Rechnung als bezahlt markieren bei §13b-Leistung

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem:
    ich habe jetzt einige Rechnungen erstellt nach dem §13b, also ohne USt. Nachdem die ersten Kunden bezahlt haben, möchte ich diese Rechnungen gerne als bezahlt markieren. Kontieren muß ich sie ja auf 8337 - also nicht einfach nur "Zahlung vom Kunden". Wenn ich die Rechnungen selbst als "vollständig bezahlt" markieren will, bietet mir das Programm aber nur die Kasse oder das Verrechnungskonto an. Nicht aber das Online-Konto, auf dem es eingegangen ist. Hat jemand einen Vorschlag?
    LG

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie die Rechnung erstellen, dann gehen sie auf den Reiter "erweitert" und ordnen den betreffenden Umsatz (ganz unten -> abweichendes Erlöskonto für Postition MWSt frei) dem Konto "Erlöse für die der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer gem 13b schuldet" zu.


    Wenn dann die Rechnung eingeht, dann können sie die Rechnung direkt "Zahlung von Kunden" zugeordnen und die betreffende Rechnung anwählen und die Rechnung ist auf bezahlt gesetzt.

  • Hallo,
    danke für den Tip. Habe es jetzt genau so gemacht. Sollte nun aber nicht bei der UST-Voranmeldung in Zeile 68 der Betrag dieser Rechnungen erscheinen??

  • Rechnungen nach § 13b UStG sind bereits bei Rechnungsausstellung in der Umsatzsteuervoranmeldung zu erfassen und nicht, wie sonst bei Ist-Versteuerung, bei Zahlungseingang.


    Aber:
    Gemäß der MB-Hilfe behinhaltet das abweichende Erlöskonto "Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet" vor allem Bauleistungen an inländische Kunden.


    Also vor allem Umsätze nach § 13b (2) 4. Umsatzsteuergesetz: "Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. ...".


    Diese Umsätze sind doch in Zeile 52 der Umsatzsteuervoranmeldung einzutragen ?!


    In der MB Umsatzsteuervoranmeldung werden diese Umsätze aber in Zeile 40 eingetragen. Dort sind aber nur Leistungen einzutragen für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet. Also Lieferungen der in § 3g Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g. § 3g UStG = Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte. Mit Bauleistungen hat das doch gar nichts zu tun.


    Quelle: Umsatzsteuergesetz und amtliche Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2012.


    Wird die MB Umsatzsteuervoranmeldung nun richtig aufbereitet und liege ich falsch?

    Einmal editiert, zuletzt von LEV ()

  • Das hat mich jetzt nur noch ein wenig mehr verwirrt. Also erstmal handelt es sich beim §13b um eine Bauleistung als Subunternehmer... Und dann... ist es wirklich wahr, daß man das trotz Ist-Versteuerung schon bei Rechnungstellung angeben muß???
    Und meiner Meinung nach müßte definitiv in Zeile 68 etwas stehen... ?(

  • Also, ich habe jetzt mal mit einer Seuerberaterin gesprochen. Erstmal ist es nicht wahr, daß man trotz Ist-Versteuerung die §13b-Rechnungen sofort angeben muß, sondern erst nach Rechnungseingang!
    Außerdem übernimmt das Programm diese Rechnungsbeträge NUR in das UST-Voranmeldungsformular, wenn ich auf 8337 buche.
    Wenn ich es über "Zahlung vom Kunden" mache, dann passiert da nischt. Und das, obwohl ich in den Rechnungen selbst schon unter "Erweitert" den §13b-Satz angegeben habe.
    Jetzt kann ich mir aussuchen, ob ich es in der UST-Voranmeldung haben will, ODER ob ich die Rechnungen als "bezahlt" markiere. Ich hätte aber sehr gerne beides!!! :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Rechnungen nach § 13b UStG sind bereits bei Rechnungsausstellung in der Umsatzsteuervoranmeldung zu erfassen und nicht, wie sonst bei Ist-Versteuerung, bei Zahlungseingang.

