Umsatzsteuer für Grundpflegeleistungen

  • Als Neuling sage ich erstmal Allen ein Hallo


    Meine Frau erbringt als sebstständige Pflegehelferin, Grundpflegeleistungen in unterschiedlichen Einrichtungen.


    Die Kleinunternehmer-Regelung kann sie ab 01.01.2012 nicht mehr in Anspruch nehmen, das führt zwangsläufig in die Umsatzsteuer.


    Nur empfinden wir dieses als mehr als Ungerecht, denn würde sie über eine Agentur, oder im Rahmen eines ambulanten Dienstes, oder als Angestelle einer Einrichtung mit dem kleinen g ihre Leistung erbringen braucht sie selbige nicht zu bezahlen.


    Katalogberufe scheiden ebenfalls aus, sie ist kein Freiberufler


    Alle moralischen Argumente in Richtung Gleichbehandlungsgrundsatz akzeptiert das Finanzamt nicht, ebenso Argumente aus dem UStG u. E.U.-Recht


    Die Einrichtungen sind alle befreit(mehr als 40% Sozi.), Sie müsste ihre Grundpflegeleistungen so verteuern, dass sie a. keiner mehr bezahlt u. b. führt es zur Existenzaufgabe.


    Ich pers. suche seit ü. einem Jahr nach Lösungen, der Steuerberater sieht auch keine, Verbände verweisen auch nur auf den St.-Berater


    Vieleicht habe ich ja hier Glück, in dem ich wenigstens einen guten Rat bekomme, ich sag schon mal Danke


    Krankerkater

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert, da so eindeutiger

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich das auf die Schnelle richtig sehe, arbeitet die Ehefrau des TE nicht direkt im Auftrag der Patienten, sondern ist als Dritte im Auftrag der jeweiligen Einrichtung tätig. Und dann dann hat sie tatsächlich ein Problem, weil sie in diesem Fall nämlich ganz normaler Dienstleister ist. Ist ist ja im eingentichen Sinn "nur" Subunternehmer.


    Aber das wird der Steuerberater sicherlich am besten einschätzen können, da er alle erforderlichen Angaben, einschließlich vertraglicher Vereinbarungen, aus erster Quelle vorliegen haben sollte.


    Umsatzsteuerfreiheit ambulanter Pflegeleistungen

  • Erstmal Danke für alle Antworten


    Ja: Du hast Recht, eigentlich ist sie ein Subunternehmer, wird von den Einrichtungen gebucht, um im Rahmen der Grundpflege für die Bewohner tätig zu werden.


    Natürlich arbeitet sie auch mal mit Argenturen zusammen u. dann braucht sie keine UST.- zu zahlen, für genau die gleiche Einrichtung oder die gleiche Pflege, ist doch irgendwie perwers.


    Der Steuerberater ist am Ende, zumal ich ihm auch noch mit E.U.-Recht aus dem www.konfrontiere


    Es kann einfach nicht sein, das es hier keine Lücke gibt.

  • Auch Danke für die Mühe


    Aber alle Hinweise, wenn ich es richtig verstanden habe, beziehen sich auf Pflegedienste u. Einrichtungen, Sie führt eigentlich ein Einzelunternehmen.



    Und gerade die 40% Regelung habe ich beim FA angeführt, aber sie lassen es nicht gelten.



    Ich hoffe immer weiter

  • Ich hoffe immer weiter


    ...nutzt dir aber nichts.


    ...wie schreibt miwe4
    weil sie in diesem Fall nämlich ganz normaler Dienstleister ist. Ist ist ja im eingentichen Sinn "nur" Subunternehmer.


    Aber was habt ihr denn überhaupt gegen die Mehrwertsteuer, ihr seid dann doch auch vorsteuerberechtigt ?(
    Oder aber eben, Selbständigsein ade und als Angestellte arbeiten, aber dann wird der Stundenlohn wohl noch niedriger ausfallen.


    MfG Günter

  • Danke das du dich so reinhänst




    Genau. sie müsste die Tätigkeit aufgeben, weil die Sundensätze mit UStG viel teurer sind, die Einrichtungen zahlen es nicht u. aus eigener Tasche, ja dann hat sie ein gehalt wie bei der Zeitarbeit haben.




    Nur für 14 Tage in die Festeinstellung macht auch kaum einer mit, weiler dich dann für 14 Tage frei stellen müsste, solche Versprechen werden im Pflegebereich eigentlich nicht gemacht.


    Da ist die andere Variante besser, ich würde sie anstellen, meine eigene kleine Personal-Firma gründen, dann hätte ich nicht das Problem.


