Steuernachzahlung für 2010 und 2011, allerdings ohne Steuerabrechnung

  • Hallo zusammen,


    ich habe diese Tage die nette Botschaft erhalten einer Steuernachzahlung. Die Steuererklärung für 2010 wurde nach Verschiebung fristgerecht an das Finanzamt abgegeben. Jetzt erhalte ich eine Bescheid über eine Nachzahlung von 12.000 Euro. Der Witz an der Sache ist, das davon 3.893,00 EURO auf das Jahr 2010 fallen und 7.399,00 EURO auf das Jahr 2011. Für das Jahr 2011 habe ich allerdings bisher noch überhaupt keine Steuererklärung abgegeben. Ist das daher Rechtens, das der Fiskus eine Nachzahlung verlangt, ohne das ein Nachweis der Einkünfte erbracht wurde? Die Erhöhung der Vorauszahlungen sind für mich auch völlig in Ordnung, nur sehe ich nicht ganz ein warum eine Nachzahlung beantragt wird für eine Berechnung die noch gar nicht gemacht wurde.


    danke für eure schnelle Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Selbst ohne den Sachverhalt vollständig zu kennen, sag ich mal ins Blaue:


    Für 2011 handelt es sich um eine nachträgliche Vorauszahlung und keine Festsetzung nach Schätzung. Lesen Sie mal Ihr Schreiben von vorne bis hinten.


    Das ist dann natürlich absolut zulässig. Das Finanzamt prüft immer die Steuerlast eines Jahres und errechnet daraus die Vorauszaühlungen für das Folgejahr.
    Wenn 2010 also spät abgegeben wurde, und sich dabei herausstellt, dass für 2011 deutlich zuwenig vorausgezahlt wurde, setzt das Finanzamt eine 5. Vorauszahlung fest.


    Sie können dieser Nachzahlung nur entgehen, in dem Sie glaubhaft darlegen, dass Ihre Einkünfte in 2011 unter denen im Jahr 2010 lagen.


    Oder die Steuererklärung 2011 abgeben.




    Ach ja....

    Zitat

    Die Steuererklärung für 2010 wurde nach Verschiebung fristgerecht an das Finanzamt abgegeben.

    Was kann denn das für eine Verschiebung sein, dass sie eine Frist vom 31.05.2011 nicht nur auf den 31.10.2011 sondern auf Anfang 2012 verlegt bekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Für 2011 handelt es sich um eine nachträgliche Vorauszahlung und keine Festsetzung nach Schätzung. Lesen Sie mal Ihr Schreiben von vorne bis hinten.

    Da steht mit Sicherheit ganz groß in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid 2010 "Die Besteuerungsgrundlagen 2010 wurden wegen Nichtabgabe der Steuererklärung gemäß § 162 AO geschätzt.". Und ein Verspätungszuschlag dürfte mit Sicherheit auch festgesetzt sein.


    Dann am Montag mal ab zum Steuerberater. :D

    • Offizieller Beitrag

    Da steht mit Sicherheit ganz groß in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid 2010 "Die Besteuerungsgrundlagen 2010 wurden wegen Nichtabgabe der Steuererklärung gemäß § 162 AO geschätzt.". Und ein Verspätungszuschlag dürfte mit Sicherheit auch festgesetzt sein.

    Nee, 2010 wurde ja nach Verschiebung fristgerecht eingereicht... :D

    • Offizieller Beitrag

    Nee, 2010 wurde ja nach Verschiebung fristgerecht eingereicht... :D

    Uuupps, überlesen. Na dann ist es ja "nur" das übliche Prozedere bei höheren Abschlusszahlungen.