    Nun würde ich aber gerne mal wissen, wo das nun wieder steht.


    Kleiner Tipp:hier handelt es sich weder um nicht steuerbare noch um steuerfreie Lieferungen, sondern um Leistungen, die steuerbar und steuerpflicht im Sinne des §1(1)Nr.1 Umsatzsteuergesetz sind.
    Ausnahmetatbestand: die Steuerschuldnerschaft geht gemäß §13b UStG auf den Leistungsempfänger über. werden deshalb vom Rechnungsaussteller weder vereinnahmt noch abgeführt- ansonsten gilt für diese Umsätze das, was für andere Umsätze des Unternehmers auch gilt.

    In der MB Umsatzsteuervoranmeldung werden diese Umsätze aber in Zeile 40 eingetragen. Dort sind aber nur Leistungen einzutragen für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet. Also Lieferungen der in § 3g Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g. § 3g UStG = Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte. Mit Bauleistungen hat das doch gar nichts zu tun.

    Das, was Sie dort zitieren steht in §13b Absatz 1 NUMMER 5 UStG.


    In §13b Absatz 5 UStG steht folgendes:

    Also findet sich hier eigentlich nur der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft für die Umsätze für die in den Sätzen zuvor festgelegt wurde, wann die Steuer entsteht (Hinweis kurz: der Zeitpunkt, zu dem die Steuer entsteht ist nicht (und sogar fast nie) der gleiche Zeitpunkt, an dem die Steuer erklärt werden muss/ fällig wird).

    Quelle: Umsatzsteuergesetz und amtliche Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2012.

    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html

    Wird die MB Umsatzsteuervoranmeldung nun richtig aufbereitet und liege ich falsch?

    Nun... soll ich es wirklich sagen? :vain:

    Das hat mich jetzt nur noch ein wenig mehr verwirrt. Also erstmal handelt es sich beim §13b um eine Bauleistung als Subunternehmer... Und dann... ist es wirklich wahr, daß man das trotz Ist-Versteuerung schon bei Rechnungstellung angeben muß???
    Und meiner Meinung nach müßte definitiv in Zeile 68 etwas stehen... ?(

    Nein, müssen sie nicht und ja, fast in FELD 60 (Zeile 38) müsste definitiv etwas stehen. Feld 68 = bestimmte Mobilfunktgerätelieferung.

    Zitat

    Also, ich habe jetzt mal mit einer Seuerberaterin gesprochen. Erstmal
    ist es nicht wahr, daß man trotz Ist-Versteuerung die §13b-Rechnungen
    sofort angeben muß, sondern erst nach Rechnungseingang!

    Da hat Ihre Seuerberaterin recht :beer:


    Back to Topic:

    Außerdem übernimmt das Programm diese Rechnungsbeträge NUR in das UST-Voranmeldungsformular, wenn ich auf 8337 buche.
    Wenn ich es über "Zahlung vom Kunden" mache, dann passiert da nischt. Und das, obwohl ich in den Rechnungen selbst schon unter "Erweitert" den §13b-Satz angegeben habe.
    Jetzt kann ich mir aussuchen, ob ich es in der UST-Voranmeldung haben will, ODER ob ich die Rechnungen als "bezahlt" markiere. Ich hätte aber sehr gerne beides!!! :wacko:

    Hmmmmm...... Mist.... ich nehme mir mal morgen nachmittag die Zeit und probier das mal durch und antworte Ihnen dann hierzu nochmal- ansonsten hab ich ja nur geklugscheißert... :monster:

    • Offizieller Beitrag

    Da kann ich bezügl. USTVA keinen Unterschied feststellen, egal über welchen Weg die Rg beglichen wird, über die > Eingabemaske auf vollständig bezahlt oder über > Finanzen >Zahlung von Kunde.
    Aber ob die Rg noch offen oder bezahlt ist, erscheint der Betrag jedesmal in der USTVA in Zeile 60.

  • Nun würde ich aber gerne mal wissen, wo das nun wieder steht.
    ...

