Eintrag der erstatteten Kirchensteuer

  • Hallo,


    bei Erfassung meiner Steuererklärung stolpere ich gerade über die Eingabe der erstatteten Kirchensteuer. Das war ja bisher immer recht einfach, man gab hier einfach die Erstattung aus dem Steuerbescheid des Vorjahres ein.


    Nun mache ich eine gemeinsame Erklärung mit meiner Ehefrau, der Steuerbescheid für 2010 enthält eine Erstattung der Kirchensteuer für uns beide gemeinsam. Im Sparbuch 2012 soll ich nun aber die Erstattung getrennt für meine Frau und mich eingeben - wie soll ich die letztjährige Erstattung hier aufteilen? Einfach 50% für jeden?


    Der Hilfe-Text im Sparbuch verwirrt mich völlig. Irgendwie scheint man Kirchensteuer-Erstattungen für Kapitalerträge noch gesondert herausfiltern oder berechnen zu müssen...? Kann mir dazu jemand einen Tipp geben?


    Danke & Grüße
    Holger

    • Offizieller Beitrag

    Einfach 50% für jeden?

    Sofern sich aus den zu berücksichtigenden Abrechnungen zu den Einkommensteuerbescheiden nichts anderes ergibt.

    Der Hilfe-Text im Sparbuch verwirrt mich völlig. Irgendwie scheint man Kirchensteuer-Erstattungen für Kapitalerträge noch gesondert herausfiltern oder berechnen zu müssen...? Kann mir dazu jemand einen Tipp geben?

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  • Hallo,


    danke erstmal für die Antwort.

    Sofern sich aus den zu berücksichtigenden Abrechnungen zu den Einkommensteuerbescheiden nichts anderes ergibt.


    So richtig ist mir das noch nicht klar, vielleicht mache ich es mir da auch zu kompliziert. Ich weiß natürlich, wieviel Kirchensteuer meine Frau 2010 bzw. 2011 gezahlt hat, genauso kenne ich diese Zahlen auch für mich. Nun werden wir gemeinsam veranlagt, im Steuerbescheid für 2010 wird daher nur eine Kirchensteuer bzw. Erstattung festgesetzt, die für uns beide gemeinsam gilt. Im Sparbuch 2012 muss ich aber getrennte Kirchensteuer-Erstattungen für meine Frau und mich eingeben. Wie ist das gedacht?


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    Hmmm, was ich meinte (ich zitiere Mal aus den Hilfetexten im Sparbuch):
    "Mit dem Jahressteuergesetz 2010 führte der Gesetzgeber ein, dass die einbehaltenen Kirchensteuerbeträge auf Kapitalertragsteuern [...] nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Im direkten Vergleich mit einbehaltener Kirchensteuer beim Arbeitslohn führt dies zu einer Ungleichbehandlung der gezahlten Kirchensteuer.
    Auf Grund dieser Änderung können die Kirchensteuer - Erstattungen oder Kirchensteuer - Nachzahlungen des Vorjahres nicht mehr eins zu eins übernommen werden. Es ist vielmehr zu ermitteln, für welchen Teil der Beträge eine Berücksichtigung in Frage kommt."
    Das liest sich für mich nun so, dass ich irgendwie herausfinden müsste, welcher Anteil der erstatteten Kirchensteuer nun auf Arbeitslohn entfällt und welcher auf Kapitalerträge. Wobei ich keine Ahnung habe, wie das denn gehen soll...


    Denke ich zu kompliziert?


    Grüße
    Holger

    • Offizieller Beitrag

    Denke ich zu kompliziert?

    Hattet Ihr denn überhaut mehr als 1.602€ an Kapitalerträgen?


    Wenn dem Finanzamt die Aufteilung 50:50 der Gesamtsumme nicht gefällt, wird es sich schon melden. Die haben diese Beträge i.d.R. alle im System hinterlegt und deshalb wird es maschinell abgeglichen. Das schlimmste was passieren kann, wäre also, dass die Steuerberechnung des Sparbuchs und der ESt-Bescheid nicht hundertprozentig übereinstimmen.

  • Hallo miwe,


    ja, wir lagen über dieser Grenze. Ich werde also wohl die Erstattung 50:50 aufteilen und davon ausgehen, dass es passt.


    Etwas unbefriedigend finde ich diese neue Vorgehensweise dennoch, macht sie einem doch die Abgabe einer korrekten Steuererklärung recht schwer.


    Vielen Dank & noch ein schönes Rest-Wochenende
    Holger

  • Hallo zusammen,


    einmal wird hier von Kirchensteuer und einmal von Kapitalertragsteuer gesprochen. ?(


    Zur Kirchensteuer:
    Auch ich hatte da früher Verständnisprobleme mit der Eingabemaske bei der Kirchensteuer. Ich entferne da das Kreuz bei "Die zu berücksichtigende Kirchensteuer des Vorjahresbescheids soll programmunterstützt ermittelt werden". Danach wird es wesentlich leichter/übersichtlicher.


    Joachim

  • Hallo,


    ich möchte in der Maske für die Kirchensteuer die zu berücksichtigende Kirchensteuer aus dem Vorjahresbescheid vom Programm errechnen lassen.
    Die damals festgesetzte Kirchensteuer soll aber jeweils einzeln für meine Frau und mich angegeben werden. Auf meinem Einkommenssteuerbescheid (Hessen) gibt es aber nur eine Spalte für die gemeinsame Kirchensteuer. Wie kann ich nun herausfinden, wer welchen Anteil daran hat?


    Den Kirchensteuereinbehalt vom Lohn kann ich noch aus den Lohnsteuerbescheinigungen übernehmen, aber die festgesetzte Kirchensteuer ist nirgends so aufgeschlüsselt.


    Danke schonmal.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: verschoben, da identisches Problem