Der endgültige Schritt zur Abgabe der Steuererklärung per Elster ist nicht möglich, weil angeblich eine Änderung bei der Anlage VOR vorgenommen werden muss. Wenn ich korrekte Angaben in der Steuererklärung machen will, darf ich aber nichts ändern.
Ich bin Beamtin, z. Zt. beurlaubt und habe daher auch keinen Anspruch auf Beihilfe. Ich zahle in eine private KV Beiträge für Wahlleistungen und Beiträge für eine Anwartschaftversicherung, damit ich keine erhöhten Beiträge zahlen muss, wenn ich wieder Beihilfeanspruch habe, d. h. ich muss keine Beiträge zu einer Pflegeversicherung bezahlen.
Z. Zt. bin ich über meinen Mann kranken- und pflegeversichert.
Die Beiträge zur Anwartschaftversicherung sind lt. Bescheinigung der Krankenkasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG steuerlich relevant, d. h. ich kann sie als Beiträge zur Basisversicherung in der Steuererklärung angeben.
Nun erscheint aber folgende Mitteilung bei WISO, wenn ich die Steuererklärung abgeben will:
2. "Wenn Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung gezahlt werden, sind regelmäßig auch Beiträge zu einer Pflege-Pflichtversicherung zu entrichten. Bitte die Beiträge zur Pflege-Pflichtversicherung erfassen oder, wenn die Beiträge in dem erfassten Betrag enthalten sind, bitte den Betrag auf Kranken- und Pflegeversicherung aufteilen."
1. "Anlage VOR: private Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zu privaten Krankenversicherungen (nur Basisversicherung, keine Wahlleistungen (Stpfl./Ehemann) ...) Bitte geben Sie Beiträge zu privaten Krankenversicherungen und die Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen gemeinsam an (Stpfl./Ehemann)"
Da mein Mann Krankengeld erhält, werden die Beiträge zu Kranken-, Pflegegeld- und Arbeitslosenversicherung von der Krankenkasse direkt weitergeleitet an die entsprechenden Einrichtungen.
Wo ist mein Fehler?