    Die Idee war schon mal Gut




    Danke

  • Aber was habt ihr denn überhaupt gegen die Mehrwertsteuer


    Nichts, absolut nichts, aber in diesem Fall, verteuert sich doch nur der Stundenlohn, sie steht in Konkurenz zur Zeitarbeit, privaten Vermittlern für Freiberufler u. ambulanten Diensten.


    Alle sind befreit, können somit ihre Dienstleistung billiger anbieten u. hier wird es einfach Ungerecht.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Dafür muss so ein Betrieb ja auch noch andere Kosten für Verwaltung etc. von diesem Erlös tragen. Irgendwo sollte sich dann auch ein Preis inklusive USt für einen Einzelkämpfer rechnen.

  • Dafür muss so ein Betrieb ja auch noch andere Kosten für Verwaltung etc. von diesem Erlös tragen. Irgendwo sollte sich dann auch ein Preis inklusive USt für einen Einzelkämpfer rechnen.


    Ich bin vieleicht in meiner Darstellung zu undeutllich u. man möge es mit verzeihen, vieleicht sogar ungerecht in meiner Denkstruktur.


    Fakt ist: Das FA verlangt, der Kunde zahlt nicht(da befreit) also zahlt Sie die Steuer aus eigerner Tasche,was sie dann fast auf Zeitarbeits-Niveau drückt.



    Mit fällt es halt schwer, mit der Kostenstruktur eines Vermittlers zu argumentieren

  • sie steht in Konkurenz zur Zeitarbeit, privaten Vermittlern für Freiberufler u. ambulanten Diensten.


    ...das dürfte kein Problem sein, da diese Firmen auch Verwaltungskosten haben.
    Ein Einzelkämpfer hat diese Kosten doch gar nicht.
    MfG Günter


    Nachtrag
    Eine Zeitarbeitsfirma ist doch auch mehrwertsteuerpflichtig, oder?

  • ...das dürfte kein Problem sein, da diese Firmen auch Verwaltungskosten haben.
    Ein Einzelkämpfer hat diese Kosten doch gar nicht.


    Diese Firmen holen die Verwaltungskosten über Lohnanteile u. Prämien für die Vermittlung der Freiberufler oder der Selbständigen.


    Sie stellen aber nie Umsatzsteuer im Rechnung, somit bieten sie dann ca.3€ weniger, u. schnappen sich die Aufträge.


    Sie muss die Umsatzster bezahlen


    Aber vieleicht gibt es auch hier keine Lösung, alles ist denkbar

    • Offizieller Beitrag

    Euch bleibt nur der Rechtsweg. Aber erst einmal wird Deine Ehefrau die Umsätze mit Umsatzsteuer erklären müssen. Anschließend kann Sie Einspruch einlegen. Sofern etwaige Verfahren anhängig sind könnte man dann versuchen, im Rechtsbehelfsverfahren eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen. Oder Sie muss selber klagen und versuchen, zwischenzeitlich eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen.


    Aber das müsste Euch eigentlich auch schon Euer Steuerberater erläutert und durchgerechnet haben.

  • Aber vieleicht gibt es auch hier keine Lösung, alles ist denkbar


    ...und es gibt immer Konkurrenzfirmen, die billiger anbieten, das ist in jeder Branche so.
    Das ist das Schicksal eines Selbständigen, der Preis bildet sich auf dem Markt. Ist doch normal.
    MfG Günter

  • Aber erst einmal wird Deine Ehefrau die Umsätze mit Umsatzsteuer erklären müssen


    Erstmal Danke für die Antworten


    Aber warum muss Sie sich erklären, sie macht doch nichts ungesetzliches. Außer das die Kleinunternehmer-Regelung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann u. das FA. sie zur Umsatzsteuer herrangezogen hat.


    Sie wird sie bezahlen, die erste Meldung für 01 ist schon draußen, das FA kann abbuchen.


    Es bleibt doch nur die Ungerechtigkeit: der eine muß u. die anderen sind befreit u. das ist mit meinem bescheidenen Wissen einfach nicht zu verstehen.


    Selbst eine Klage vorm Sozialgericht wird nichts bringen, da hier Verbände schon seit Jahren Klagen am laufen haben, die jetzt bei der E.U. liegen, der Steuerber. hat keine Lösung, hier bei den Fachleuten scheint es keinen Ansatz zu geben, ja was soll ich mit meinem bescheidenen steuerllichen Grundkenntnissen da noch ausrichten?


    Aber: wir werden den Kopf nicht in den Sand stecken.


    Nochmals: Danke

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Formatierung und Doppelzitat

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Dir das Prozedere doch oben erklärt. Und Dein Steuerberater sollte und wird dies auch kennen. Und es wäre nicht die erste Umsatzsteuervorschrift, die durch EU-Recht gekippt wird.