    Na in dem von Ihnen verlinkten Gesetz, und zwar direkt der Eingangssatz von § 13b Absatz (2)
    (2) Für folgende steuerpflichtige Umsätze entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats:
    ...4. Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Nummer 1 bleibt unberührt; ...


    Der leistende Unternehmer (=Rechnungsaussteller) trägt bei Rechnungsausstellung den Rechnungsbetrag in Zeile 40 (Kennzahl 60) der Umsatzsteuervoranmeldung ein. Dieser Eintrag dient rein statistischen Zwecken. Da der leistende Unternehmer (=Rechnungsaussteller) bei § 13b keine Umsatzsteuer abzuführen hat, ist bei Geldeingang (sofern dieser in einem späteren Meldezeitraum liegt) dieser Betrag in der Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt nicht mehr aufzunehmen.
    Insoweit bereitet MB die Umsatzsteuervoranmeldung meiner Meinung nach korrekt auf (denn mit dem Rest meines ersten Beitrages lag ich etwas daneben).


    Bei SAMMs Demo liegen Rechnungsausstellung und Zahlungseingang im gleichen Meldezeitraum, deshalb ist kein Unterschied in der Umsatzsteuervoranmeldung feststellbar.


    Auf den Seiten der OFD Niedersachsen wird das ganz gut erklärt. Hier der Link: http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=87886&_psmand=110

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    • Offizieller Beitrag

    Jo, es scheint, als haben Sie mit dem Meldezeitpunkt Recht, was zwar nicht klar aus dem Absatz des Gesetzes, so doch aber aus dem Anwendungserlass zur Umsatzsteuer hervorgeht. Das Gesetz beschreibt keinen Bezug zur Meldepflicht des Leistungserbringers, sondern bezieht sich auf die Erkärungspflicht des Steuerschuldners.


    Unabhängig von diesem Nebenschauplatz, interessiert den TE etwas ganz anderes (und darauf ist allein Samm eingegangen): wie kriegt er die Rechnung sowohl dem Umsatzkonto zugeordnet und als bezahlt markiert?


    Samm: wie sehen Deine Einstellungen in den Stammdaten> Standardkonteneinstellungen aus? Kann dort das Problem sein? Oder in dem erfassten Artikel?

  • Das sehe ich anders. Ohne den Hintergrund des Nebenschauplatzes zu kennen, kann man die Funktionsweise von MB in diesem Fall nicht verstehen. Sorry :love:


    Der Themenersteller geht (wie Sie und andere) von der irrigen Annahme aus, dass er den Zahlungseingang in der Umsatzsteuervoranmeldung erfassen muss. Ich vermute, dass der Zahlungseingang außerhalb des Meldezeitraums des Datums der Rechnungserstellung liegt und in diesem Fall hat der Umsatz bei Zahlungseingang in der Umsatzsteuervoranmeldung nichts zu suchen.


    Wenn man mit der Kategorie "Zahlung vom Kunden" diese Rechnungen zuordnet, dann erscheint sie auch als bezahlt. In der Umsatzsteuervoranmeldung werden diese Umsätze aber zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung erfasst und nur, wenn der Zahlungseingang auch im Meldezeitraum der Rechnungserstellung liegt, wird der Zahlungseingang in der Umsatzsteuervoranmeldung des Monats des Zahlungseingangs berücksichtigt.


    Das läuft mit MB alles rund.

    • Datum Rechnungserstellung März = Erfassung in Umsatzsteuervoranmeldung März
    • Zahlungseingang des Rechnungsbetrages der Rechnung aus Monat März im Monat März = Erfassung in Umsatzsteuervoranmeldung März und bei Zuordnung zur Kategorie "Zahlung an Kunden" Rechnungsstatus bezahlt
    • Zahlungseingang des Rechnungsbetrages der Rechnung aus Monat März im Monat April = keine Erfassung in Umsatzsteuervoranmeldung April und bei Zuordnung zur "Zahlung an Kunden" Rechnungsstatus bezahlt

