen Dienstwagen habe und dieser Vorteil muss vesteuert werden. Ja einverstanden. Womit ich nicht einverstanden bin ist, dass ich (wenn ich mit dem Wagen zur Arbeit fahre) zusätzlich noch die 0,03% zahlen muss. Entweder man versteuert pauschal einen gewissen %-Satz oder man versteuert die gefahrenen Kilometer und da ist es dann doch wohl für den Vorteil egal ob für die Fahrt nach Italien oder zur Arbeit.

  • Tja, in der Regel trifft aber bei mir eben nicht zu! Ich bekomme zwar von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, muss ihm aber 1/2% dafür zahlen (wird von meinem Gehalt abgezogen) und den Spritt darf ich obendrein auch noch selber zahlen.


    Deswegen schrieb ich ja "in der Regel". Mehr Angaben hast Du nicht gemacht. Von daher geht der geneigte Leser von einem Standard-Fall aus. Das dies bei Dir nicht zutrifft, kann man nur raten.


    Wenn jemand z.B. seinen Dienstwagen nicht selber nutzt sondern der Frau gibt, muss er die 0,03% der UPE x Kilometer ja auch nicht zahlen.


    So habe ich das auch nicht geäußert. Wenn ich selber meinen Dienstwagen nutze, muss ich 1% der UPE + 0,03% der UPE x Kilometer zahlen. Gebe ich den Wagen aber meiner Frau, dann muss ich NUR die 1% zahlen.


    Irgendwie schon. Oder Du hättest präzisieren müssen: Wenn diese damit zur Arbeit fährt.... Und wieso werden die 0,03% fällig, wenn Du damit fährst? Das gilt doch nur für den Weg Wohnung/Arbeitsstätte. Alles andere ist doch ebenfalls "frei".


    Womit ich nicht einverstanden bin ist, dass ich (wenn ich mit dem Wagen zur Arbeit fahre) zusätzlich noch die 0,03% zahlen muss.


    Welche Du doch aber (ich nenn es mal so) erstattet bekommst über die EST-Erklärung.


    Greetz Sandman633

  • Ok, ich versuchs nochmal:


    Fall1:
    Ich nehme meinen Dienstwagen und fahre damit auch zur Arbeit.
    Versteuern muss ich 1% + 0,03%


    Fall2:
    Ich gebe meinen Dienstwagen meiner Frau und fahre mit ihrem Wagen oder mit der Bahn zur Arbeit.
    Versteuern muss ich nur die 1%

  • Ok, auch von mir neuer Versuch:


    Fall1:
    Ich nehme meinen Dienstwagen und fahre damit auch zur Arbeit.
    Versteuern muss ich 1% + 0,03%


    korrekt


    Fall2:
    Ich gebe meinen Dienstwagen meiner Frau und fahre mit ihrem Wagen oder mit der Bahn zur Arbeit.
    Versteuern muss ich nur die 1%


    nein, auch die 0,03%, denn diese fallen unabhängig der tatsächlichen Nutzung an, da (wieder mal "in der Regel") ein pauschaler Abzug über den Arbeitslohn erfolgt, der keine tagesabhängige Trennung kennt. Übrigens ebenso wenig wie bei Urlaub, Krankheit oder sonstigen Fehlgründen, oder z.B. auch mehrtätigen Seminaren, wo gar kein Weg Wohnung/Arbeit stattfindet.


    Greetz Sandman633

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe ehrlich gesagt diese kuriosen Vergleichsrechnungen nicht.


    Zwingt Dein Arbeitgeber Dich, ein Firmenfahrzeug zu fahren? Abgesehen davon wird doch im Vertrag geregelt sein, dass nur Du als Vertragspartner und Arbeitnehmer berechtigt bist, dieses Fahrzeug zu fahren. Ich möchte ansoonsten nicht erleben, was im Falle eines Unfalles passiert.


    Du hast geldwerte Vorteile zu besteuern, die sich nach Art der individuell vertraglich vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten richtet. Und irgendwie habe ich den Eindurck, hast Du Dich da zum einen vorher nicht richtig informiert und hast es zum anderen selbst jetzt noch nicht nachgelesen.


