Als Neuling sage ich erstmal Allen ein Hallo
Meine Frau erbringt als sebstständige Pflegehelferin, Grundpflegeleistungen in unterschiedlichen Einrichtungen.
Die Kleinunternehmer-Regelung kann sie ab 01.01.2012 nicht mehr in Anspruch nehmen, das führt zwangsläufig in die Umsatzsteuer.
Nur empfinden wir dieses als mehr als Ungerecht, denn würde sie über eine Agentur, oder im Rahmen eines ambulanten Dienstes, oder als Angestelle einer Einrichtung mit dem kleinen g ihre Leistung erbringen braucht sie selbige nicht zu bezahlen.
Katalogberufe scheiden ebenfalls aus, sie ist kein Freiberufler
Alle moralischen Argumente in Richtung Gleichbehandlungsgrundsatz akzeptiert das Finanzamt nicht, ebenso Argumente aus dem UStG u. E.U.-Recht
Die Einrichtungen sind alle befreit(mehr als 40% Sozi.), Sie müsste ihre Grundpflegeleistungen so verteuern, dass sie a. keiner mehr bezahlt u. b. führt es zur Existenzaufgabe.
Ich pers. suche seit ü. einem Jahr nach Lösungen, der Steuerberater sieht auch keine, Verbände verweisen auch nur auf den St.-Berater
Vieleicht habe ich ja hier Glück, in dem ich wenigstens einen guten Rat bekomme, ich sag schon mal Danke
Krankerkater