KFZ EÜR Privatentnahme

  • Guten Tag,


    ich habe nach langem suchen in verschiedenen Foren immer noch eine Frage und hoffe es kann mir jemand helfen.


    Ich bin freiberufilch tätig und erstelle eine EÜR. In diesem Jahr werde ich meinen privat PKW voraussichtlich zu mehr als 50% geschäftlich nutzen. Dazu habe ich Anfang des Jahres ein Wertgutachten erstellen lassen um es mit einem fairen Wert in das Betriebsvermögen zu nehmen. Seit Anfang des Jahres führe ich auch ein Fahrtenbuch.


    Nun meine Frage: Ich kann ja zu Beginn des Jahres nicht wissen, zu welchem Anteil ich den PKW betrieblich nutze. (unter 10%, zwischen 10% und 50% oder über 50%) Nur wenn ich das weiss, kann ich ja wissen, ob der PKW ins Betriebsvermögen genehmen werden "kann", "darf" oder "muss".


    Ist es nun zulässig, alle (KFZ relevanten) Belege bis zum Jahresende zu sammeln und dann am Ende des Jahres zu prüfen, ob man den PKW (rückwirkend ab Jahresanfang) ins Betreibsvermögen nimmt oder nicht? Wenn ja, würde ich dann alle Belege nachbuchen, eine korrigierte UST-Voranmeldung für die betroffenen Monate machen und abschließend die Privatentnahme buchen. Ist das so ok, oder muss ich jeden einzelnen Monat die Privatentnahmen buchen? Falls ich das monatlich machen muss, was passiert dann, wenn am Ende des Jahres das Fahrzeug garnicht in Firmenvermögen hätte überführt werden dürfen? (Nutzung unter 10%)


    Vielen Dank für eventuelle Hilfe




    Gruss




    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Grob über den Daumen gepeilt sollte man das eigentlich schon vorher ermittelt haben, wenn man meint, einen Privatwagen nachträglich ins Unternehmensvermögen zu übernehmen.


    Schon mal eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen? Ein Erstgespräch kostet nicht die Welt und kann einem reichlich Unannehmlichkeiten ersparen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen un mehr als 10% betrieblich fahren, stellt sich die Frage nach dem DÜRFEN nicht.


    Mehr als 10% betriebliche Nutzung => KANN Betriebsvermögen sein,
    mehr als 50%ige Nutzung => MUSS Betriebsvermögen sein.


    ich stimme Miwe zu: dieser grobe Rahmen sollte überschlagen werden können.
    Entscheiden Sie sich und korrigieren im Zweifel am Jahresende- so ist der übliche Weg!