Hallo,
ich habe eine Frage zum richtigen Verständnis des Anlagenverzeichnisses im Formular AVEÜR
Wenn ich beispielsweise eine Anlage im Januar 2009 für 1.000 € erworben habe und das Anlagengut im Januar 2010 einen Zugang/Werterhöhung in Höhe von 200 € erfährt. Sollten sich dann die Anschaffungs-/Herstellungskosten in Feld 410 der Anlage AVEÜR 2011 nicht um 200 € erhöhen? 2010 ist ja im Feld 412 auch ein "Zugang" von 200 € vermerkt. Oder werden bei den "Anschaffungs-/Herstellungskosten" nur die Anfangs-Anschaffungskosten erfasst?
Als Erläuterung habe ich mal zwei Screenshots angefügt.