    7 Mal editiert, zuletzt von LEV () aus folgendem Grund: redaktionell

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich es über "Zahlung vom Kunden" mache, dann passiert da nischt. Und das, obwohl ich in den Rechnungen selbst schon unter "Erweitert" den §13b-Satz angegeben habe.
    Jetzt kann ich mir aussuchen, ob ich es in der UST-Voranmeldung haben will, ODER ob ich die Rechnungen als "bezahlt" markiere. Ich hätte aber sehr gerne beides!!! :wacko:

    Also.... sie erstellen die Rechnung.
    Dabei erfassen die den Umsatz und setzen die Umsatzsteuer auf 0%
    Dann gehen Sie in den Reiter "erweitert" und ändern das Erlöskonto MwStfrei auf "... blablabla 13b schuldet"


    DANN drucken Sie die Rechnung aus.


    NACH dem Druck schauen Sie sich für den Monat der Rechnungserstellung die Umsatzsteuervoranmeldung an und ... voilá, da isses!


    Wenn dann das Geld auf dem Konto ist, wird der Umsatz als "Zahlung vom Kunden" markiert und man kann die Rechnung direkt zuordnen.


    Alles hübsch!


    Also bei mir!


    Wenn es bei Ihnen nicht klappt, dann weiß ich auch nicht weiter ?(

  • ... Wenn es bei Ihnen nicht klappt, ...

    Das das klappt, hat der Themenersteller bereits in Beitrag 3 und 6 kommuniziert.


    Was nicht klappte, ist und war dem Nebenschauplatz geschuldet. Im Übrigen kann "Alles hübsch! Also bei mir!" mE nur dann zutreffen, wenn aus dem in Beitrag 10 geäußerten Anschein auch Gewissheit wurde, denn in Beitrag 7 haben sie dem Anschein noch vehement widersprochen. Gibt es außer den in Beitrag 10 geäußerten Quellen, weitere Quellen, die aus dem Anschein Gewissheit haben werden lassen?


    Ich bitte mir meine Nachfrage nachzusehen, aber Sie haben in ihrem Profil "Steuerfachangestellte" stehen und haben die vermeintliche Aussage einer Steuerberaterin (Beitrag 7) ausdrücklich bestätigt und vollbringen nun einem Anschein folgend in Beitrag 12 eine 180 Grad Drehung . Ihre Aussagen und Feststellungen haben durch die Berufsangabe in ihrem Profil in Steuerfragen natürlich einen ganz anderen Stellenwert, als die Aussagen eines gewöhnlichen MB-Benutzers.

    3 Mal editiert, zuletzt von LEV () aus folgendem Grund: Ergänzung letzter Absatz

  • Samm: wie sehen Deine Einstellungen in den Stammdaten> Standardkonteneinstellungen aus? Kann dort das Problem sein? Oder in dem erfassten Artikel?

    Auch dort finde ich keinen Fehler. Mir fällt nichts mehr zum Experimentieren ein.
    Die USt-Voranmeldung stimmt jetzt zwar, aber die Rechnungsliste strotzt vor roten Ausrufezeichen.

    • Offizieller Beitrag

    Zum Bezahlvorgang kann ich nur wiederholt feststellen, daß es einerlei ist worüber bezahlt wird. Ihre roten Ausrufezeichen weisen daraufhin, daß die Rechnungen wohl nicht als bezahlt zugeordnet wurden.
    Am besten mal in der Demo diesen Vorgang nachstellen. Denn die Bezahlfunktion ist völlig unabhängig vom Kontieren auf Konto gemäß § 13b zu sehen.
    Wo wirklich der Fehler liegt, sollten Sie selbst einmal erforschen. Es läßt sich nicht nachstellen. Und darauf sollten sie sich mal das Augenmerk lenken, ob das bei jeder Rechnung Ihnen passiert.


    Eigentlich schreiben Sie gar nichts über Ihre Versuche die Bezahlfunktion per > Finanzen > Zahlungen Bank / Kasse zu erledigen, gerade wo Sie ursprünglich schreiben, dass Ihnen das Online-Konto nicht angeboten wird!! Denn das ist der einzige Weg online eingegangene Beträge zuzuordnen.


