Hallo zusammen,
habe mal prinzipielle Fragen zur Erfassung von Bruttoarbeitslöhnen bei Studenten.
kurz zur Ausgangssituation:
- Tocher studiert, kein Bafög, unter 25 Jahre - deshalb wird Kindergeld noch gezahlt.
- in 2011 - 2x Job als studentische Hilfskraft, jeweils ca. 3 Monate und jeweils ca. 1700 EUR Brutto - zusammen also 3400 EUR
- für beide Jobs wurde jeweils eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
- Steuerklasse 1, keine Steuern entrichtet, lediglich 2x AG-Anteil zur Rente und 1x AN-Anteil zur Rente, sonst nichts weiter auf der Karte
- Hauptwohnsitz noch bei den Eltern, Nebenwohnsitz am Studienort
Jetzt meine Fragen:
- Muss der Verdienst der Tochter in der elterlichen Steuererklärung angegeben werden und/oder muss die Tochter eine eigene Steuererklärung abgeben?
- Sind die Eltern zum Eintrag des Verdienstes der Tochter in die elterliche Steuererklärung verpflichtet? - wenn ja, warum?
Anmerkung:
- Habe testweise den Verdienst in der elterlichen Steuererklärung angegeben, der wirkt sich negativ aus sobald der Verdienst höher als ca.1400 EUR steigt.
- Verstehe das nicht, denn ich dachte immer bis zu einer Grenze von 8004 EUR ist es steuerfrei.
- Wenn ich für die Tochter eine eigene Erklärung mache ist nichts nach zuzahlen, das widerspricht sich doch.
- Der Verdienst müsste doch bei einer Größenordnung von 3400 EUR steuerfrei sein, es kann doch nicht sein, dass die Eltern dafür Steuern zahlen müssen.
Wäre schön, wenn sich einer findet und mir das mal kurz erklären könnte.
Danke sagt schon mal der
Steuerschraubendreher