Die Entwicklungsabteilung hat bewusst im Bereich "Außergewöhnliche Belastungen" die Unterscheidung zwischen Ehemann und Ehefrau entfernt, da die Aufwendungen sowohl bei getrennte als auch bei Zusammenveranlagung zusammengefasst auf dem Mantelbogen ausgewiesen.
Das hatte ich so ja auch schon angedeutet. Die Steuerung/Zuordnung erfolgt hier ja durch Angaben zu Zeile 95 auf Seite 4 des Mantelbogens.
Wobei sich mit der Argumentation die Frage stellt, wie das Programm die dann ebenfalls angebotene maschinelle Günstigerprüfung der "besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung" durchführt. Auch hier werden ja schon mal außergewöhnliche Belastungen etc. geltend gemacht und müssen gewürdigt und ggf. aufgeteilt werden.
Das weitere und eigentliche Problem ist in diesem Thread ja die unsägliche Rundungsdifferenz. Insoweit habe ich noch nichts Neues gehört.