    Achten Sie auch mal darauf mit Taste Okay abzuschliessen und einmal nicht mit den F Funktionstasten!!!!:)

    Zitat

    Wenn ich die Rechnungen selbst als "vollständig bezahlt" markieren will, bietet mir das Programm aber nur die Kasse oder das Verrechnungskonto an. Nicht aber das Online-Konto, auf dem es eingegangen ist. Hat jemand einen Vorschlag?

  • Die USt-Voranmeldung stimmt jetzt zwar, aber die Rechnungsliste strotzt vor roten Ausrufezeichen.


    Es wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als im ersten Schritt alle diesbezüglich bisher gemachten Aufzeichnungen (Buchungen) und Zuordnungen sowie etwaige Eingriffe in die Kontenzuordnung rückgängig zu machen. Im zweiten Schritt weisen Sie dann über Zahlungen Bank/Kasse die nunmehr wieder offenen Beträge der jeweiligen Rechnung mit Hilfe der Kategorie "Zahlung vom Kunden" zu. Danach sollte alles im grünen Bereich sein. Das Programm arbeitet in diesem Bereich meiner Meinung nach bei richtiger Bedienung korrekt.

    Einmal editiert, zuletzt von LEV ()

  • Eigentlich schreiben Sie gar nichts über Ihre Versuche die Bezahlfunktion per > Finanzen > Zahlungen Bank / Kasse zu erledigen, gerade wo Sie ursprünglich schreiben, dass Ihnen das Online-Konto nicht angeboten wird!! Denn das ist der einzige Weg online eingegangene Beträge zuzuordnen.


    Hab ich das nicht schon ausführlich getan?
    Unter Zahlungen Bank/Kasse habe ich schon alles versucht. Ich habe als "Zahlung vom Kunden" kontiert und die Rechnung zugeordnet (bei der ich im Vorhinein bereits den 13b-Satz aktiviert hatte), dann galt die Rechnung zwar als "bezahlt" mit grünem Punkt, aber in der USt-Voranmeldung tauchte sie nicht mehr auf.
    Dann habe ich den Zahlungseingang direkt auf 8337 "Erlöse..blabla 13b...." kontiert. Dann stimmte zwar die Voranmeldung, aber das Pünktchen bei der Rechnung war wieder rot.
    Wohooo kann denn da der Fehler liegen??? :cursing:
    Und wie gesagt, direkt auf "bezahlt" setzten klappt auch nicht.

  • Noch einmal:


    Bei Zahlungseingang erscheint der Rechnungsbetrag nur dann in der Umsatzsteuervoranmeldung, wenn das Datum der Rechnungsausstellung und das Datum des Zahlungseinganges in den gleichen Umsatzsteuermeldezeitraum fällt.
    Liegen diese beiden Daten auseinander, dann ist für die Umsatzsteuervoranmeldung das Datum der Rechnungserstellung maßgebend.


    Hier gilt -auch wenn es ihre Steuerberaterin nicht glauben mag-:

    Rechnungen nach § 13b UStG sind bereits bei Rechnungsausstellung in der Umsatzsteuervoranmeldung zu erfassen und nicht, wie sonst bei Ist-Versteuerung, bei Zahlungseingang.


    Haben sie denn schon meinen Vorschlag aus Beitrag 16 abgearbeitet?


  • Ja, ich muß mich entschuldigen. Daß meine St-beraterin da falsch lag habe ich heute auch herausgefunden.


    Ich habe jetzt übrigens aufgegeben und den Support angerufen. Gemeinsam haben wir in den Grundeinstellungen das Standart-erlöskonto auf §13 umgestellt. Und siehe da... ES KLAPPT :thumbsup: Ich muß zu meiner Verteidigung noch anführen, daß auch der Support ne gute Stunde gebraucht hat, um dahinter zu kommen.


    Vielen Dank an alle, die sich mit mir Gedanken gemacht haben!