Kleinunternehmen - Vorsteuer in Bezug auf Steuererklärung - Begriff unklar

  • Hallo,


    ich habe eine Frage an euch. Ich habe mich nun Informiert bezüglich einer Firmengründung (Privat was kleines als Nebengewerbe) und möchte das nun auch Anmelden. Ich habe nun gelesen das ich als Kleinunternehmen einsteigen kann wenn der Umsatz diese angesetzte Grenze nicht überschreitet ... und und und... das habe ich alles ausreichend recherchiert und auch verstanden.


    Ein Haken hat es aber noch den ich nicht ganz verstehe. Da steht das man auf seinen Rechnungen keine MwSt. verlangen darf (soweit so gut) dafür darf man aber auch keine Vorsteuer abziehen. Und jetzt ist mir nicht ganz klar was das bedeutet.Also Der Begriff "Vorsteuer" in Bezug auf die Steuererklärung. Darf ich denn wenn ich meine Steuererklärung am Jahresende erstelle bei den "Ausgaben" nur den Netto-Warenwert oder den Brutto-Wert angeben, oder hat das damit überhaupt nichts am Hut und ich Verwechsle das total?


    Ich würde mich sehr freuen wenn mir das jemand mal etwas einfacher erklären könnte.


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Sie möchten also eine Kleinunternehmerschaft beantragen und so keine Umsatzsteuer vereinnahmen?


    Dann dürfen Sie auch keine Vorsteuer (die Umsatzsteuer, die andere Unternehmer auf ihren Rechnungen ausweisen und von Ihnen an den anderen Unternehmer gezahlt wird, nennt sich für Sie Vorsteuer) abziehen.


    Im Jahresabschluss setzen Sie alle Ausgaben mit dem Bruttowert an.

    • Offizieller Beitrag

    Also Der Begriff "Vorsteuer" in Bezug auf die Steuererklärung. Darf ich denn, wenn ich meine Steuererklärung am Jahresende erstelle bei den "Ausgaben" nur den Netto-Warenwert oder den Brutto-Wert angeben, oder hat das damit überhaupt nichts am Hut und ich Verwechsle das total?

    Bei den Ausgaben gibst Du das an was Du tatsächlich bezahlt hast und das ist der Bruttobetrag.