"Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" für betrieblich bedingten Umzug & "wirkliche" doppelte Haushaltsführung

  • Hallo zusammen,


    das ist meine erste Frage hier, da ich weder hier im Forum noch bei google etwas gefunden habe, was mir wirklich weiter hilft ...


    Sachverhalt:
    - bis April 2011 hatte ich eine doppelte Haushaltsführung (schon mehrere Jahr, hat auch soweit immer alles geklappt)
    - im Mai bin ich berufsbedingt umgezogen und habe zeitgleich meine doppelte Haushaltsführung aufgelöst
    - Ich habe von meinem AG sämtliche Umzugskosten (inkl. Umzug, Verpflegung, zusätzliche Wegstrecken, etc.) erstattet bekommen
    - zusätzlich habe ich eine nette "Umzugspauschale" bekommen
    - dies alles ist in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 21 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" eingetragen


    soweit so gut, mein Problem ist jetzt, dass folgendes passiert, wenn ich das in WISO eintrage:
    - Zeile 21 wird laut LB entsprechend eingetragen
    - deshalb wird bei der (wirklich bestandenen) doppelten Haushaltsführung dieser Betrag "gekürzt"
    - bei den Umzugskosten kann ich natürlich eine Pauschale + Verpflegung, etc. eintragen aber die Pauschale des AG nicht, oder??


    Fazit ist, dass die steuerfreien Arbeitgeberleistungen jetzt meine Kosten der doppelten Haushaltsführung "auffressen" und ich unterm Strich
    mit einer Nachzahlung rechnen muss ...


    Kann mir hier jemand weiter helfen? Wie trage ich das ganze am besten im WISO ein bzw. wie erkläre ich dem FA den Sachverhalt?


    Vielen Dank schon mal vorab!

    • Offizieller Beitrag

    - zusätzlich habe ich eine nette "Umzugspauschale" bekommen
    - dies alles ist in meiner Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 21 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" eingetragen

    Fazit ist, dass die steuerfreien Arbeitgeberleistungen jetzt meine Kosten der doppelten Haushaltsführung "auffressen" und ich unterm Strich mit einer Nachzahlung rechnen muss ...

    Dann ist es eben so. Wenn ich Dich recht verstehe, dann hat Dir Dein Arbeitgeber eine Zusatzleistung zukommen lassen und diese, um eine steuerfreie Zahlung zu erreichen, als Zahlung anlässlich doppelter Haushaltsführung "tituliert". M.E. hätte er die Zahlung voll steuerpflichtig leisten müssen. Was aber dann wohl wieder rechnerisch zu demselben Ergebnis kommt.

    Kann mir hier jemand weiter helfen? Wie trage ich das ganze am besten im WISO ein bzw. wie erkläre ich dem FA den Sachverhalt?

    Wahrheitsgemäß.

  • Dann ist es eben so. Wenn ich Dich recht verstehe, dann hat Dir Dein Arbeitgeber eine Zusatzleistung zukommen lassen und diese, um eine steuerfreie Zahlung zu erreichen, als Zahlung anlässlich doppelter Haushaltsführung "tituliert". M.E. hätte er die Zahlung voll steuerpflichtig leisten müssen. Was aber dann wohl wieder rechnerisch zu demselben Ergebnis kommt.

    mmh, ok, mag vielleicht sein, dass das alles so passt, dennoch will nicht so ganz in meinen Kopf, dass meine realen Kosten der doppelten Haushaltsführung durch die Zusatzleistungen des AG gedeckt werden.
    Eigentlich wollte er mir ja was gutes tun ...


    Ich kenne mich mit steuerfreien Arbeitgeberleistungen bisher nicht aus.
    Heißt aber, dass man dann immer mit Nachzahlungen rechnen muss, dadurch, dass man die steuerfreien Leistungen quasi nachträglich versteuern muss?!


    Und jetzt doch nochmal eine praktische Frage:
    Kann ich dann wenigstens die Kosten für Verpflegungsmehraufwand, Unterkunft, Fahrten etc. im Rahmen des Umzugs + die gesetzliche Umzugspauschale beim Reiter 'Umzug' im WISO eintragen?
    Oder ist das durch die Zahlung des AG abgegolten? Ich muss dem FA doch irgendwie sagen, dass das Geld vom AG tlw. für Umzugskosten gezahlt wurde?!?
    Ich dreh mich gerade im Kreis ...


    Wahrheitsgemäß.

    Das versuche ich gerade.

    • Offizieller Beitrag

    ..., dass meine realen Kosten der doppelten Haushaltsführung durch die Zusatzleistungen des AG gedeckt werden.

    Kannst Dich ja beim Finanzamt beschweren, dass Dein Arbeitgeber zu unrecht eine steuerpflichtige Bonuszahlung als steuerfreie Aufwandsentschädigung doppelte anlässlich einer Haushaltsführung behandelt hat. :censored:

    Heißt aber, dass man dann immer mit Nachzahlungen rechnen muss, dadurch, dass man die steuerfreien Leistungen quasi nachträglich versteuern muss?!

    Wenn man keine entsprechenden Aufwendungen nachweisen kann und die steuerfreie Zahlung eines Betrages X somit zu Unrecht erfolgt ist, ja.

    Kann ich dann wenigstens die Kosten für Verpflegungsmehraufwand, Unterkunft, Fahrten etc. im Rahmen des Umzugs + die gesetzliche Umzugspauschale beim Reiter 'Umzug' im WISO eintragen?

    Für den Umzug von Deinem bisherigen Hauptwohnsitz zu Deinem neuen Hauptwohnsitz gibt Dir Dein Steuer-Sparbuch doch alles vor. Die Kosten anlässlich der Auflösung des "doppelten Haushalts" können nur in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe geltend gemacht werden.