Entfernungspauschale

  • Hallo,


    ich habe eigentlich zwei Fragen:


    1. Ist die Entfernungspauschale eigentlich fahrzeugbezogen oder personenenbezogen?
    Hintergrund: Ich habe derzeit angegeben dass ich meine Arbeitswege alle mit meinem PrivatPKV gefahren bin; bin aber z.Bsp. in Wirklichkeit mal mit meinem Auto, mal mit dem Auto meines Bruders, mal mit dem Auto meiner Freundin, mal mit dem Fahrrad etc. gefahren. Kann mir für die Fahrten,welche ich nicht mit meinem PrivatPKW gemacht haben, die Entfernungspauschal abgezogen werden?


    2. Das FA verlangt jetzt von mir eine Aufschlüsselung aller privaten/dienstl. Fahrten meines PKW´s für das letzte Jahr. Muss ich das machen, obwohl ich nie dazu "verdonnert" wurde ein Fahrtenbuch zu führen?


    Vielleicht kann ja jemand aufklären und helfen!? ?(
    Vielen Dank!
    K.

  • 2. Das FA verlangt jetzt von mir eine Aufschlüsselung aller privaten/dienstl. Fahrten meines PKW´s für das letzte Jahr. Muss ich das machen, obwohl ich nie dazu "verdonnert" wurde ein Fahrtenbuch zu führen?


    Ja.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir für die Fahrten,welche ich nicht mit meinem PrivatPKW gemacht haben, die Entfernungspauschal abgezogen werden?


    Die Entfernungspauschale wird hierbei unterschiedlich berechnet (beim Fahrrad z.B. gibt's halt weniger).


    Du musst dem FA jetzt eine entsprechende Liste darüber erstellen, an wieviel Tagen Du mit dem Pkw, dem Fahrrad etc. gefahren bist.

    • Offizieller Beitrag

    1. Ist die Entfernungspauschale eigentlich fahrzeugbezogen oder personenenbezogen?
    Hintergrund: Ich habe derzeit angegeben dass ich meine Arbeitswege alle mit meinem PrivatPKV gefahren bin; bin aber z.Bsp. in Wirklichkeit mal mit meinem Auto, mal mit dem Auto meines Bruders, mal mit dem Auto meiner Freundin, mal mit dem Fahrrad etc. gefahren. Kann mir für die Fahrten,welche ich nicht mit meinem PrivatPKW gemacht haben, die Entfernungspauschal abgezogen werden?

    Das ergibt sich doch schon aus dem Gesetz. Und warum hat einer Steuerprogramm da wohl verschiedene Auswahlmöglichkeiten im Menü.

    2. Das FA verlangt jetzt von mir eine Aufschlüsselung aller privaten/dienstl. Fahrten meines PKW´s für das letzte Jahr. Muss ich das machen, obwohl ich nie dazu "verdonnert" wurde ein Fahrtenbuch zu führen?

    Selbstverständlich kann das Finanzamt Deine Angaben überprüfen. Du erklärst mit Abgabe Deiner Erklärung die Richtigkeit der von Dir getätigten Angaben. Dann solltest Du auch in der Lage zu sein, diese Angaben durch geeignete Nachweise glaubhaft zu machen.