Wo Provisionen angeben, wenn nicht vom AG gezahlt

  • Hallo,


    helfe meinem Bruder bei dem Zusammen suchen der Unterlagen für seine Steuererklärung, dabei ist eine Frage aufgetaucht.
    Kreative Idee des Versicheurngsmenschen meines Bruders war:
    Er könnte auf eigene Rechnung diese abschließen. Heißt, er hat sich sozusagen die Versicherungen selbst vermittelt und bekommt die
    Provision. tja, nur was machen wir nun damit in der Steuererklärung? Handelt sich um eine Betrag unter 100 Euro. Ist das sonstiger Bezug?
    Müsste er nicht eigentlich ein Gewerbe anmelden. Versicherungen vermitteln, macht er aber eigentlich nicht. Bin aktuell ziemlich verwirrt, was man nun damit anstellen sollte. Weiß jemand Rat?


    Viele Grüße
    shay

  • Ich verstehe es nicht ganz. Wieso kassiert dein Bruder die Provision und nicht der Versicherungsvertreter? Was hat dein Bruder mit der Versicherungsgesellschaft zu tun?

    • Offizieller Beitrag

    Bei so einem Versicherungsvertreter würde ich schon mal dankend auf jeglichen Abschluss verzichten. Bei dem geht es offensichtlich nur nach Masse ohne jedweden Beratungs- und Bedarfshintergrund.

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Leute... :cookie:


    hier handelt es sich um das Lockangebot eines Versicherungsmaklers, der auf diese Art von seiner Provision einen Teil weiterreicht, um sein Angebot noch attraktiver zu machen- oder glaubt von Euch jemand, dass der Makler nicht mehr als 100 Euro für den Abschluss bekommt?


    Das Vorgehen ist garnicht so ungewöhnlich- bei Telefonanbietern findet daran niemand etwas verwerflich ... :P

    Handelt sich um eine Betrag unter 100 Euro. Ist das sonstiger Bezug?

    Ja, es sind Einkünfte, die zunächst einmal erklärt gehören: Sonstige Einkünfte gem §22 Nr.3 EStG.
    Ein Gewerbe anmelden musste Ihr Bruder dafür nicht, es handelt sich scheinbar um keine gewerbliche Tätigkeit, es fehlt allein die Nachhaltigkeit.


    Für die Einkünfte greift übrigens der §70 EStDV, sodass von den 100 Euro keine weitere Steuer abzuführen ist.

  • Für die Einkünfte greift übrigens der§70 EStDV, sodass von den 100 Euro keine weitere Steuer abzuführen ist.

    Das wiederum hinge davon ab, was noch für anderen Einkünfte vorhanden sind, was man hier nicht weiß. Richtig ist: Bei unter 100 € im Jahr greift schon vorher die Freigrenze von 256 € nach § 22 Nr. 3. EStG.

    • Offizieller Beitrag

    Richtig ist: Bei unter 100 € im Jahr greift schon vorher die Freigrenze von 256 € nach § 22 Nr. 3. EStG.

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_doh.gif]


    Das war mir wohl mal wieder zu einfach...

  • Danke für die vielen Antworten.


    Ja, für ein Lockangebot halte ich das auch. Seufz. Muss dazu sagen, dass mein Bruder erst vor kurzem ausgelernt hat, also noch sehr jung ist.
    Wenn ich allein die Sachen addiere, wird mir um ehrlich zu sein doch schummerig, Altersvorsorge ist ja gut, aber es sollte doch noch was vom Lohn übrig bleiben- würd ich mal sagen.


    Danke, dann weiß ich wie man dies angeben kann, wenn er die Steuer macht. Sollte ihm beim Sortieren der Belge helfen und dann kamen diese Provisiondinger zu Tage. :rolleyes:


    Nö, er hat nur die Arbeitseinkünfte- normal versteuert über den AG und sonst nichts, Kapitalerträge weit weit unterm Freibetrag. Naja, und Versicheurngsmensch war er net und hat es auch net vor. Auf dem Zettel steht auch eindeutig, dass es sich um seine eigene Versicherung handelt. Andere Überlegung meinerseits war die Provision als Rückerstattung beim Beitrag anzugeben.