Student eigene Steuererklärung oder mit bei den Eltern eintragen oder beides?

  • Hallo zusammen,


    habe mal prinzipielle Fragen zur Erfassung von Bruttoarbeitslöhnen bei Studenten.


    kurz zur Ausgangssituation:
    - Tocher studiert, kein Bafög, unter 25 Jahre - deshalb wird Kindergeld noch gezahlt.
    - in 2011 - 2x Job als studentische Hilfskraft, jeweils ca. 3 Monate und jeweils ca. 1700 EUR Brutto - zusammen also 3400 EUR
    - für beide Jobs wurde jeweils eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
    - Steuerklasse 1, keine Steuern entrichtet, lediglich 2x AG-Anteil zur Rente und 1x AN-Anteil zur Rente, sonst nichts weiter auf der Karte
    - Hauptwohnsitz noch bei den Eltern, Nebenwohnsitz am Studienort


    Jetzt meine Fragen: ?(
    - Muss der Verdienst der Tochter in der elterlichen Steuererklärung angegeben werden und/oder muss die Tochter eine eigene Steuererklärung abgeben?
    - Sind die Eltern zum Eintrag des Verdienstes der Tochter in die elterliche Steuererklärung verpflichtet? - wenn ja, warum?


    Anmerkung:
    - Habe testweise den Verdienst in der elterlichen Steuererklärung angegeben, der wirkt sich negativ aus sobald der Verdienst höher als ca.1400 EUR steigt. :thumbdown:
    - Verstehe das nicht, denn ich dachte immer bis zu einer Grenze von 8004 EUR ist es steuerfrei.
    - Wenn ich für die Tochter eine eigene Erklärung mache ist nichts nach zuzahlen, das widerspricht sich doch. :wacko:
    - Der Verdienst müsste doch bei einer Größenordnung von 3400 EUR steuerfrei sein, es kann doch nicht sein, dass die Eltern dafür Steuern zahlen müssen. X(


    Wäre schön, wenn sich einer findet und mir das mal kurz erklären könnte.
    Danke sagt schon mal der
    Steuerschraubendreher

    • Offizieller Beitrag

    Nein, ich kann das nicht erklären.
    Sie haben Recht, die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 8004,00 Euro.
    Werbungskosten und Sozialversicherungsbeträge sind abzusetzen.


    Ich kann mir im Augenblick nur vorstellen, dass wahlweise der Sachverhalt nicht alles aussagt (kein Studium in allen 12 Monaten zB) oder dass ggf irgendwo ein Eingabefehler vorliegt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mir im Augenblick nur vorstellen, dass wahlweise der Sachverhalt nicht alles aussagt (kein Studium in allen 12 Monaten zB) oder dass ggf irgendwo ein Eingabefehler vorliegt.

    Günstigerregelung Kindergeld/Kinderfreibetrag wäre eine Möglichkeit. Eventuell auch eigene Einkünfte und/oder Bezüge bei auswärtiger Unterbringung § 33a Abs.2 EStG. M.E. beides denkbar.

  • Danke für die Antworten. :)
    Habe heute noch über Bekannte den Draht zu einer Steuerberaterin bekommen.
    Bin nun selbst zu Lösung gekommen, aber vielleicht interessiert es ja auch andere.
    Die Erklärung für den Umstand ist folgende:


    Es handelt sich nicht um einen Programm oder Eingabefehler.
    Eltern bekommen bei auswärtiger Unterbringung einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe 924 EUR. Verdient das Kind sich nun etwas dazu, so ist dies zwar bis zu 8004 EUR steuerfrei, aber das schmälert den Ausbildungsfreibetrag der Eltern. X(



    Der Verdienst des Kindes muss in der elterlichen Steuererklärung unter "Kinder" - "Berücksichtigungsgründe sowie Einkünfte und Bezüge" erfasst werden.
    (Das Geld soll man ja schließlich nicht nur für Partys ausgeben, sondern sich an der Finanzierung des Studium beteiligen. Relativ schnell ist dann der Freibetrag für die Eltern weg.) X(


    Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten werden unter "Ausgaben" erfasst. Für Kinder/Studenten gibt es einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 EUR. Den berücksichtigt das Programm automatisch. Sonderausgaben machen sich also erst bemerkbar, wenn man mehr als 1000 EUR angeben kann.


    Geld gibt es also nicht vom Finanzamt zurück, sondern vom Kind.

    • Offizieller Beitrag

    Habe heute noch über Bekannte den Draht zu einer Steuerberaterin bekommen.
    Bin nun selbst zu Lösung gekommen, aber vielleicht interessiert es ja auch andere.
    Die Erklärung für den Umstand ist folgende: Es handelt sich nicht um einen Programm oder Eingabefehler.
    Eltern bekommen bei auswärtiger Unterbringung einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe 924 EUR. Verdient das Kind sich nun etwas dazu, so ist dies zwar bis zu 8004 EUR steuerfrei, aber das schmälert den Ausbildungsfreibetrag der Eltern.

    Eventuell auch eigene Einkünfte und/oder Bezüge bei auswärtiger Unterbringung § 33a Abs.2 EStG

    ;)