Hallo, ich habe in 2011 auf eine Lebensversicherung, die ich nach über 12 Jahren aufgelöst habe, eine Kirchensteuer von rund 2800 Euro + Solidaritätszuschlag gezahlt. Der Betrag wurde bei der Auszahlung der Versicherungssumme gleich abgezogen.
Die LV selber war steuerfrei.
Mir ist bekannt, dass ich die Steuerbescheinigung unter >Zinsen und and. Kapitalerträge -->Steuerbescheinigungen< eintragen kann. Aber kann ich die Kirchensteuer zurückfordern?
Wo kann ich den gezahlten Betrag in Wiso-Steuersparbuch 2012 angeben, um ihn zurückzufordern? Wie verhalte ich mich?
PS. Die Bank hatte mich zwar aufgefordert, eine Erklärung zur Kirchensteuerpflicht zu machen, aber ich habe das aus Unwissenheit nicht ausgefüllt. Ich bin davon ausgegangen, dass alles steuerfrei ist, weil die 12 Jahre abgelaufen waren.
Ich freue mich über Hilfe und Tipps. Vielleicht kann mir jemand erläutern, wie es sich steuerlich verhält.