Rundungsdifferenzen

    • Offizieller Beitrag

    Die Entwicklungsabteilung hat bewusst im Bereich "Außergewöhnliche Belastungen" die Unterscheidung zwischen Ehemann und Ehefrau entfernt, da die Aufwendungen sowohl bei getrennte als auch bei Zusammenveranlagung zusammengefasst auf dem Mantelbogen ausgewiesen.

    Das hatte ich so ja auch schon angedeutet. Die Steuerung/Zuordnung erfolgt hier ja durch Angaben zu Zeile 95 auf Seite 4 des Mantelbogens.


    Wobei sich mit der Argumentation die Frage stellt, wie das Programm die dann ebenfalls angebotene maschinelle Günstigerprüfung der "besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung" durchführt. Auch hier werden ja schon mal außergewöhnliche Belastungen etc. geltend gemacht und müssen gewürdigt und ggf. aufgeteilt werden.


    Das weitere und eigentliche Problem ist in diesem Thread ja die unsägliche Rundungsdifferenz. Insoweit habe ich noch nichts Neues gehört.

    • Offizieller Beitrag

    Von Buhl erhielt auch ich heute folgende Antwort dazu:


    Hier die Antwort unserer Steuerfachabteilung:


    Keine Trennung bei Eintragungen bei den Krankheitskosten nach Ehemann und Ehefrau


    Formular (Zeile 68/69) und bei Elster ist die getrennte Eingabe der Krankheitskosten für Ehemann und Ehefrau nicht vorgesehen. Gem. § 26a Abs. 2 S.1 EStG werden außergewöhnliche Belastungen bei der getrennten Veranlagung je zur Hälfte bei den Ehegatten abgezogen. Abweichend davon können die Ehegatten gemeinsam eine andere Aufteilung beantragen. Dies geschieht prozentual im Schritt (2 Steuern sparen) unter dem Punkt "Abschließende Wahl der Veranlagung". Dort findet man die Möglichkeit, die Anteile der Ehegatten an den außergewöhnlichen Belastungen unabhängig von der Aufteilung des Programms festzulegen. Eine Aufteilung in der Eingabemaske ist daher überflüssig.

    • Offizieller Beitrag

    Und genau das reicht eben nicht, da es ja auch die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung gibt. Und für die entsprechende Günstigerprüfung der Veranlagungsarten und die Erstellung Erklärungen zur Einzelveranlagung der Eheleute ist die Aufteilung m.E. zwingend erforderlich. Das habe ich jetzt auch noch einmal so weitergegeben. Das mit der getrennten Veranlagung habe ich ja auch schon so gesagt.


    Aber die Rundungsdifferenzen sind als eigentliches Startproblem des Threads auf keinen Fall als gelöst zu bezeichnen.

    • Offizieller Beitrag

    Und genau das reicht eben nicht, da es ja auch die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung gibt

    Und schwupps hast der schlaue miwe wieder erklärt, warum es bei mir funtioniert- es ist das Jahr der Eheschließung (jajaa, es darf noch gratuliert werden).

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich habe es gerade noch einmal probiert. Bei besonderer Veranlagung funktioniert es.


    Bleibt also nur die Rundungsdifferenz.

    • Offizieller Beitrag

    Hier eine Antwort von Buhl (Steuerfachabteilung) zu den



    Rundungsdifferenzen


    Bei Elster ist es ebenso wie im Formular das Erfassen von gerundeten Einzelbeiträgen zu den außergewöhnlichen Belastungen vorgesehen. In diese Kategorie gehören auch die Krankheitskosten. Da bei Elster bis zu 50 (gerundete!) Einzeleinträge übertragen werden, kommt es zu Rundungsdifferenzen, wenn das Finanzamt nicht die gerundeten Beträge anerkennt, sondern erst den Gesamtbetrag rundet. Im Formular taucht diese Problematik nicht in dieser Schwere auf, da für die Erfassung der anderen außergewöhnlichen Belastungen nur 2 Zeilen vorgesehen sind. Aber auch diese sind ausschließlich mit gerundeten Werten zu befüllen. Hier kommt es zu einer Diskrepanz zwischen den von Elster geforderten Beträgen und der Praxis im Finanzamt. Um diese Problematik deutlich zu machen, weisen wir in der Erfassungstabelle eine Spalte mit dem ursprünglichen Wert und eine Spalte mit dem gerundeten Wert aus. Eine Übertragung mit Nachkommastellen akzeptiert Elster nicht, so dass an dieser Stelle nur die Rundung der Einzeleinträge bleibt.