Erklärung zur gesonderten Feststellung: Anlage G vs. Anlage FG

  • Hallo zusammen,


    folgende Frage/Situation:


    Ich erziele Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für den Gewerbebetrieb ist nicht das Wohnsitz-Finanzamt zuständig, weswegen ich einen Antrag zur gesonderten Feststellung erstelle.


    Frage:


    In den letzten Jahren habe ich beim Betriebs-Finanzamt für den Gewerbebetrieb den Antrag zur gesonderten Feststellung sowie die Anlage G eingereicht. Auf der Anlage G war ganz oben rechts "zur Erklärung zur gesonderten Feststellung" markiert. Eine weitere Anlage G mit dem Haken "zur Einkommensteuererklärung" wurde später bei meinem Wohnsitz-Finanzamt eingereicht.


    WISO möchte mir in Zusammenhang mit der gesonderten Feststellung nun aber keine Anlage G mehr erstellen, sondern eine Anlage FG (Anlage zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung).


    Hat es hier eine (rechtliche bzw. Formular-) Änderung gegeben bzw. ist das die richtige Anlage, die ich zusammen mit der eigentlichen Erklärung zur gesonderten Feststellung verwenden muss?


    Vielen Dank vorab für Eure Hilfe und Gruß
    Paul

    • Offizieller Beitrag

    Die Anlage FG ist neu und von Einzelunternehmern
    zu verwenden, bei denen ein vom Wohnsitzfinanzamt abweichendes Finanzamt
    für den Betrieb zuständig ist.


    Bitte sein Sie doch so nett und zollen dem Eifer unserer Finanzverwaltungen ein wenig Achtung für eine dringend erforderliche Neukration.... [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_osterhasensmilie.gif]

  • Hallo Häschen,


    vielen Dank für Deine schnelle Hilfe!


    Kurze abschließende Frage noch:


    Also gibt man beim Betriebs-Finanzamt die neue Anlage FG und beim Wohnsitz-Finanzamt weiterhin die Anlage G ab, richitg? (Wobei bei der Anlage der dann der Verweis auf die gesonderte Feststellung des Betriebs-Finanzamtes enthalten ist...)


    VG

    • Offizieller Beitrag

    Bei Nutzung des Programmmoduls "Feststellungserklärung 2011" bekomme ich nach wie vor alles notwendige geliefert, einschließlich Feststellungserklärung "ESt1D".

    • Offizieller Beitrag

    In der gesonderten Feststellung gibt man alles wie bisher ab.


    Nur die Einkünfte, die aus der gesonderten Feststellung in die Einkommensteuererkläung übernommen werden, kommen jetzt neu in die Anlage FG und nicht mehr in G.