    Es gibt da definitiv keine Doppelbesteuerung.


    Unter Berücksichtigung der Wertverluste heutiger Neufahrzeuge würde sich jeder um einen Firmenwagen reißen.

  • Fall2:
    Ich gebe meinen Dienstwagen meiner Frau und fahre mit ihrem Wagen oder mit der Bahn zur Arbeit.
    Versteuern muss ich nur die 1%

    Dafür musst ja dann noch die Bahn bezahlen.


    Insgesamt hast du natürlich keine Doppelbesteuerung. Du versteuerst die 0,03 % und kriegst im Gegenzug die Entfernungspauschale.


    Und kein Mensch fährt mit der Bahn zur Arbeit, wenn er es gratis mit dem Dienstwagen tun kann.

  • Ich verstehe dumpfbacke nicht ganz -von einer Doppelbesteuerung kann nicht die Rede sein! Ich fahre schon seit Jahren einen Dienstwagen, kenne die Regelungen daher ziemlich genau.
    1. Die 1% werden für die private Nutzung bezahlt. Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort sind keine privaten Fahrten. Der Prozentsatz wurde dabei pauschal bei (glaube ich) rund 30% bis 40% Privatanteil berechnet. Fahrten der Ehefrau fallen darunter oder - falls Dein Vertrag dies erlaubt - auch Fahrten anderer Personen, die nicht dienstlich bedingt sind.
    2. Die Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort werden zum Ausgleich für die Entfernungspauschale ebenfalls pauschal mit 0,03% angesetzt (schließlich hat man in der Regel keine Aufwendungen für diese Fahrten). Dabei sind Monate, in denen an weniger als 6 Tagen das Fahrzeug benutzt wird, nicht anzusetzen. Bitte den Arbeitgeber dann darauf hinweisen - ohne diese Information (z. B. wegen Krankheit oder längerer Abwesenheit) muss er die 0,03% berechnen.
    3. Wenn laut Vetrag bestimmte Kosten vom Arbeitnehmer übernommen werden, muss der Arbeitgeber diese Kostenübernahme von der Versteuerung der 1% abziehen. Wir müssen z. B. die monatliche Leasingrate selber zahlen, damit sind die 1% bei den meisten Kollegen schon abgedeckt, so dass wir nicht zusätzlich einen geldwerten Vorteil versteuern müssen.
    4. Mache einmal eine Vergleichsrechnung, was an Kosten anfallen würde, wenn Du das Fahrzeug voll privat finanzieren müsstes. Bitte dabei den Wertverlust des Fahrzeuges nicht vergessen, ebenfalls Finanzierung, Reparaturen, Betriebsmittel und weitere sowie die geringe Möglichkeit, diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Ich habe es gemacht und mich dann für die Nutzung des Dienstwagens entschieden. Je nach Vertrag schafft man sich in der Regel auch nicht so häufig privat ein Fahrzeug an, wie man den Dienstwagen wechselt (bei uns alle drei Jahre). Alle diese Vorteile sind mit den 1% abgedeckt, nur die Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort sind (siehe unter 2.) zusätzlich.


    Bevor du über angebliche Ungerechtigkeiten schimpst, solltest du einmal überlegen, ob du nicht gegenüber Kollegen, die keinen Dienstwagen haben, Vorteile hast. X(

  • Bevor du über angebliche Ungerechtigkeiten schimpst, solltest du einmal überlegen, ob du nicht gegenüber Kollegen, die keinen Dienstwagen haben, Vorteile hast.


    Mann, mann, mann... :S


    Das ich gegenüber "Nichtdienstwagenfahrern" einen Vorteil habe (den ich ja versteuere) iss mir schon klar und war auch nicht das Thema hier :wacko:


    Mir ging es eher darum, dass ich die "Zweiteilung" der Besteuerung nicht so ganz verstanden habe - was ihr mir ja nun hinnreichtend erläutert habt :thumbup: