Zahlung von Kapitalertragsteuer auf eine Lebensversicherung

  • Hallo, ich habe in 2011 auf eine Lebensversicherung, die ich nach über 12 Jahren aufgelöst habe, eine Kirchensteuer von rund 2800 Euro + Solidaritätszuschlag gezahlt. Der Betrag wurde bei der Auszahlung der Versicherungssumme gleich abgezogen.
    Die LV selber war steuerfrei.
    Mir ist bekannt, dass ich die Steuerbescheinigung unter >Zinsen und and. Kapitalerträge -->Steuerbescheinigungen< eintragen kann. Aber kann ich die Kirchensteuer zurückfordern?
    Wo kann ich den gezahlten Betrag in Wiso-Steuersparbuch 2012 angeben, um ihn zurückzufordern? Wie verhalte ich mich?
    PS. Die Bank hatte mich zwar aufgefordert, eine Erklärung zur Kirchensteuerpflicht zu machen, aber ich habe das aus Unwissenheit nicht ausgefüllt. Ich bin davon ausgegangen, dass alles steuerfrei ist, weil die 12 Jahre abgelaufen waren.


    Ich freue mich über Hilfe und Tipps. Vielleicht kann mir jemand erläutern, wie es sich steuerlich verhält.

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Ich habe dann einmal die Überschrift geändert. vorher: "Zahlung von Kirchensteuer auf eine Lebensversicherung"

    • Offizieller Beitrag

    eine Kirchensteuer von rund 2800 Euro

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    Die Bank hatte mich zwar aufgefordert, eine Erklärung zur Kirchensteuerpflicht zu machen, aber ich habe das aus Unwissenheit nicht ausgefüllt. Ich bin davon ausgegangen, dass alles steuerfrei ist, weil die 12 Jahre abgelaufen waren.

    Die fordern so etwas ja auch nur aus Jux und Dollerei an und natürlich, um einen zu ärgern. :D

  • Das war schon ernst gemeint! :!:
    Muss ich auf eine steuerfreie LV, die länger als 12 Jahre lief, noch die Kirchensteuer an das Finanzamt entrichten?
    Ist es möglich die gezahlte Kirchensteuer im Wiso Sparbauch anzugeben und zurückzufordern?
    Danke für hilfreiche Antworten. :)

    • Offizieller Beitrag

    Du möchtest uns sagen, dass auf Deinen Kapitalertrag eine Kirchensteuer i.H.v. 2.800 € einbehalten worden ist? Ich kann es immer noch nicht glauben. ?(


    Du musst Deine kompletten Kapitalerträge nebst Anrechnungssteuern, die Du im Kalenderjahr 2011 erzielt hast auf der Anlage KAP erklären. Ob sich dann eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung ergibt, dass wird dann die Steuerberechnung ergeben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Kirchensteuer von rund 2800 Euro + Solidaritätszuschlag

    KSt und Soli...:D


    Scheint, als sei die Versicherung mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig- erklären sie die Erträge, die einbehaltene Kapitalertrag(!)steuer und dazugehörenden Soli.

  • Die Bank hatte mich zwar aufgefordert, eine Erklärung zur Kirchensteuerpflicht zu machen, aber ich habe das aus Unwissenheit nicht ausgefüllt.


    Seit wann führt eine Bank Kirchensteuer ab, wenn sie nichts über eine Kirchensteuerpflicht weiß???


    Muss ich auf eine steuerfreie LV, die länger als 12 Jahre lief, noch die Kirchensteuer an das Finanzamt entrichten?


    KSt und Soli...:D


    Scheint, als sei die Versicherung mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig- erklären sie die Erträge, die einbehaltene Kapitalertrag(!)steuer und dazugehörenden Soli.


    Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es sich nicht um Kirchen- sondern um Kapitalertragsteuer + Soli handelt, anders ist das nicht denkbar. Außerdem gibt es verschiedene Gründe, warum auch eine Lebensversicherung alten Rechts, die länger als 12 Jahre lief, steuerpflichtige Kapitalerträge hatte. Meist ist das der Fall bei Rückdatierungen oder bei steuerschädlichen Vertragsveränderungen mit Laufzeiten unter 12 Jahren. Wenn im Abrechnungsschreiben nichts genaueres dazu steht, kann man ja beim Anbieter nachfragen.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Ja, dann danke für die Hilfe und die Hinweise. Es handelt sich um übrigens um Kapitalertragsteuer+Soli. Es werde es in der Anlage KAP angeben.
    Herzliche Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich um übrigens um Kapitalertragsteuer+Soli.

    Jetzt fragen sich natürlich einige, wie Du auf Kirchensteuer gekommen bist? Einfach nur ein falscher Zungenschlag?
    Wie auch immer, Du solltest den Titel des Threads noch korrigieren (aber wirklich nur den Titel).